Wer als Haustierbesitzer seine Ferien plant, muss sich nicht nur um Unterkunft und Anreise kümmern. Er muss auch klären: Sollen Hund, Katze und Hamster mitkommen? Und wenn ja: Welche Impf- und Quarantäne-Bestimmungen gelten im Urlaubsland für einreisende Haustiere? Finanztest gibt Tipps für den Check vor der Abreise und und erklärt auch, was bei der Rückkehr in die Heimat bedacht werden muss.
Was der Tierschutzbund rät
Mit dem Familienhund am Nordseestrand tollen, mit der Hauskatze auf Mallorca schmusen oder mit dem Kaninchen an der türkischen Riviera spielen. Wenn Herrchen, Frauchen oder die Kinder unbedingt mit dem Haustier verreisen wollen, sollten sie das gut überlegen und planen, empfiehlt Verena Mißler, Tierärztin und Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Ihr Tipp: „Wie gut ein Haustier eine Reise verträgt, ist von Tier zu Tier unterschiedlich. Hunde begleiten ihre Besitzer gern überall hin. Bei Katzen raten wir eher davon ab, sie mitzunehmen.“ Nur wenn eine Katze eine starke Bindung an den Menschen habe und von klein auf ans Reisen gewöhnt sei, komme das infrage. Und auch nicht jeder Hund reise gern.
Im Zweifel Urlaubsplanung mit dem Tierarzt absprechen
Mißlers Fazit: „Halter kennen ihr Tier am besten und können meist selbst gut einschätzen, was es ab kann und was nicht. Wer unsicher ist, sollte die Urlaubsplanung mit dem Tierarzt absprechen.“ Soll das Tier zu Hause bleiben und braucht Betreuung, können Halter sich an lokale Tierschutzvereine, Tierärzte oder Tierpensionen (Special Tierbetreuung, test 4/2016) wenden.
Schriftliches Einverständnis des Reiseveranstalters einholen
Kommen Hund oder Katze mit, sind etliche Fragen zu klären. Erlaubt die Unterkunft Haustiere? Wie sieht es beim Transportunternehmen aus? Das Einverständnis des Reiseveranstalters lassen sich Tierhalter am besten schriftlich geben. Je nach Reiseziel und Reiseroute sind weitere Hürden zu überwinden. So müssen Hunde, Katzen und Frettchen schon für Reisen innerhalb der Europäischen Union eindeutig identifizierbar sein. Dafür wird jedes Tier entweder per Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Mikrochip vorgeschrieben, nur ältere Tätowierungen werden akzeptiert.
Mit Mikrochip oder Tätowierung
Nötig ist für Hunde, Katzen und Frettchen ein EU-Heimtierausweis. Den kann ein Tierarzt ausstellen, der von der zuständigen Landesbehörde dazu ermächtigt ist. Der Tierpass enthält Angaben zu Rasse und Farbe, zum Besitzer sowie die Kennzeichnungsnummer von Tätowierung oder Mikrochip, außerdem alle Impfungen mit Datum, Impfstoff, Hersteller und Gültigkeitsdauer.
Schutz gegen Tollwut und Bandwürmer
Verpflichtend ist bei Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen oder Frettchen ein Impfschutz gegen Tollwut. Das Haustier muss spätestens drei Wochen vor einer Reise geimpft werden. Für Auffrischungen gilt diese Frist nicht. Ist die vorherige Tollwutimpfung aber nicht mehr gültig, wird die Auffrischung zur Erstimpfung und muss ebenfalls drei Wochen vor Abreise erfolgen. Welpen dürfen frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden, folglich können sie erst ab 15 Wochen reisen. Für Reisen nach Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist eine Behandlung gegen Bandwürmer notwendig, die im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Sie muss zwischen fünf Tage und 24 Stunden vor der Ankunft erfolgen.
Maximal fünf Hunde sind erlaubt
Pro Person dürfen innerhalb der EU höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitkommen. Ausnahmen gelten für Wettbewerbe, Ausstellungen und Sportveranstaltungen.
Vögel brauchen Gesundheitsbescheinigung
Bei Reisen mit Kleintieren wie Kaninchen und Hamstern oder mit Heimvögeln ist rechtlich weniger zu beachten: Für Kaninchen und Heimvögel gilt eine Grenze von drei Tieren, sonst gibt es keine besonderen Regeln. Eine Ausnahme sind Sittiche und Papageien: Ein Amtstierarzt muss sie klinisch untersuchen und ihnen eine Gesundheitsbescheinigung ausstellen. Er muss bestätigen, dass im „Herkunftsbestand“ während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbaren Krankheiten amtlich festgestellt worden sind.
In zahlreichen Ländern Sondervorschriften
Neben der EU-Verordnung zur Einreise mit Heimtieren gelten in zahlreichen Ländern Sondervorschriften. Tierschutzbund-Referentin Mißler betont: „In Dänemark sind zum Beispiel 13 Hunderassen verboten.“ Fragen beantworten Botschaften,Konsulate oder Touristeninformationen des Urlaubslandes.
Reisen außerhalb der EU
Besonders vor Reisen außerhalb der EU sollten Tierhalter die Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Reiselandes erfragen: Gilt am Urlaubsort Maulkorb- oder Leinenpflicht für Hunde? Gibt es Arten oder Rassen, die nicht mit ins Land gebracht werden dürfen, etwa gefährliche Hunderassen? Welche Impfungen und Vorsorgebehandlungen sind vorgeschrieben? Muss das Tier bei der Einreise zunächst in Quarantäne? Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur hohe Bußgelder. Im Zweifel dürfen die Tiere nicht einreisen, werden in Quarantäne genommen, zurückgeschickt oder im Extremfall sogar getötet.
Hürden bei der Rückkehr
Auch die Rückkehr muss geregelt sein, denn die EU lässt nicht jedes Tier rein. Es kommt darauf an, woher es kommt. Unterschieden werden gelistete und nichtgelistete Drittländer. Gelistet sind die Länder, in denen das Tollwutrisiko begrenzt ist. Nichtgelistet bedeutet, dass das Tollwutrisiko entweder nicht bekannt oder dass es sehr hoch ist. Für nichtgelistete Drittländer gelten strengere Regeln als für gelistete und auch unter den gelisteten Drittländern gibt es zwei Gruppen. Zur einen Gruppe gehören Andorra, die Schweiz, die Faröer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Vatikan. In der anderen Gruppe sind etwa die USA, Kanada, Australien und Bosnien-Herzegowina. Für Gruppe eins gelten nahezu dieselben Vorgaben wie innerhalb von EU-Staaten. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur begleitet vom Besitzer oder einer verantwortlichen Person einreisen. Es muss belegt sein, dass das Tier weder verkauft werden noch den Besitzer wechseln soll. Bei Gruppe zwei muss der Halter zusätzlich eine Tiergesundheitsbescheinigung vom Amtstierarzt vorweisen.
Reisen durch mehrere Länder
Passiert ein Halter mit seinem Haustier auf seiner Rückreise aus einem gelisteten Land ein nichtgelistetes, muss er eine Erklärung abgeben, dass das Tier dort keinen Kontakt zu tollwutempfänglichen Tieren hatte und das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat. Für Tiere, die sich länger in einem nicht-gelisteten Drittland wie zum Beispiel Ägypten oder der Türkei aufhielten, sind die Auflagen strenger. Tierärztin Mißler erklärt: „Bei der Wiedereinreise ist eine Tollwut-Titerbestimmung notwendig. Es muss also nachgewiesen werden, dass sich genügend Antikörper gebildet haben und ein ausreichender Impfschutz besteht.“ Ansonsten müsse nachgeimpft und erneut getestet werden. „Deshalb sollte man einen guten Puffer einbauen und etwa ein halbes Jahr einplanen.“ Informationen, welche Länder wo gelistet sind, finden Tierhalter auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Nur über bestimmte Flughäfen
Tiere müssen bei der Einreise aus Drittländern immer beim Zoll gemeldet werden. Alle Dokumente werden dort kontrolliert. Tierhalter sollten auch darauf achten, am richtigen Ort einzureisen: Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nicht über alle Flughäfen und Häfen aus Nicht-EU-Ländern in die EU zurückgebracht werden. Welche zulässig sind, ist in der „Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland“ des BMEL nachzulesen. Ausgenommen sind die gelisteten Drittländer der ersten Gruppe wie Schweiz oder Norwegen.
Lieber Wanderurlaub als Fernreise
Ein Haustier kann unterwegs krank werden oder einen Unfall haben. Ein Halter, der eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hat, ist häufig auch im Ausland geschützt. Projektleiterin Romy Philipp hat kürzlich für Finanztest Krankenvollversicherungen und OP-Kosten-Versicherungen getestet (Test Tierkrankenversicherung, Finanztest 2/2016). Ihr Fazit: „Mindestens einen Monat gilt der Schutz in allen Tarifen europaweit, je nach Tarif aber sogar bis zu zwölf Monate und weltweit.“
Wahl des Transportmittels gut überlegen
Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung der Fahrt selbst. Tierärztin Mißler fordert Halter auf, sich die Wahl des Transportmittels gut zu überlegen (Tiere in Auto, Bahn und Flugzeug). Eine Schiffstour könne zur Gefahr werden, „wenn man sein Tier auf Fähren im Auto lassen muss“. Auf Flügen sterben 5 000 Tiere jährlich im Frachtraum, werden verletzt oder gehen verloren, so die Airline Transportation Association. Mißler fordert Halter deshalb zu mehr Rücksicht auf: „Die Reise selbst sollte nicht zu anstrengend sein. Zum Beispiel sollte man Hundearten wie Huskies nicht großer Hitze aussetzen. Statt sein Tier unbedingt mit auf einen Städtetrip zu nehmen, sollte man vielleicht lieber einen Wanderurlaub planen.“
Hund im Handgepäck
Kleinere Tiere und anerkannte Assistenzhunde, meist bis fünf Kilo, können als „Handgepäck“ mit in die Flugzeugkabine.
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Ich bin wirklich froh darüber, daß ich meinen Collie im Urlaub bei meinem
Bruder,-er ist Jäger und hat selbst drei Hunde,- lassen kann. Durch seinen
Beruf als Jäger ist er viel an der frischen Luft, so daß mein Hund auch genug Auslauf bekommt. Ausserdem kann er mit den 3 anderen Hunden
meines Bruders herumtollen. Ich finde das jedenfalls besser, als sein Tier
in Tierpensionen,Tierheimen,-und was ich besonders grausam finde,-es
einfach auszusetzen.
Wenn ich dann in der Zeitung mal lese, daß solche Leute nur ein paar
Monate Freiheitsentzug,-und dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt
bekommen haben,- dann stäuben sich mir die Barthaare!
Es wird Zeit,daß das Grundgesetz geändert wird und Tiere nicht nur als
SACHE behandelt werden!