Essen und Trinken

Kalter Kaffee, warmer Weißwein, lieblose Buffets, Raupen unter Salatblättern – das Thema Essen bietet Stoff für Beschwerden. Hoteliers dürfen frei entscheiden, welche Speisen und Getränke sie offerieren, solange das Angebot dem Hotelstandard entspricht. Werden in einem 5-Sterne-Hotel auf dem Buffet lediglich zwei Mahlzeiten angeboten, ist das nicht der Fall. Kommen weitere Mängel hinzu, sind bis zu 25 Prozent Preisnachlass drin (Landgericht Frankfurt a. M., Az. 2/24 S 96/07). Ist das Essen verdorben und erleiden Gäste eine schwere Salmonellen- oder Fischvergiftung, können sie pro Tag bis zu 100 Prozent des Preises zurückverlangen (LG Düsseldorf, Az. 22 S 355/99)
Freie Auswahl am Buffet bedeutet nicht, dass Gäste sich dort mit Proviant für den ganzen Tag eindecken dürfen. Einen Apfel aus der Obstschale an der Rezeption dürfen sie aber mitnehmen.
50 Gramm Nüsse aus der Minibar sind schnell verputzt, kosten aber oft 3 Euro oder mehr. Das ist erlaubt. Ein Blick auf die Preisliste dämpft Heißhunger.