Kommt ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort an, können Reisende den Preis mindern. In einem vor dem Amtsgericht Köln verhandelten Fall hatte eine Frau ihren Reiseanbieter verklagt. Während der ersten drei Tage ihrer siebentägigen Spanienreise musste sie auf ihr Gepäck warten. Sie kaufte sich vor Ort Kleidung, Schuhe und Kosmetika. Dafür verlangte sie eine Kostenerstattung. Außerdem forderte sie wegen der Verspätung des Gepäcks eine Minderung des Reisepreises. Das Gericht gab ihr teilweise recht. Die verzögerte Auslieferung sei ein Reisemangel. Die betroffene Urlauberin dürfe daher den Preis mindern. Für jeden Tag ohne Koffer erhält sie 15 Prozent des auf einen Tag entfallenden Reisepreises. Der Veranstalter muss jedoch keine Ersatzkäufe erstatten, die der Kunde auch noch später im Alltag nutzen kann (Amtsgericht Köln, Az. 142 C 392/14).*
* Aktenzeichen korrigiert am 1. März 2018