Foto. Dokumentieren Sie Reisemängel. Machen Sie wenn möglich Beweisbilder.
Protokoll. Erstellen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll, in dem alle Missstände genau aufgelistet sind.
Zeugen. Notieren Sie sich Adressen möglicher Zeugen.
Anzeige. Fordern Sie vom Veranstalter bereits vor Ort schriftlich Entschädigung oder die Beseitigung der Mängel. Fügen Sie der Mängelanzeige die Beweisfotos und das Protokoll bei. Wenn möglich, lassen Sie das Protokoll von der Reiseleitung unterschreiben.
Abhilfe. Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine Frist, um die Mängel zu beheben. Je nach Fall ist eine Zeitspanne zwischen wenigen Stunden und bis zu drei Tagen angemessen.
Beschwerdebrief. Wenn Sie nach dem Ende der Reise Geld zurück wollen, haben Sie nach Ihrer Rückkehr einen Monat Zeit, um eine schriftliche Reklamation einzureichen. Das Schreiben adressieren Sie direkt an den Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist der falsche Ansprechpartner. Die Beschwerde sollte alle Mängel aufzählen und Beweisfotos sowie das Mängelprotokoll enthalten. Sie müssen auch mitteilen, dass Sie eine Entschädigung fordern.
Geld. Geht der Veranstalter auf die Beschwerde ein, schickt er oft einen Scheck in Höhe der Minderungsquote. Lösen Sie diesen nur ein, wenn Sie mit der Summe einverstanden sind. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, statt Geld Gutscheine anzunehmen.
Klage. Weigert sich der Veranstalter zu zahlen, bleiben meist zwei Jahre Zeit, um Ihre Rechte einzuklagen. Jedoch dürfen Veranstalter diese Frist verkürzen. Achten Sie daher auf das Kleingedruckte!
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Auf meiner Grönland-Reise im Juli/August 2012 empfing uns Qaqortoq mit 24°C und Qeqertarsuaq mit 22°C Wärme. Die Sonnenbäder bezahlten wir anschließend mit 48 Stunden Kreuzen in der Disko-Bucht, weil der Gletscher so sehr kalbte, dass sich vor der Grundmoräne ein undurchdringlicher Eisring gebildet hatte. Anlanden und Landausflüge (incl. Rundflug über den Gletscher) waren nicht möglich. Auf Island ließ das Wetter keinen Rundflug zu. Nur ein völlig Weltfremder hätte die ausgefallenen Ausflüge reklamiert. Ein Schiff - nicht nur in exotischen Gebieten - ist Naturgewalten ausgeliefert. Wer da auf Einhaltung von Routen und Anlaufhäfen pocht, sollte besser zuhause bleiben. Der Kapitän entscheidet nach sorgfältigster Abwägung möglicher Gefährdung von Leib und Leben von Passagieren und Mannschaft. Unser Kapitän handelte souverän und umsichtig. Seinem Respekt vor dem Meer und den Urgewalten schuldeten wir unsere unversehrte Rückkehr nach Hause. Mit ihm führe ich bis ans Ende der Welt.