So retten Sie Ihr Geld
Foto. Dokumentieren Sie Reisemängel. Machen Sie wenn möglich Beweisbilder.
Protokoll. Erstellen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll, in dem alle Missstände genau aufgelistet sind.
Zeugen. Notieren Sie sich Adressen möglicher Zeugen.
Anzeige. Fordern Sie vom Veranstalter bereits vor Ort schriftlich Entschädigung oder die Beseitigung der Mängel. Fügen Sie der Mängelanzeige die Beweisfotos und das Protokoll bei. Wenn möglich, lassen Sie das Protokoll von der Reiseleitung unterschreiben.
Abhilfe. Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine Frist, um die Mängel zu beheben. Je nach Fall ist eine Zeitspanne zwischen wenigen Stunden und bis zu drei Tagen angemessen.
Beschwerdebrief. Wenn Sie nach dem Ende der Reise Geld zurück wollen, haben Sie nach Ihrer Rückkehr einen Monat Zeit, um eine schriftliche Reklamation einzureichen. Das Schreiben adressieren Sie direkt an den Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist der falsche Ansprechpartner. Die Beschwerde sollte alle Mängel aufzählen und Beweisfotos sowie das Mängelprotokoll enthalten. Sie müssen auch mitteilen, dass Sie eine Entschädigung fordern.
Geld. Geht der Veranstalter auf die Beschwerde ein, schickt er oft einen Scheck in Höhe der Minderungsquote. Lösen Sie diesen nur ein, wenn Sie mit der Summe einverstanden sind. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, statt Geld Gutscheine anzunehmen.
Klage. Weigert sich der Veranstalter zu zahlen, bleiben meist zwei Jahre Zeit, um Ihre Rechte einzuklagen. Jedoch dürfen Veranstalter diese Frist verkürzen. Achten Sie daher auf das Kleingedruckte!