„Mehr Zeit für weniger Rechte“

Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Für Reisebuchungen ab dem 1. Juli 2018 gilt das neue Pauschalreiserecht. Reiseexperte Felix Methmann hält viele Regeln für nachteilig und erklärt, wovor sich Reisebüros fürchten.
Wieso gibt es eigentlich neue Regeln?
Weil das bisher geltende Recht nicht mehr zeitgemäß war. Es stammt aus dem Jahr 1990. Wer damals Urlaub machen wollte, buchte ihn im Reisebüro an der Ecke, nicht im Internet. Die Art, wie Onlineanbieter Reisen verkaufen, war vom bisher geltenden Recht nicht erfasst. Die neue Pauschalreiserechtrichtlinie der EU schließt diese Lücke.
Sie kritisieren das neue Recht teilweise stark – wieso?
Es gibt zahlreiche Regelungen, die Nachteile für Reisende haben. Zum Beispiel fallen Aufenthalte in Ferienhäusern und -wohnungen, die Urlauber bei gewerblichen Anbietern buchen, nicht mehr unter das Pauschalreiserecht.
Mit welcher Folge?
Urlauber können keinen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen, etwa wenn das gebuchte Häuschen total versifft war. Außerdem gilt unter Umständen das Recht des Reiselandes. Für Urlauber wird es schwerer, ihr Recht durchzusetzen – allein schon, weil die Gesetze in einer anderen Sprache verfasst sind.
Was ist gibt es noch für Nachteile?
Früher konnten Urlauber den Reisevertrag kostenfrei kündigen, wenn sich der Preis nach der Buchung berechtigt um mindestens 5 Prozent erhöhte. Jetzt geht das erst, wenn der Preis um mindestens 8 Prozent steigt. Außerdem darf sich der Preis noch bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen. So kurzfristig werden Urlauber kaum eine neue passende Reise finden, sodass viele in den sauren Apfel beißen werden und nicht vom Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Die neu eingeführte verbundene Reiseleistung hat für viel Wirbel gesorgt – warum?
Die verbundene Reiseleistung ist eine neue Form der Buchung. Der Urlauber bucht kurz nacheinander mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise: etwa den Flug und eine Unterkunft. Wenn er die einzelnen Leistungen separat auswählt, das Reisebüro oder Onlineportal die jeweiligen Vertragspartner nennt und getrennte Rechnungen entstehen, handelt es sich um eine verbundene Reiseleistung. Jetzt kommt der springende Punkt: Bündelt das Reisebüro die Leistungen aber selbst und bildet einen Gesamtpreis, wird aus den gebuchten Einzelleistungen eine Pauschalreise. Der Vermittler wird zum Veranstalter und haftet selbst, etwa für Mängel. Davor haben viele Reisebüros Angst: Veranstalter zu werden, wo sie doch eigentlich nur vermitteln wollen.
Bringt das neue Recht auch Vorteile?
Urlauber haben mehr Zeit, um nach der Reise Mängel anzuzeigen, zwei Jahre statt einen Monat. In der Praxis wird die Frist von zwei Jahren aber sicher nicht ausgereizt. Denn je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, Mängel zu beweisen. Ich sage es mal so: Der Urlauber hat jetzt zwar mehr Zeit, seine Rechte durchzusetzen. Es sind aber weniger geworden.