
Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt unseriöse Firmen ab. © VZBV / Gert Baumbach
Die Regionale Energiewerke GmbH aus Düsseldorf wollte den Grundpreis eines Stromtarifs um mehr als 377 Prozent erhöhen. Dies teilte die Firma per Brief mit. Ihr Stromkunde, Finanztest-Leser Thomas Gildner aus Bayern, hätte diese drastische Erhöhung beinahe übersehen. Denn auf der ersten Seite des Briefes stand: „Ihr Strompreis (Arbeitspreis) wird ... noch günstiger.“ Er sinkt von 23 Cent pro Kilowattstunde auf 22,99 Cent. Ganz versteckt auf Seite zwei findet sich dann die Preiserhöhung. Der Grundpreis soll von fast 90 Euro pro Jahr auf 420 Euro steigen. Besonders perfide: Das Unternehmen schrieb die Zahlen aus: Wir werden „... Ihren Grundpreis von aktuell siebenundachtzig Komma sechsundneunzig Euro jährlich auf fünfunddreißig Euro monatlich anpassen.“
Verbraucherzentrale mahnt Versorger ab
Thomas Gildner sagt: „Das ist irreführend.“ Er stimmte zu, dass wir seinen Leserbrief und das Preiserhöhungsschreiben an Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiterleiten. Die Juristin arbeitet im Team Rechtsdurchsetzung. Sie hat den Versorger mit Gildners Unterlagen abgemahnt. Inzwischen hat die Firma eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte das Unternehmen künftig in der gleichen Art und Weise Haushaltskunden in einem Brief zunächst eine Strompreissenkung ankündigen, tatsächlich aber den Grundpreis gravierend erhöhen, prüft Hoppe, ob eine Vertragsstrafe fällig wird.
Regionale Energiewerke GmbH nimmt Preiserhöhung zurück
Hoppe sagt: „Die Regionale Energiewerke GmbH hat sich außerdem zur Beseitigung der Irreführung verpflichtet.“ Die Firma hat Kunden, die das abgemahnte Schreiben erhalten haben, inzwischen mitgeteilt, dass sie die Preiserhöhung zurückgenommen habe. Diesen Brief hat auch Thomas Gildner erhalten. Sein Fazit: „Ich freue mich, dass ich helfen konnte, solche Geschäftspraktiken zu bekämpfen.“
Tipp: Wenn Sie ähnliche irreführende Schreiben erhalten und möchten, dass der vzbv die Firma abmahnt, schicken Sie eine E-Mail an rechtsdurchsetzung@vzbv.de. Im Fall einer Abmahnung müssten Sie bereit sein, als Person benannt zu werden und falls nötig, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
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Hallo,
ich kann dieses Vorgehen aktuell bestätigen. Ich habe allerdings die Preiserhöhung als Mail erhalten.
"wir haben in unserem Online-Portal neue Dokumente für Sie zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich um eine Lieferbestätigung, Preisinformation oder einen Newsletter handeln". Ohne Link zum Onlineportal.
Im Portal war dann ein Schreiben abgelegt, das wie folgt beginnt:
Überschrift: „Tarifinformation und neue Preisgarantie“
„Sie haben aktuell einen Arbeitspreis in Höhe von 0,2323 €/kWh und Ihr Grundpreis beträgt 11,45 €/Monat.
Wir konnten Ihre Preise für Sie über einen langen Zeitraum stabil halten und haben gestiegene Kosten nicht an Sie weitergeben.“
Im Text versteck steht dann:
„Deshalb beträgt ab dem 01.05.2021 Ihr Arbeitspreis 0,2900 €/kWh und Ihr Grundpreis 29,00 €/Monat.“
Satte Erhöhung!
Leider habe ich das Schreiben erst bei der Rechnungsmail (hier mit Link auf das Onlineportal) richtig zur Kenntnis genommen und den Termin zur Sonderkündigung verpasst.
Also Achtung!!!