
„Kommt die Reisegepäckversicherung für meinen Schaden auf, wenn mein Koffer auf einem Flug für immer verloren geht?“, fragt ein Finanztest-Leser.
Finanztest: Ja, aber erst an zweiter Stelle. Zunächst haftet die Fluggesellschaft. Bis zu rund 1 300 Euro pro Person Entschädigung sind bei einem Komplettverlust des Koffers möglich. Das gilt für deutsche und internationale Fluglinien, die in der EU oder einem Land des Montrealer Übereinkommens starten und landen. Zahlt die Fluglinie nichts, etwa weil sie insolvent ist – wie im aktuellen Fall Air Berlin –, kann es Geld von einem Reisegepäckversicherer geben. Dabei müssen Kunden einiges beachten: Der Versicherer benötigt als Nachweis einen PIR-Schein (Property Irregularity Report). Diesen stellt die Fluggesellschaft aus; damit ist der Gepäckverlust dokumentiert. Manche Versicherer verlangen zudem eine endgültige Verlustbescheinigung der Fluglinie. Kunden sollten auch die Anschaffungsrechnungen der verlorenen Sachen vorlegen. Achtung: Versicherer erstatten meist nur den Zeitwert der Sachen. Manches ist bei aufgegebenem Gepäck vom Schutz ganz oder teilweise ausgeschlossen, etwa Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten, Brillen, Hörgeräte, Schmuck, Wertsachen, Notebook, Tablet sowie Foto- und Videoausrüstung.
Tipp: Weitere wichtige Informationen erhalten Sie in unserem Test Reisegepäckversicherung. Was Flugreisenden bei Gepäckverspätung zusteht, lesen Sie in unserem Special Fluggastrechte. Bei Problemen mit der Fluglinie hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
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