Ein Autofahrer verklagte einen Händler auf Schadenersatz, weil dieser die ausgewechselten Winterreifen nicht liegend, sondern stehend im Kofferraum verstaut hatte. Als der Kunde zu Hause per Fernsteuerung von innen die Heckklappe des Kofferraums geöffnet hatte, rollten die Reifen heraus und prallten gegen das Garagentor. Den Sachschaden von etwa 6 000 Euro muss der Kunde selbst zahlen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 9 U 21/17). Er sei beim Öffnen des Kofferraums zu sorglos gewesen.
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