Reisege­päck­versicherung

Wer zahlt den Schaden?

Zurück zum Artikel

Geht Gepäck verloren oder wird es beschädigt, können Reisende oft ­Schaden­ersatz vom Verkehrs­unternehmen oder ihrem Hausrat­versicherer verlangen. Auch eine Gepäck­police würde einspringen. Je nach Vertrag ­ersetzen Gepäck­versicherer den Neu- oder nur den Zeit­wert einer Sache.

Reisege­päck­versicherung Testergebnisse für 14 Reisegepäckversicherung 03/2016

Wer haftet?

Welcher Anspruch?

Was tun?

Fluggesell­schaft

f201603078ig_grafik_reisegepaeck_Flugesellschaft.jpg

Zirka 1 400 Euro pro Person1, im Urlaub Kauf einer Grund­ausstattung möglich. Gilt für deutsche oder interna­tionale Flug­linien, die in der EU oder einem Land des Mont­realer Über­einkommens starten oder landen.

Beschädigtes Gepäck bis sieben Tage nach Flug schriftlich dem Unternehmen melden. Bei Verlust bis 21 Tage.

Reederei

f201603078ig_grafik_reisegepaeck_Reederei.jpg

Nur bei Verschulden durch Reederei, etwa bei Zusammen­stoß, bis zirka 2 800 Euro für das Kabinenge­päck pro Person.1

Schäden dem Unternehmen sofort melden.

Gepäck­service
Deutsche Bahn

f201603078ig_grafik_reisegepaeck_Deutsche_Bahn.jpg

Bis zirka 1 500 Euro. Ohne Quittung pauschal zirka 380 Euro pro Gepäck­stück.1

Schäden und Verlust inner­halb von drei Tagen nach Abholung beim Gepäck­service melden.

Hausrat­versicherer

f201603078ig_grafik_reisegepaeck_Hausrat.jpg

Abhängig vom Vertrag oft 10 Prozent der Versicherungs­summe, bis 10 000 Euro, gilt meist für drei Monate Reisedauer. Für Wert­gegen­stände gelten zusätzliche Ober­grenzen. Geschützt sind persönliche Dinge am Urlaubs­ort etwa bei Brand, Sturm oder Explosion. Auch versichert sind Raub und Einbruch­diebstahl aus dem Hotel­zimmer, manchmal aus dem Auto oder der Schiffs­kabine.

Diebstahl sofort Polizei und Versicherer melden.

Fernbus­unternehmen
(über 250 km)

f201603078ig_grafik_reisegepaeck_Fernbus.jpg

Nur bei Unfall oder Fahr­lässig­keit bis zirka 1 200 Euro pro Gepäck­stück.1

Schaden sofort Fahrer und Unternehmen melden.

1
Die Haftung ist je nach Trans­port­mittel auf eine bestimmte Anzahl von Sonderziehungs­rechten begrenzt. Das Sonderziehungs­recht ist eine künst­liche, vom Interna­tionalen Währungs­fonds einge­führte Währung. Sie wird tages­aktuell ermittelt. Dadurch ist die Höhe der Erstattung abhängig vom Tages­kurs.
2

Mehr zum Thema