Die Abreise

Regenschirme, Flaschenöffner oder Bademäntel sind für viele Gäste nette Souvenirs. Doch wer sie einfach mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Verzichtet der Hotelier auf eine Anzeige, kann er die entwendeten Sachen zumindest nachträglich berechnen.
Auch Toilettenartikel wie Shampoofläschchen sind keine Mitnahme-Ware: Vielfach werden die Flakons wieder aufgefüllt. Wenn Einwegartikel wegkommen, drücken viele Hotelbetreiber aber ein Auge zu.
Es gibt Notlagen, die Gäste zwingen, das Hotel mitten in der Nacht zu verlassen. Wichtig ist es, das Personal über die Spontanabreise zu informieren – zumindest dann, wenn keine Kreditkarte als Deposit hinterlegt ist und auch keine Vorkasse vereinbart wurde. Gäste sollten hinterlassen, wo sie zu erreichen sind, sonst droht Ärger wegen der offenen Rechnung.
Manchmal tauchen unbekannte Posten auf der Hotelrechnung auf – eine Massage oder der Cocktail, den man nie bestellt hatte. Deshalb sollten Gäste die Rechnung bei der Abreise gründlich kontrollieren. Für jede Sonderleistung müssen Hotels einen vom Gast unterschriebenen Beleg vorlegen. Fehlt der, braucht der Gast nicht zu zahlen.