
Verliert ein Fahrzeug nach einem Reifenwechsel ein Rad, muss der Eigentümer beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Die Experten von Finanztest erläutern die Hintergründe der Entscheidung.
Ein Vorderrad macht sich selbstständig
Es ging um einen im Jahr 2014 gekauften gebrauchten Ford Ranger. Der Verkäufer, ein Gebrauchtwagenhändler, montierte auch gleich neue Winterreifen. Etwa drei Monate und rund 2 900 Kilometer nach dem Kauf löste sich das linke Vorderrad, als der Käufer eine Landstraße befuhr. Das Rad rollte auf die andere Straßenseite und beschädigte einen VW Polo. Auch der Ford erlitt Schäden. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt.
Der Kunde hat die Beweislast
Der Autokäufer verklagte den Händler auf Schadenersatz in Höhe von 13 500 Euro, weil er die Winterreifen an dem Fahrzeug falsch montiert habe. Ohne Erfolg. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass eine fehlerhafte Montage durch den Verkäufer Grund für den Verlust des Rades gewesen ist. Das ergaben das gerichtlich eingeholte Gutachten eines Sachverständigen und Zeugenaussagen (Az. 10 O 405/16).