
Es hört sich gut an: Oft verspricht eine Kreditkarte Zusatzleistungen – etwa eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung. Der Schutz hat indes Grenzen, wie ein Ehepaar schmerzvoll erfahren musste. Nach Abbruch einer Ayurveda-Kurreise in Nepal blieben die beiden auf rund 2 200 Euro sitzen. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigte: Die Versicherung reichte nicht.
Rückflug wegen Todesfall
Die Folgen eines lückenhaften Schutzes erlebte ein Ehepaar, das eine Ayurvedakur in Nepal mit Vollpension und Unterbringung im Hotel für rund 4 800 Euro buchte. Wegen eines Todesfalls in der Familie flog das Paar nach einer Woche zurück. Über seine Kreditkarte hatte es eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Hotelkosten nicht gedeckt
Der Versicherer erstattete die Rückflugkosten von rund 1 920 Euro. Für die verlorenen Urlaubskosten von rund 2 200 Euro kam er nicht auf. Hotel, Vollpension und Zusatzleistungen waren bei Reiseabbruch nicht gedeckt (Landgericht Düsseldorf, Az. 9 S 25/15).
Tipp: Den besten Schutz bei Reisestorno bieten separate Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen. Unser aktueller Test zeigt 128 Tarifvarianten für Einzelreisende und Familien jeweils für eine Reise und als Jahresverträge, mit und ohne Selbstbeteiligung. Gute Policen bieten auch Abbruchschutz und zahlen, wenn der Versicherte vorzeitig abreisen oder den Urlaub verlängern muss. Für mehrere Reisen im Jahr lohnt sich oft ein Jahresvertrag.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch in unseren FAQ Reiseversicherung.