So haben wir getestet
Im Test
Wir haben insgesamt 116 Tarifvarianten für Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherungen getestet. Dabei handelt es sich um Verträge für Einzelpersonen und Familien sowie um Verträge für eine Einzelreise und um Jahresverträge. 22 dieser Angebote werden nur im Internet über Online-Reiseportale vermittelt. Hier haben wir die Policen bewertet, die bei einer Reisebuchung direkt angeboten werden. Wir haben die Portale gewählt, die die Stiftung Warentest kürzlich getestet hat: Internet-Reiseportale: Nur drei Portale sind wirklich gut (test 11/2012).
Abwertung
War der „Zusatzschutz Reiseabbruch“ mangelhaft, haben wir das Qualitätsurteil um 0,3 Punkte abgewertet.
Tarif ohne Selbstbeteiligung
Wir nennen Angebote ohne Selbstbeteiligung, mit Selbstbeteiligung oder mit eingeschränkter Selbstbeteiligung. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung verlangt der Versicherer meistens eine Beteiligung von 20 Prozent der Stornogebühren des Reiseveranstalters, mindestens aber 25 Euro pro Person. Bei einem Tarif mit eingeschränktem Selbstbehalt verlangt der Versicherer zum Beispiel in allen Versicherungsfällen 25 Euro und 20 Prozent der Stornokosten nur bei Krankheit.
Maximale Reisedauer (Tage)
Manche Anbieter begrenzen die Reisedauer. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dauern darf.
Einzelreise
Der Versicherungsschutz gilt für eine einzelne Reise.
Jahresvertrag
Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr, jeweils bis zur Höhe des versicherten Reisepreises. Bei Familien gilt der Reisepreis für die gesamte Familie.
Basisschutz Reiserücktritt (70 %):
- Allgemeine Bedingungen
Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für den Vertragsabschluss, unbefristete Reisedauer, Geltung für alle Altersgruppen? Ist klar geregelt, dass der Versicherer in vollem Umfang leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, auch wenn der Kunde eine Rücktrittsversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft hat? Gibt es eine verbraucherfreundliche Einreichungsfrist für die Unterlagen in einem Schadensfall? Sind die Regelungen zu Vorerkrankungen für Kunden transparent?
- Leistungsausschlüsse Gesundheit
Gibt es Leistungsausschlüsse bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chronischen psychischen Erkrankungen, Pandemien wie der Schweinegrippe oder wenn medizinische Massnahmen an nicht körpereigenen Organen (zum Beispiel an einer transplantierten Niere) und an Hilfsmitteln notwendig sind, etwa bei Herzschrittmachern oder Hörgeräten?
- Zusätzlich versicherte Ereignisse Reiserücktritt
Zahlt der Versicherer bei Arbeitsplatzverlust, -wechsel oder Antritt eines neuen Arbeitsplatzes? Zahlt er, wenn Versicherte eine Prüfung wiederholen müssen? Oder bei einem erheblichen Schaden am Eigentum des Versicherten oder einer Risikoperson?
- Risikopersonen
Greift der Schutz auch, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person etwas zustößt, sondern auch wenn einer Risikoperson etwas geschieht? Erkennt der Versicherer neben Familienmitgliedern folgende weitere Risikopersonen an:
Lebensgefährte, Lebenspartner,
Großeltern und Enkel,
Geschwister,
Schwiegereltern und -kinder,
Stiefeltern und -kinder,
Schwager/ Schwägerin,
Personen, die pflegebedürftige Angehörige oder Kinder betreuen, die nicht mitreisen?
Gibt es bei gemeinsam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden oder beim Kreis der Risikopersonen insgesamt?
- Verspäteter Antritt
Übernimmt der Versicherer die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus den versicherten Gründen zu spät antreten? Springt der Versicherer ein, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Kunden deshalb den Zug oder Flug verpassen?
Zusatzschutz Reiseabbruch (30 %):
- Reiseabbruch/Unterbrechung
Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet er nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen? Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reise, maximal acht Tage, den gesamten Reisepreis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge erstattet. Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruchgründe anerkennen: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, neuer Arbeitsplatz. Sind bei der Unterbrechung einer Rundreise die Nachreisekosten zum Anschluss an die Reisegruppe versichert und erstattet der Versicherer entgangene Reiseleistungen?
- Verspätete Rückkehr
Wir haben geprüft, ob der Versicherer die zusätzlichen Kosten bei einer verspäteten Rückkehr nach Hause zahlt. Dabei soll er mindestens folgende Verspätungsgründe anerkennen: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum. Außerdem haben wir bewertet, ob der Versicherer aus den gleichen Gründen auch zusätzliche Unterkunftskosten ohne Abzug erstattet.
Erkennt der Versicherer Elementarereignisse wie Erdbeben als Grund an und erstattet er hierbei die Kosten für den verlängerten Aufenthalt ohne Abzug? Ein verlängerter Aufenthalt sollte auch möglich sei, wenn eine mitreisende Person schwer erkrankt und daher der Versicherte seinen Aufenthalt verlängern muss. Zahlt er auch, wenn sich die Heimreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als zwei Stunden verzögert?
Höchsteintrittsalter
Manche Tarife können Kunden nur bis zu dem in der Tabelle angegebenen Alter abschließen.
Beiträge bis … / ab … Jahre
Bei manchen Versicherern zahlen Senioren einen höheren Versicherungsbeitrag als jüngere Personen. Dann sind in der Tabelle mehrere Preise angegeben.
Beitrag bei einem Reisepreis von …
Der Beitrag hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang und bei einigen Anbietern vom Alter des Versicherungsnehmers ab. Bei den Jahresverträgen ist der Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum angegebenen Reisepreis versichert. Der Beitrag gilt bei den Familientarifen pro Familie oder Paar.
Höchstversicherungssumme
Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie.