Der Diebstahl aus einem Safe im Hotelzimmer ist kein Reisemangel. Der Reiseveranstalter muss weder das gestohlene Geld ersetzen noch Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit leisten (Amtsgericht München, Az. 275 C 11538/15).
Der Diebstahl aus einem Safe im Hotelzimmer ist kein Reisemangel. Der Reiseveranstalter muss weder das gestohlene Geld ersetzen noch Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit leisten (Amtsgericht München, Az. 275 C 11538/15).