Regionale Energiewerke GmbH Finanztest-Leser hilft, fiese Preis­erhöhung abzu­mahnen

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Regionale Energiewerke GmbH - Finanztest-Leser hilft, fiese Preis­erhöhung abzu­mahnen

Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) mahnt unseriöse Firmen ab. © VZBV / Gert Baumbach

Die Regionale Energiewerke GmbH aus Düssel­dorf wollte den Grund­preis eines Strom­tarifs um mehr als 377 Prozent erhöhen. Dies teilte die Firma per Brief mit. Ihr Strom­kunde, Finanztest-Leser Thomas Gildner aus Bayern, hätte diese drastische Erhöhung beinahe über­sehen. Denn auf der ersten Seite des Briefes stand: „Ihr Strom­preis (Arbeits­preis) wird ... noch güns­tiger.“ Er sinkt von 23 Cent pro Kilowatt­stunde auf 22,99 Cent. Ganz versteckt auf Seite zwei findet sich dann die Preis­erhöhung. Der Grund­preis soll von fast 90 Euro pro Jahr auf 420 Euro steigen. Besonders perfide: Das Unternehmen schrieb die Zahlen aus: Wir werden „... Ihren Grund­preis von aktuell sieben­und­acht­zig Komma sechs­undneunzig Euro jähr­lich auf fünf­unddreißig Euro monatlich anpassen.“

Verbraucherzentrale mahnt Versorger ab

Thomas Gildner sagt: „Das ist irreführend.“ Er stimmte zu, dass wir seinen Leser­brief und das Preis­erhöhungs­schreiben an Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) weiterleiten. Die Juristin arbeitet im Team Rechts­durch­setzung. Sie hat den Versorger mit Gildners Unterlagen abge­mahnt. Inzwischen hat die Firma eine Unterlassungs­erklärung abge­geben. Sollte das Unternehmen künftig in der gleichen Art und Weise Haus­halts­kunden in einem Brief zunächst eine Strom­preissenkung ankündigen, tatsäch­lich aber den Grund­preis gravierend erhöhen, prüft Hoppe, ob eine Vertrags­strafe fällig wird.

Regionale Energiewerke GmbH nimmt Preis­erhöhung zurück

Hoppe sagt: „Die Regionale Energiewerke GmbH hat sich außerdem zur Beseitigung der Irreführung verpflichtet.“ Die Firma hat Kunden, die das abge­mahnte Schreiben erhalten haben, inzwischen mitgeteilt, dass sie die Preis­erhöhung zurück­genommen habe. Diesen Brief hat auch Thomas Gildner erhalten. Sein Fazit: „Ich freue mich, dass ich helfen konnte, solche Geschäfts­praktiken zu bekämpfen.“

Tipp: Wenn Sie ähnliche irreführende Schreiben erhalten und möchten, dass der vzbv die Firma abmahnt, schi­cken Sie eine E-Mail an rechtsdurchsetzung@vzbv.de. Im Fall einer Abmahnung müssten Sie bereit sein, als Person benannt zu werden und falls nötig, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.

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windianer am 22.06.2021 um 15:00 Uhr
Bestätigung des Artikels

Hallo,
ich kann dieses Vorgehen aktuell bestätigen. Ich habe allerdings die Preiserhöhung als Mail erhalten.
"wir haben in unserem Online-Portal neue Dokumente für Sie zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich um eine Lieferbestätigung, Preisinformation oder einen Newsletter handeln". Ohne Link zum Onlineportal.
Im Portal war dann ein Schreiben abgelegt, das wie folgt beginnt:
Überschrift: „Tarifinformation und neue Preisgarantie“
„Sie haben aktuell einen Arbeitspreis in Höhe von 0,2323 €/kWh und Ihr Grundpreis beträgt 11,45 €/Monat.
Wir konnten Ihre Preise für Sie über einen langen Zeitraum stabil halten und haben gestiegene Kosten nicht an Sie weitergeben.“
Im Text versteck steht dann:
„Deshalb beträgt ab dem 01.05.2021 Ihr Arbeitspreis 0,2900 €/kWh und Ihr Grundpreis 29,00 €/Monat.“
Satte Erhöhung!
Leider habe ich das Schreiben erst bei der Rechnungsmail (hier mit Link auf das Onlineportal) richtig zur Kenntnis genommen und den Termin zur Sonderkündigung verpasst.
Also Achtung!!!