Gegen Hitze. Steht nichts anderes in der Packungsbeilage, sind Medikamente bevorzugt bei etwa 18 bis 25 Grad zu lagern. Aber viele vertragen kurzfristig andere Temperaturen. Dennoch: Sie gehören nie in die pralle Sonne, im Auto an einen möglichst kühlen Ort: unter den Vordersitz oder unten in den Kofferraum. Kühlpflichtige Mittel kommen am besten in einen Kühlbehälter – aber mit Abstand zu den Kühlelementen.
Fürs Täschchen. Feste Arzneiformen, vor allem Tabletten, sind meist nicht so schwer, sperrig oder (temperatur)empfindlich wie Zäpfchen, Salben, Cremes, Gele, Lösungen. Berücksichtigen Sie das beim Kauf.
Im Flugzeug. Dort reisen Medikamente am besten im Handgepäck, vor allem lebenswichtige und kälteempfindliche. Von jedem Flüssigarzneimittel, auch Cremes und Co., dürfen bis zu 100 Milliliter mit.
Besondere Mittel. Spezielle Tipps für Diabetiker gibt es im neuen test-Heft 07/2011. Wer Betäubungsmittel wie Morphin ins Ausland mitnehmen will, muss sich die Notwendigkeit vom Arzt bescheinigen lassen. Infos und Vordrucke für Schengen-Mitgliedstaaten und andere Länder: www.bfarm.de, Suchwort: Betäubungsmittel Reisen.
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Die Seitenzahlen in den PDFs sind die Original-Seitenzahlen aus dem Heft 7/2011. Ich habe das Heft gerade nicht zur Hand, sonst könnte ich Ihnen genau sagen, was sich auf den Seiten 92-94 (!) befindet, wahrscheinlich die Rubrik "Service" (Analyse, Infoabruf, Internet, Adressen). "Themen" (Seite 95) und "Adressen" und Impressum (Seite 96 und 97) gehören auch nicht wirklich zum Artikel, das ist mehr so ein Anhang, der jedem Artikel-PDF angehängt wird.
Bei diesem heruntergeladenen Artikel fehlen die Seiten 92-95
Lieber Nemo, natürlich ist die Überschrift ein Köder, aber dafür erhalte ich dann auch einen vier Seiten langen Artikel für den ich die Ausgabe 07/2011 hätte kaufen müssen. Dazu nicht nur Tipps was in die Reiseapotheke rein soll(te), sondern auch noch acht frühere Tests als Empfehlung welche Produkte sich besonders eignen.
Damit ist der Artikel nach meiner Meinung auch sein Geld wert. (Auch wenn ich ihn, als Abonnent nicht habe zahlen müssen).
Ein Beitrag, der seiner Überschrift nicht gerecht wird und offensichtlich nur dazu dient, einige Textfreischaltungen zu erzielen.