Urlauber, die eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben, bekommen im Schadensfall nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung des Urlaubs erstattet. Ihnen steht auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zu. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 11 O 40/12). Sie finden auf test.de auch eine ausführliche Meldung zur Gerichtsentscheidung.