Kein Wasser im Pool, dafür aber Kakerlaken im Bett? Reisemängel verderben die Urlaubsfreude. Wer richtig reklamiert, erhält wenigstens eine finanzielle Entschädigung. Damit das jedoch klappt, müssen Urlauber schon vor Ort einiges beachten. test.de gibt Auskunft.
Beschweren: schon vor Ort
Urlauber müssen Reisemängel unbedingt vor Ort anzeigen. Nur so hat der Veranstalter die Chance, den Mangel abzustellen – etwa wenn der Straßenlärm zu laut ist und sie in ein Zimmer zum Hof umziehen können. Die Beschwerde muss an den Reiseleiter gehen, nicht ans Hotel. Zusätzlich sollten Sie das Problem dem Veranstalter in Deutschland melden, mindestens per E-Mail, besser per Fax. Das gilt erst recht, wenn vor Ort kein Reiseleiter erreichbar ist. Vorsichtige nehmen die Fax- und E-Mail-Adresse des Veranstalters mit in den Urlaub, dazu den Reisekatalog.
Beschreiben: je genauer, desto besser
In der Beschwerde sollten Sie den Mangel genau beschreiben. „Essen ungenießbar“ oder „Schimmel im Bad“ reicht nicht. Nennen Sie Gründe, zum Beispiel „Reis immer kalt“, „Wurst grün angelaufen“ oder „30 Zentimeter großer Schimmelfleck über dem Waschbecken“.
Frist setzen: kurz reicht
Setzen Sie eine Frist, in der das Problem behoben werden soll. Die kann ruhig kurz sein: ein oder zwei Tage. Unnötig ist die Frist, wenn der Reiseleiter Abhilfe verweigert oder wenn der Mangel nicht zu ändern ist, etwa weil das Hotel überbucht ist. Lassen Sie sich vom Reiseleiter schriftlich bestätigen, dass Sie die Beschwerde eingereicht haben.
Dokumentieren: Mängel fotografieren
Unternimmt die Reiseleitung nichts gegen den Mangel, sollten Sie das Problem dokumentieren, Fotos machen, Zeugen suchen. Außerdem haben Sie das Recht auf Selbstabhilfe. Wenn der gebuchte Mietwagen nicht bereitgestellt wird, dürfen Sie selbst ein Auto mieten. Nach dem Urlaub können Sie es dem Veranstalter in Rechnung stellen.
Fordern: innerhalb eines Monats
Nach der Rückkehr müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb eines Monats beim Veranstalter anmelden, vorsichtshalber per Einschreiben. Beziffern Sie die Summe, die der Veranstalter ersetzen soll. Eine gute Orientierungshilfe gibt die Frankfurter Tabelle, die im Internet unter anderem auf dieser Seite zu finden ist: www.reiserecht-fuehrich.de.
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Also, wir hatten in Montcalm/Camargue ein Ferienhaus, gem. Katal. 50m2 gebucht, das angebl. mit max. 6 Personen belegt werden konnte. Wir waren 4 Erw., 1 Kiind mit 5 Jahren. Anfangs Bedenken wg. 50m2, aber wenn der Zuschnitt passt und einige Aktivitäten im Freien stattfinden (Juni), na ja, das müsste gehen. Oh Schreck, der "Salon" mit Essecke, kein Platz die Stühle zu rücken, hier musste auch für eine Erw. Pers. eine Schlafcouch (versifft) aufgeschlagen werden, dunkles Loch mit def. Fliegenschutz, nach zwei Nächten zerstochen=> Arme und Gesicht wie Streußelkuchen, 2 Funzeln mit 15 Watt an der Decke. "Bad" eine unhygienische Zumutung, nachts brach ständig ein Bett (76kg-Pers.) zusammen, VerkFl. um Betten 35cm, Kücheneinr. Sperrmüll, draußen Vogelscheiße und Stechmücken, Pool: reine Angeberei als eye-catcher f. Katalog, nach 3 Tagen entnervt Ersatzw. verlangt, Mängelber. mit Fotos werden von Anbieter quasi lächerlich gemacht. Behalte weitere Maßn. vor. Trotzdem: nie wieder Interchalet