Wer einen Reiseschutz über eine Kreditkarte hat, sollte ab und zu prüfen, ob dieser noch aktuell ist. Denn gibt es schon länger keinen Vertrag mehr zwischen einem Kreditkartenunternehmen und dem Reiserücktrittsversicherer, kann der Kunde von diesem nicht mehr verlangen, Stornokosten zu erstatten.
So blieb ein Ehepaar auf Stornokosten für eine Schiffsreise von 7 630 Euro sitzen. Es hatte die Kosten bei der Versicherung eingereicht, die sechs Jahre zuvor Bestandteil der Kreditkarte war. Mittlerweile hatte der Versicherer aber gewechselt. Das Argument, nicht deutlich über den Wechsel informiert worden zu sein, ließen die Richter nicht gelten (Kammergericht Berlin, Az. 6 U 115/17).
Tipp: Gute Policen für Reiserücktritt und -abbruch zeigt unser Vergleich Reiserücktrittsversicherung.
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
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- Corona macht Reisen kompliziert: Wer aus dem Grund absagt oder am Urlaubsort ungeplante Kosten hat, ist oft nicht durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt.
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Die letze Übersicht über Reiseschutz durch Kreditkarten gab es von Stftung Warentest 2011. Zwischenzeitlich haben sich teils sowohl die Versicherer bei den Kreditkarten-Unternehmen geändert als auch die je angebotenen Bedingungen für den Resiseschutz. Herzu wäre eine Übersicht überaus hilfreich und wünschenwert. Nur dann ließe sich abschätzen, ob das relativ schlechte Urteil für den Resieschutz der Sparkassen-Kreditkarte heute noch gilt, ebenso, ob in solchen Fällen eine Zusatzversicherung Sinn macht und bei wem.