Unser Rat
- Vor Ort beschweren. Verläuft der Urlaub anders als geplant, sollten Sie sich noch vor Ort beschweren. Bei Pauschalreisen ist der zuständige Ansprechpartner in den Reiseunterlagen genannt. Scheuen Sie sich nicht, ihn anzurufen, auch wenn nur eine Privatnummer angegeben ist. Manchmal löst der Veranstalter die Probleme sofort. Wenn nicht, halten Sie den Mangel schriftlich fest. Ihr Ansprechpartner vor Ort sollte dieses Mängelprotokoll unterzeichnen.
- Beweise sichern. Machen Sie Fotos vom Ärgernis, zum Beispiel vom verschmutzten Badezimmer oder dem defekten Pool.
- Preis mindern. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie einen Monat Zeit, die Minderung geltend zu machen. Sie können einen konkreten Betrag zurückfordern oder die Minderungsquote offenlassen.
- Nachhaken. Bleiben Sie am Ball, wenn sich der Veranstalter nicht meldet. Ihr Anspruch verjährt sonst nach zwei Jahren.
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