Die Siegel für regional geschützte Produkte haben in der gesamten EU Gültigkeit. Die Größe der Region, die solch ein Siegel verwenden darf, variiert: Es kann ein Bundesland sein wie bei Bayerischem Bier, eine Region wie beim Lausitzer Leinöl oder eine Stadt wie bei Lübecker Marzipan.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Ein Produkt mit diesem Siegel wurde in einem bestimmten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt – nach einem anerkannten Verfahren. In Deutschland fallen viele Mineralwässer darunter, Altenburger Ziegenkäse und das frische Fleisch der Lüneburger Heidschnucke. Die neue Siegelfarbe ist rot-gelb, doch auch das alte Blau-Gelb ist noch bis mindestens Ende 2010 im Umlauf.
Geschützte geografische Angabe (g. g. A.)
Für dieses Siegel muss eine enge Verbindung der Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet bestehen. Dazu ist mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet zu durchlaufen. In Deutschland tragen es viele Biere und auch Spreewälder Gurken.
Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. s.)
Bei diesem Siegel ist nicht die geografische Herkunft, sondern die Tradition maßgeblich: Das Produkt sollte traditionell zusammengesetzt oder hergestellt sein. Bisher gibt es kein deutsches Produkt mit dem Siegel „Garantiert traditionelle Spezialität“. Dafür prangt es auf italienischem Mozzarella und spanischem Serrano-Schinken.
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