Wer auf einer gebuchten Reise Mängel feststellt, muss sie unverzüglich bei seinem Reiseveranstalter anzeigen − selbst wenn er davon ausgeht, dass der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist. Die Anzeige des Mangels soll dem Veranstalter die Gelegenheit geben, ihn zu beheben (Bundesgerichtshof, Az. X ZR 123/15).
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