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Es hört sich gut an: Oft verspricht eine Kreditkarte Zusatzleistungen – etwa eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung. Der Schutz hat indes Grenzen, wie ein Ehepaar schmerzvoll erfahren musste. Nach Abbruch einer Ayurveda-Kurreise in Nepal blieben die beiden auf rund 2 200 Euro sitzen. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigte: Die Versicherung reichte nicht.
Rückflug wegen Todesfall
Die Folgen eines lückenhaften Schutzes erlebte ein Ehepaar, das eine Ayurvedakur in Nepal mit Vollpension und Unterbringung im Hotel für rund 4 800 Euro buchte. Wegen eines Todesfalls in der Familie flog das Paar nach einer Woche zurück. Über seine Kreditkarte hatte es eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Hotelkosten nicht gedeckt
Der Versicherer erstattete die Rückflugkosten von rund 1 920 Euro. Für die verlorenen Urlaubskosten von rund 2 200 Euro kam er nicht auf. Hotel, Vollpension und Zusatzleistungen waren bei Reiseabbruch nicht gedeckt (Landgericht Düsseldorf, Az. 9 S 25/15).
Tipp: Den besten Schutz bei Reisestorno bieten separate Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen. Unser aktueller Test zeigt 128 Tarifvarianten für Einzelreisende und Familien jeweils für eine Reise und als Jahresverträge, mit und ohne Selbstbeteiligung. Gute Policen bieten auch Abbruchschutz und zahlen, wenn der Versicherte vorzeitig abreisen oder den Urlaub verlängern muss. Für mehrere Reisen im Jahr lohnt sich oft ein Jahresvertrag.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch in unseren FAQ Reiseversicherung.
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- Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Wer seinen abgesagten Urlaub mit Master- oder Visacard bezahlt hat, kann sein Geld im sogenannten Chargeback-Verfahren zurückholen. Mehrere Banken teilen ihren Kunden...
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@tgv: Die beim VISA Infinite eingeschlossenen Versicherungsbedingungen haben wir bisher nicht untersucht. Daher können wir keine Aussage zur Qualität der Bedingungen vornehmen. Tarife ohne Selbstbeteiligung finden Sie auch in unseren Untersuchungen zu den Einzelpolicen zur Auslandsreisekrankenversicherung und zur Reiserücktrittsversicherung. Es gib in den Policen aber auch weitere Klauseln, die die Qualität eines Vertrages ausmachen. Welche das sind, finden Sie unter "So haben wir getestet" zu den beiden Untersuchungen:
www.test.de/Auslandskrankenversicherung
www.test.de/Reiseruecktrittversicherungen (maa)
Mir ist erst kürzlich auf konkrete Nachfrage von der Bank bestätigt worden, dass Inhaber einer VISA Infinite Karte keinen anteiligen Selbstbehalt bei Inanspruchnahme der div. Versicherungen, die mit dieser Karte abgedeckt sind, zu zahlen hat.
Ich vertraue mal dem Bankberater, würde mich aber freuen, wenn die Stiftung Warentest dazu auch etwas sagen könnte?
Schade, dass die Stiftung Warentest in dem zitierten Fall nicht eindeutig Ross und Reiter nennt. Liest man die im Internet zugängliche Urteilsbegründung, argumentiert die Versicherung (laut Gericht erfolgreich), dass zwar
"MIETverträgen für Ferienwohnungen Ferienhäuser, Ferienappartements, Hotelzimmer mit Hotelverpflegung" im Reiseabbruchschutz enthalten sind, aber keine REISEverträge.
Da die Kunden aber eine PauschalREISE gebucht und das Hotel nicht separat "gemietet" haben, stehe ihnen keine Rückerstattung zu.
Dass diese Wortakrobatik laut Gericht "rechtens" sei sagt allerdings nicht nur etwas über den Versicherungsanbieter sondern auch unser Rechtssystem aus.
@ChristophKronberg: In dem Streitfall ging es um die Auslegung von Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, konkret um die Paragrafen 6 und 7. Die Kläger machten entgangene Leistungen durch den vorzeitigen Reiseabbruch geltend. Das Gericht begründete die ablehnende Entscheidung in etwa wie folgt: Es sei nicht ersichtlich, dass die in dem Versicherungspaket enthaltenen Leistungen ausdrücklich als Reiseabbruchversicherung bezeichnet worden wären. Vielmehr handele es sich um ein Versicherungspaket, das Elemente einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung enthält. Der Versicherer hat im vorliegenden Fall keine Leistung versprochen und auch keine Erwartung darauf geweckt. Ob man mit „gesundem Menschenverstand“ Versicherungsbedingungen von Grund auf verstehen und vor allem auch Lücken im Schutz erkennen kann, dürfte von Fall zu Fall verschieden sein. In unserer Untersuchung im Jahr 2011 zeigten nahezu alle als Zusatzleistung von Kreditkarten angebotenen Reiseversicherungen mehr oder weniger große Einschränkungen. Das gilt sowohl für den Schutz durch die Reiserücktritts- als auch für die Reisekrankenversicherung. (PH)
https://www.test.de/Kreditkarten-42-Kreditkarten-Angebote-im-Test-4244471-0/
Hallo, ich kenne die Diskussion um die Kreditkartenversicherungen, besitze dennoch eine solche und habe sie auch schon erfolgreich genutzt, sprich eine gebuchte Reise nicht angetreten und den erwarteten Betrag wiederbekommen.
Mir ist nicht klar, ob ich Einschränkungen mit gesundem Menschenverstand erkennen kann, oder ob versteckte Fallen lauern. Beispiel: Meine Reiserücktrittsversicherung der Kreditkarte hat einen Selbstbehalt von 10%, min. 100 Euro und versichert meine komplette Familie auch ohne Buchung mit der Karte bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro. Wenn ich mir die Bedingungen durchlese, erkenne ich keine schwammigen Formulierungen oder Einschränkungen, die ins Belieben des Versicherers gegeben werden. Was kann mir hier also passieren? Klar, wenn ich für 10000 buche und zurücktrete, bleibe ich auf max. 1000 Euro sitzen. Das ist mir aber bewusst.
Was stand in obigen Bedingungen, das zu einer Nichtzahlung geführt hat? Hätte man das Kleingedruckte verstehen können?