
Kreuzfahrten boomen. Vergangenes Jahr haben fast zwei Millionen Deutsche ihren Urlaub auf hoher See verbracht. Aber was, wenn nicht alles ganz nach Plan läuft? Ausflüge werden gestrichen und das vermeintliche Luxuszimmer mit Meerblick entlarvt sich als dreckige Kabine mit deutlich weniger Komfort. Das alles müssen Passagiere nicht hinnehmen. Sie können Teile ihres Reisepreises vom Veranstalter zurückfordern. test.de erklärt, welche Rechte Urlauber haben, wann die Schmerzgrenze überschritten ist, und wie Sie bei einer Reklamation richtig vorgehen.
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