Wann die Schmerzgrenze überschritten ist
Nicht jede Unannehmlichkeit auf Reisen ist zugleich ein Mangel im juristischen Sinne. Was die Gerichte als hinnehmbar betrachten – und in welchen Fällen Urlauber Geld zurückverlangen können.
Mängel, die zur Minderung des Reisepreises führen | Ärgernisse ohne juristische Konsequenzen |
Mängel, die zur Minderung des Reisepreises führen | Ärgernisse ohne juristische Konsequenzen |
Statt der gebuchten Außenkabine erhält ein Passagier eine Innenkabine (Kündigung des Vertrags möglich, gegebenenfalls gibt es auch eine Entschädigung). | Beim Einchecken auf das Schiff müssen die Passagiere fast vier Stunden lang Schlange stehen. |
Das zugesagte Schiff wird durch ein kleineres älteres Modell ausgewechselt, das in Komfort und Ausstattung schlechter ist (40 %). | Beim Herunterlassen und Hochziehen der Landungs-brücke kommt es zu lauten und unangenehmen Quietschgeräuschen. |
In der Dreibettkabine erweist sich das dritte Bett als zu kurzes Schlafsofa (35 % ). | Auf einem Flusskreuzfahrtschiff riecht es nach Abgasen (Diesel). |
In der Kabine fehlt die zugesicherte Klimaanlage (25 %). | Das Badezimmer der Kabine zeigt normale Gebrauchs- und Abnutzungserscheinungen. |
Die Außenkabine hat keinen Mehrblick (15 %). | Starker Seegang führt dazu, dass das Schiff ständig schwankt. |
Eine zugesagte deutsche Reiseleitung fehlt auf dem Schiff (5 %). | Das Frühstück auf einem Schiff wird nur während der Zeit von 5:00 Uhr bis 10:00 Uhr serviert. |
Die Kabine auf einem 4-Sterne-Schiff wird nicht gereinigt (5 %). | Andere Passagiere konsumieren an Bord viel Alkohol und fallen unangenehm auf. |
Die Mahlzeiten an Bord sind stets nur lauwarm (5 %). | Ein Passagier stürzt bei starkem Seegang in seiner Kabine und verletzt sich. |
Ein besonders beworbener Tagesausflug fällt aus (100 % des Tagespreises). | Aus dem Safe für Passagiere auf dem Schiff werden Wertgegenstände entwendet. |
Aufgegebenes Gepäck wird erst vier Tage später zum Schiff gebracht (25 bis 30 % des Tagespreises pro betroffenen Tag und Erstattung der Ausgaben für die notwendigen Ersatzkäufe). | Ein Kreuzfahrtschiff muss eine Route wegen eines medizinischen Notfalls ändern, ein Landausflug fällt daher aus. |
Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten, Stand 07/2013, herausgegeben von Rechtsanwalt Kay P. Rodegra. Im Internet zu finden unter www.würzburger-tabelle.de