Reise­abbruch­versicherung Bei Erkrankung sofort zum Arzt

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Kann ein Versicherter nicht nach­weisen, dass er eine Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung abge­brochen hat, so erhält er kein Geld aus der Reise­versicherung, entschied das Kammerge­richt Berlin (Az. 6 U 81/17). Geklagt hatte ein Mann, der eine Familien­kreuz­fahrt abbrach, weil sein Sohn in der Kabine angeblich eine Panikattacke erlitt. Den Bord­arzt holte die Familie nicht und suchte erst mehrere Tage später nach Abklingen der Symptome den Haus­arzt auf. Dies spreche eher gegen eine Behand­lungs­bedürftig­keit.

Tipp: Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Reise­abbruch finden Sie in unseren FAQ Reiseversicherung. Gute Policen für Reise­rück­tritt und -abbruch zeigt unser Vergleich Reiserücktrittsversicherung.

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