Kann ein Versicherter nicht nachweisen, dass er eine Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung abgebrochen hat, so erhält er kein Geld aus der Reiseversicherung, entschied das Kammergericht Berlin (Az. 6 U 81/17). Geklagt hatte ein Mann, der eine Familienkreuzfahrt abbrach, weil sein Sohn in der Kabine angeblich eine Panikattacke erlitt. Den Bordarzt holte die Familie nicht und suchte erst mehrere Tage später nach Abklingen der Symptome den Hausarzt auf. Dies spreche eher gegen eine Behandlungsbedürftigkeit.
Tipp: Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Reiseabbruch finden Sie in unseren FAQ Reiseversicherung. Gute Policen für Reiserücktritt und -abbruch zeigt unser Vergleich Reiserücktrittsversicherung.