- Altvertrag. Wenn Sie bereits eine Reiseversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob es nicht inzwischen bessere Tarife gibt. Viele Versicherungen haben ihre Leistungen in punkto Dauer des Schutzes oder Kostenübernahme verbessert. Gute und sehr gute neue Tarife finden Sie in den Tests Auslandsreise-Krankenversicherungen und Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen.
- Vertragsdauer. Verreisen Sie häufiger, ist ein Jahresvertrag meist günstiger und bequemer als ein Vertrag für eine einzelne Reise. Dabei sollten Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese können einen oder drei Monate betragen. Möchten Sie dagegen nur einmalig versichert sein, sollten Sie bei Reisebuchungen im Internet explizit darauf achten, dass Sie keine langfristige Vertragsbindung eingehen.
- Familienverträge. Für Paare mit Kind sind Familienverträge günstiger und jedes Familienmitglied ist geschützt – auch wenn es allein reist.
- Selbstbeteiligung. Verzichten Sie bei der Auslandsreise-Krankenversicherung auf Selbstbeteiligung. Denn die Kosten für Behandlungen liegen oft nur zwischen 100 und 500 Euro. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung müssen Sie aber im Schnitt etwa 100 Euro dazuzahlen. Aufpassen sollten Sie auch bei Reiserücktrittsversicherungen: Der Eigenanteil kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen.
- Chronisch Kranke. Als chronisch Kranker sind Sie mit der Reisekrankenversicherung allein nicht ausreichend geschützt, wenn eine Behandlung im Ausland vorhersehbar ist. Diese Lücke müssen Sie vor der Reise mithilfe Ihrer Krankenkasse schließen.
Tipp: Ausführliche Hinweise zur Reiseversicherung hat die Stiftung Warentest in dem Special Reiseversicherung: Worauf Sie achten sollten für Sie zusammengestellt.
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- Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Reiseschutz (bis zu 70 Tage) ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
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- „Zerplatzte Reiseträume“ lautete der Titel unseres jüngsten Tests von Reiserücktrittsversicherungen (Finanztest 3/2018). Sein Tenor: Gerade bei früh gebuchten und teuren...
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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Weiterer "Rechtsweg" macht hier keinen Sinn, weil in diesem nicht gerade urlaubstypischen Reisefall die letztlich errungene Teilleistung zu berücksichtigen ist, mit der Debeka zugleich den Streitwert reduziert hat auf 'Flugumbuchung' -- indem diese als extra und deutlich teurer zu versichernder ReiseRÜCKTRITT (nach ReiseANTRITT) gewertet wird. . . Die redaktionell empfundenen zwei "folgenschweren" Fehler müssen bei Linientickets und Privatunterkunft mit quasi endloser Aufenthaltsmöglichkeit jedoch zurücktreten als pragmatische Selbstbestimmung des gesundheitlich angeratenen Rückflugs trotz einer womöglich andersmeinenden, lediglich fernmündlichen Ansicht des Versicherers, jedenfalls solange sich solche freie Entscheidung für den Versicherer 'billigst und situativ angemessen' auswirkt. Eine bessere Lösung haben auch Debeka und die Redaktion nicht aufzuzeigen gewusst. Gottlob wurden "medizinische Gründe" aber bei der 70-Tage-Fristüberschreitung gem. § 7b AVB-AR voll akzeptiert.