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Für Verlust oder Schäden am Gepäck zahlen oft Transportunternehmen. Auf Schiffs- und Busreisen kann aber eine Versicherung sinnvoll sein.
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Testergebnisse für 14 Reisegepäckversicherung 03/2016Eine Reisegepäckversicherung ist keine wichtige Versicherung – geht unterwegs etwas verloren, droht dem Eigentümer nicht der finanzielle Ruin. Auch leisten Verkehrsunternehmen, wenn Koffer auf Fahrt oder Flug beschädigt werden oder verloren gehen, Hausratversicherer, wenn etwas aus dem Hotel geraubt wird. Wer zahlt den Schaden? Eine tabellarische Übersicht bringt Durchblick.
Unser Test von 14 Policen zeigt: Keine Versicherung zahlt in jedem Fall, alle Reisegepäckversicherer haben zahlreiche Auflagen und Höchstgrenzen.
Für einige Reisende, die auf Nummer sicher gehen wollen, kann eine Reisegepäckversicherung aber sinnvoll sein:
- Reisende mit dem Fernbus,
- Reisende mit dem Schiff.
Werden zum Beispiel aus einer Schiffskabine oder aus dem Gepäckraum im Bus Koffer oder Tasche gestohlen, würde eine Reisegepäckversicherung greifen. Reeder haften bei Diebstahl nie, Busunternehmer nur, wenn sie grobes Verschulden am Verlust trifft, der Fahrer zum Beispiel alle Gepäckklappen öffnet und dann weggeht.
- Reisende ohne Hausratversicherung.
Eine Hausratpolice sichert auch Raub und Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer ab, manchmal auch aus Auto oder Schiffskabine. Hat man diese Police nicht, kommt eine Reisegepäckversicherung dafür auf.
- Reisende mit dem Flugzeug.
Wer eine Gepäckpolice hat, kann sich im Schadensfall direkt an den Versicherer wenden und sich so mögliche Diskussionen oder Ärger mit der Fluggesellschaft sparen.
Ansprechbar ist immer auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. 2015 beschwerten sich dort 900 Personen, weil ihr Gepäck verloren ging, beschädigt wurde oder zu spät ankam – das sind 10 Prozent aller Beschwerden für den Flugverkehr.
Keine Wertsachen in den Koffer
Kunden sollten wissen: Der Diebstahlschutz von Gepäckversicherern ist löchrig. Viele Versicherer haben strenge Auflagen, wie auch die tabellarische Übersicht der getesteten Gepäckversicherer (3/2016) zeigt. Kaum einer zahlt, wenn Reisende Wertsachen im Koffer zum Transport oder bei der Gepäckaufbewahrung aufgeben. Gleiches gilt für ungeschütztes Zurücklassen dieser Sachen im Hotelzimmer oder der Schiffskabine. Für Reisegepäck, das aus Auto, Boot oder Zelt gestohlen wird, gilt der Schutz oft nur tagsüber.
Vieles ist vom Schutz ganz oder weitgehend ausgeschlossen, zum Beispiel Bargeld, Geld- und Kreditkarten und Wertpapiere. Das Gleiche gilt für Fahrkarten und Flugtickets. Nur wenn der Ausweis verloren geht, ersetzen alle Versicherer die Gebühr für den Ersatz.
Träger von Kontaktlinsen und Prothesen haben ebenfalls das Nachsehen. Beides ist meist nicht versichert, sogar Brillen und Hörgeräte können ausgeschlossen sein.
Viele Ausschlüsse und Auflagen
Für einige Dinge gelten besondere Regeln.
Schmuck und Wertsachen. Der teure Familienschmuck gehört stets in den Tresor und darf weder in Hotelzimmer noch Schiffskabine ungeschützt zurückgelassen werden. Schutz gibt es meist nur, wenn eine Kette am Körper getragen wird. Reißt der Dieb das Collier nachweislich gewaltsam vom Hals, gibt es bei den meisten Anbietern Ersatz, aber bis höchstens zur Hälfte der Versicherungssumme. Im abgestellten Auto oder Boot und beim Camping ist es dagegen meist nicht versichert.
Foto- und Filmausrüstung. Auch die teure Fotokamera sollten Urlauber am besten immer bei sich tragen. Wurde sie im parkenden Auto, Boot oder Zelt zurückgelassen und es passiert etwas, zahlen die meisten Anbieter nichts. Wird die Kamera als Gepäck aufgegeben, ist das dagegen in 10 von 14 Tarifen abgedeckt. Das Gerät muss jedoch in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis abgegeben werden. Vorsicht: Eine Tasche mit Reißverschluss reicht nicht immer (LG Köln, Az. 24 S 61/95).
Elektronische Geräte. Laptops und Tablets sind nicht immer versichert. Wenn doch, wird ab einem bestimmten Alter des Geräts nur noch der Zeitwert und nicht der Neuwert erstattet. Der Zeitwert ist der ursprüngliche Preis mit einem Abzug für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Fahrrad. Fahrräder sind in den Leistungen oft gar nicht enthalten. Falls doch, muss das Rad mit einem stabilen Kabel- und nicht nur mit einem Rahmenschloss angeschlossen gewesen sein. Einzelne Tarife schränken den Schutz während der Nacht ein. Wird der Drahtesel zwischen 22 und 6 Uhr geklaut, gibt es dann nur einen Teilbetrag.
Tipp: Gut geschützt auf Reise
Nicht nur für Verlust oder Schaden am Gepäck, auch für den Krankheitsfall im Urlaub oder den Rücktritt oder Abbruch einer Reise können Sie sich wappnen sein. test.de informiert über die verschiedenen Reiseversicherungen:
Auf den Punkt gebracht. Alle wichtigen Informationen zu Reiseversicherungen fasst unser FAQ Auslandkrankenversicherungen zusammen.
Reisekrankenversicherung. Die besten Tarife finden Sie in unseren Tests von Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen und Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Reiserücktrittsversicherung. Wer nicht auf Stornokosten sitzen bleiben will, für den lohnt eine Reiserücktrittsversicherung. Wir haben 128 Tarifvarianten für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet. Unser Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen zeigt, welche Policen zuverlässigen Schutz bei Rücktritt und Abbruch bieten.
FAQ Reiseversicherung. Noch Fragen rund um die Absicherung auf Reise? Wir haben die Antworten im FAQ Reiseversicherung. Alles Tests und Infos im Überblick zeigt Ihnen unsere Themenseite Reiseversicherung.
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@Thomas31: Eine Reisegepäckversicherung zahlt meist auch, wenn z.B. „aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet…“
Allerdings ist zu beachten, dass es für bestimmte, besonders wertvolle Gegenstände im Reisegepäck manchmal keine bzw. nur begrenzte Entschädigung gibt (wie etwa Wertsachen, Schmuck, Pelze, elektronische Geräte wie Laptop oder Fotoausrüstung). Hierzu sollten Sie sich beim Anbieter genau informieren. (TK)
Ich fliege (hoffentlich) bald mit Air Berlin in die USA.
Wenn mein Koffer auf dem Flug verlorengeht und nicht wieder auftaucht, werde ich wohl von einer insolventen Fluglinie keine Entschädigung erhalten. Lohnt sich hier eine Reisegepäckversicherung? Würde die in diesem Fall die Entschädigung, die ja eigentlich Air Berlin zahlen müsste, übernehmen?
Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.