Reisege­päck­versicherung

So haben wir getestet

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Reisege­päck­versicherung Testergebnisse für 14 Reisegepäckversicherung 03/2016 freischalten

Wir haben 14 Tarife von Reisege­päck­versicherungen untersucht, die Kunden direkt beim Versicherer abschließen können und die nicht Teil von Versicherungs­paketen sind. Ist ein Jahres­vertrag nicht möglich, haben wir Policen für Einzel­reisen untersucht.

Beitrag

Die Versicherungs­summe der Grund­deckung liegt bei mindestens 2 000 Euro. Angegeben wurde der gerundete Beitrag für Jahres­verträge oder, bei Verträgen für eine Reise, der Beitrag für die angegebene Reisedauer. Verlängerungen gegen Zuschlag sind meist möglich und der Versicherungs­schutz gilt welt­weit. Gepäck von Kindern, des Ehepart­ners oder des Lebens­gefährten ist oft mitversichert, wenn sie mit dem Versicherten zusammenleben. Manchmal sind Angehörige auch versichert, wenn sie allein reisen.

Grund­deckung

Schäden am Reisege­päck sind gedeckt bei Diebstahl, Raub, vorsätzlicher Sach­beschädigung, Unfall, Brand, Blitz­schlag, Explosion und bestimmten Wetter­ereig­nissen wie Schnee, Regen, Über­schwemmung und Sturm. Einige Anbieter leisten auch bei anderen Ereig­nissen. Bei verspäteter Ankunft des Reisege­päcks werden meist 10 Prozent der Versicherungs­summe oder oft maximal 250 bis 500 Euro für Ersatz­käufe gezahlt.

Neuwert­versicherung

Versicherer erstatten den Zeit­wert (nein) oder den Neuwert (ja). Für tech­nische Geräte und Sport­geräte, die älter als fünf Jahre sind, wird teil­weise der Zeit­wert ersetzt (eingeschränkt).

Domizil­schutz

Versicherungs­schutz besteht auch im Auto während der Fahrten und der damit verbundenen Aufenthalte am Wohn­ort. Keinen Unterschied macht, ob die versicherten Sachen sich im eigenen oder im Dienst­auto befinden. Der Domizil­schutz ist teil­weise nur gegen Mehr­beitrag versicher­bar.

Camping

Versicherungs­schutz für Schäden beim Zelten oder Camping gilt meist nur tags­über von 6 bis 22 Uhr auf offiziellen Camping­plätzen. Oft ist das gegen einen Zusatz­beitrag versicher­bar. Teil­weise ist die Erstattung auch begrenzt (eingeschränkt).

Fahr­räder, Segelsurfgeräte

Ersatz gibt es bei Schäden, wenn die Geräte nicht in Benut­zung sind. Bei einigen Anbietern gibt es weniger Geld bei nächt­lichem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr. Oder der Ersatz ist generell auf einen Höchst­betrag begrenzt (eingeschränkt).

Ski-Bruch

Bei einigen Anbietern ist auch die Zerstörung oder Beschädigung bei bestimmungs­gemäßem Gebrauch, also beim Skifahren, versichert. Ersetzt wird der Zeit­wert oder der Erstattungs­betrag ist begrenzt (eingeschränkt).

Mobiltelefone

Für Mobiltelefone gelten oft Erstattungs­höchst­grenzen (eingeschränkt) oder die Geräte sind gar nicht mitversichert.

Foto-/Video-/Film­apparate

Diese Geräte sind in der Regel nur einge­schränkt versichert. Der Erstattungs­betrag ist häufig begrenzt (eingeschränkt), meist auf 50 Prozent der Deckungs­summe.

Mobile Navigations­geräte

Teil­weise ist die Erstattung auf einen Höchst­betrag begrenzt (eingeschränkt). Versichert sind nur trag­bare Geräte. Für fest einge­baute Navigations­geräte besteht Versicherungs­schutz über die Teilkasko­versicherung.

EDV-Geräte

Für EDV-Geräte wie Laptops und Tablets gibt es teil­weise Ober­grenzen für die Erstattung (eingeschränkt).

Schmuck- und Wert­sachen

Hierfür gelten besonders hohe Anforderungen an die Sorgfalt des Versicherten. In den meisten Fällen gilt eine Beschränkung auf 50 Prozent der Versicherungs­summe, teil­weise auch auf weniger (eingeschränkt).

Maximale Leistung für Ersatz­käufe

Kommt das aufgegebene Reisege­päck zu spät am Urlaubs­ort an, zahlt der Versicherer Kosten für die Anschaffung von notwendiger Garderobe und Kosmetik­artikeln, meist bis zu 10 Prozent der Versicherungs­summe.

Auflagen für Diebstahl­schutz

Wir haben die Versicherungs­bedingungen darauf­hin untersucht, ob Schmuck- und Wert­sachen, Foto-, Video- und Film­apparate, EDV-Geräte, mobile Navigations­geräte, Fahr­räder und übriges Reisege­päck bei Diebstahl in verschiedenen Situationen versichert sind. Einschränkungen machen die Versicherer zum Beispiel bei der Aufgabe von wert­vollen Gegen­ständen als Reisege­päck oder in einer Gepäck­aufbewahrung, beim Zurück­lassen im abge­schlossenen Auto oder Boot und beim Camping. Der Diebstahl­schutz unterliegt vielfach hohen Auflagen.

  • Schmuck- und Wert­sachen dürfen zum Beispiel nicht als Reisege­päck oder in einer Gepäck­aufbewahrung abge­geben werden. Ebenso gibt es meist keinen Ersatz, wenn diese Dinge im abge­schlossenen Auto, Boot, oder beim Camping unbe­aufsichtigt zurück­gelassen werden. Im abge­schlossenen Hotel­zimmer oder in der verschlossenen Schiffs­kabine sind sie meist nur in einem orts­festen Behältnis, zum Beispiel einem Tresor versichert.
  • Foto-, Video- und Film­apparate sind meist nicht versichert, wenn sie aus dem abge­schlossenen Auto, Boot oder Zelt gestohlen werden. Werden sie als Gepäck aufgegeben, müssen sie sich in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis befinden.
  • Für EDV- Geräte wie Laptop und Tablet sowie für mobile Navigations­geräte gilt teil­weise auch, dass sie im Koffer, in der Gepäck­aufbewahrung, im Auto, im Boot oder beim Camping nicht versichert sind.
  • Auch für das übrige Reisege­päck gelten oft Einschränkungen in abge­stellten Autos sowie beim Camping; zum Beispiel gilt hier die Versicherung oft nur bei Tag zwischen 6 und 22 Uhr.
  • Fahr­räder sind oft gar nicht versichert. Und wenn doch, dann gibt es bei Diebstahl in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr oft nur einen begrenzten Betrag, etwa 250 oder 300 Euro.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2017 um 12:13 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck

    @Thomas31: Eine Reisegepäckversicherung zahlt meist auch, wenn z.B. „aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet…“
    Allerdings ist zu beachten, dass es für bestimmte, besonders wertvolle Gegenstände im Reisegepäck manchmal keine bzw. nur begrenzte Entschädigung gibt (wie etwa Wertsachen, Schmuck, Pelze, elektronische Geräte wie Laptop oder Fotoausrüstung). Hierzu sollten Sie sich beim Anbieter genau informieren. (TK)

  • Thomas31 am 19.09.2017 um 18:44 Uhr
    Verlorenes Fluggepäck bei Air Berlin?

    Ich fliege (hoffentlich) bald mit Air Berlin in die USA.
    Wenn mein Koffer auf dem Flug verlorengeht und nicht wieder auftaucht, werde ich wohl von einer insolventen Fluglinie keine Entschädigung erhalten. Lohnt sich hier eine Reisegepäckversicherung? Würde die in diesem Fall die Entschädigung, die ja eigentlich Air Berlin zahlen müsste, übernehmen?
    Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.