
Kopftuch. Für eine Nebenklägerin im Gericht zulässig.
Nimmt eine muslimische Frau als Nebenklägerin an einem Prozess teil, darf sie mit Kopftuch in den Gerichtssaal. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az. Beschw.-Nr. 3413/09). Beschwert hatte sich eine Frau, die im Prozess um den Tod ihres Bruders auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden war, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen – sah sie doch in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Das sahen auch die Straßburger Richter so. Die Frau sei nicht als Staatsbedienstete aufgetreten und habe daher keine besondere Neutralitätspflicht erfüllen müssen. Der belgische Staat wurde wegen Verletzung der Religionsfreiheit verurteilt und muss der Frau nun 1 000 Euro Entschädigung zahlen. Über die Zulässigkeit eines Kopftuchverbots wird seit Jahren diskutiert. Zuletzt entschied ein Berliner Arbeitsgericht, dass ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen zulässig sei.