Eine gefährliche Fährüberfahrt und die damit verbundene Todesangst kann zum Anspruch auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld führen, so das Landgericht Köln (Az. 3 O 305/17).
Ein Ehepaar machte eine Pauschalreise. Zum Flughafen zurück musste es eine Fähre nehmen. Wegen sehr schlechten Wetters legte die Fähre so spät ab, dass das Paar zum einen den Flug nicht mehr erreichen konnte. Zum anderen bekam die Fähre Schlagseite, wurde von großen Wellen überrollt und ein Boot der Küstenwache fuhr in sie hinein. Ein Marineschiff schleppte die Fähre in den Hafen. Wegen Todesängsten forderte das Ehepaar vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises und Schmerzensgeld, was dieser ablehnte. Das Gericht gab den Eheleuten recht. Die Reise sei mangelhaft gewesen. Der Transport hätte abgebrochen werden müssen. Die Reisenden seien in eine nicht beherrschbare Gefahrensituation gebracht worden, wodurch der Erholungswert des gesamten Urlaubs entfallen sei. Das Paar erhält den kompletten Reisepreis plus Schmerzensgeld.