Naturverbundene Menschen schätzen den Wald – sie wandern, gehen spazieren oder sammeln Pilze. Doch für Waldbesucher gelten auch einige Regeln. So ist Jagen und Angeln genehmigungspflichtig und Reiter wie Radler dürfen die Wege nicht verlassen. Auch Hundebesitzer müssen sich an bestimmte Regeln halten. Was im Wald erlaubt ist und was nicht, verrät unser Special.
Waldspaziergang gegen Stress

„Waldbesucher sollten beim Sammeln nicht in jedes Dickicht eindringen.“, Jens Düring, Bund Deutscher Forstleute © BDF
Dass ein Waldspaziergang irgendwie glücklich macht, hat wohl fast jeder schon einmal erlebt. Es riecht nach feuchter Rinde, Gras und Moos, mildes Licht funkelt zwischen den Ästen hindurch, der Wind raschelt – großartig. Wahrscheinlich ist deshalb auch „Waldbaden“ so beliebt. Der Trend aus Japan spricht dem Aufenthalt zwischen Bäumen gar gesundheitsfördernde Wirkungen zu. Die geführten Waldbesuche sollen zum Beispiel Stress abbauen und das Immunsystem stärken.
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände gibt es in Deutschland rund elf Millionen Hektar Wald – fast ein Drittel der Landesfläche. Knapp die Hälfte davon ist Privatwald, 29 Prozent gehören den Ländern, 19 Prozent Körperschaften und 4 Prozent dem Bund. Das waldreichste Bundesland ist Hessen.
Freier Zuritt, auf eigene Gefahr
Der Wald ist für alle da. Er ist nicht eingezäunt, selbst wenn er in Privatbesitz ist. Jeder darf einen Wald betreten. So will es das Bundeswaldgesetz. Freier Zutritt, auf eigene Gefahr – ist das eine, doch das Bundeswaldgesetz nennt auch Verhaltensregeln für Besucher. So ist es in Deutschland zum Beispiel verboten, im Wald zu zelten oder mit dem Auto über Waldwege zu fahren. Vieles regeln Ländergesetze, etwa was Hundehalter oder Radfahrer beachten müssen. Jens Düring, Sprecher des Bundes Deutscher Forstleute, findet es vor allem wichtig, „der Natur ihren Raum zu lassen“. Der studierte Forstwissenschaftler empfiehlt: „Auf den Wegen bleiben, zur Dämmerung den Wald verlassen und beim Sammeln nicht in jedes Dickicht eindringen.“
Nichts im Wald zurücklassen
Manche Regel versteht sich von selbst: Besucher sollten keinen Müll im Wald zurücklassen, auch keine Reste vom Picknick. Anderes leuchtet zumindest ein: So ist es nicht erlaubt, einen Weihnachtsbaum auszupflanzen, der das Fest über im Topf stand. „Nordmanntanne und Blaufichte sind keine typischen, geeigneten Waldbäume“, sagt Düring. Nach den Forstsaatgutgesetzen dürfen nur Bäume aus geprüfter Herkunft gepflanzt werden.
Verstöße können teuer werden
Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Bußgelder. Verboten ist es zum Beispiel auch, ein Haustier im Wald zu beerdigen. Dies ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 15 000 Euro geahndet werden kann. „Um Verstöße zu kontrollieren, gibt es zu wenige Forstleute“, beklagt Jens Düring. Werde doch jemand ertappt, könne der Förster den Übeltäter belehren oder sogar die Polizei alarmieren. Wichtiger sei es ihm allerdings, dass Waldspaziergänger Verbote auch verstünden. Das sei nicht immer der Fall.
Arbeiten, wo andere sich erholen
Besucher sollten Absperrungen grundsätzlich respektieren und mit offenen Augen durch den Wald gehen, sagt Düring. Der Wald ist auch ein Arbeitsplatz: Holz für den Verkauf wird geschlagen, Förster untersuchen den Wald auf Schädlinge und entfernen kranke oder schwache Bäume. Während Forstarbeiten kann ein Spaziergang gefährlich sein. Düring rät zudem, während und nach einem Sturm den Wald zu meiden. Entwurzelte oder beschädigte Bäume können zur Gefahr werden,etwa wenn Äste von oben herabfallen. Ansonsten steht dem Glück eines ausgiebigen Waldspaziergangs nichts im Wege – großartig.
Nachfolgend fassen wir zusammen, welche Regeln im Wald gelten.
Spazieren: Freier Zugang überall

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Wandern, Joggen, Spazierengehen – Fußgänger haben im Wald die meisten Rechte. Sie dürfen sich überall frei bewegen, auch abseits befestigter Waldwege. Waldbesucher sollten aber Hinweis- und Warnschilder beachten, etwa bei Forstarbeiten. Nach schweren Stürmen kann ein Spaziergang im Wald gefährlich werden, da Äste von oben herabfallen können. Verboten ist es, im Wald zu zelten.
Jagen: Erlaubt nur mit Jagdschein

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„Die Jagd ist streng reglementiert“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband. Das Jagdrecht ist an Eigentum gebunden. Waldeigentümer dürfen ab einer Fläche von 75 Hektar in ihrem Wald jagen. Wer kein eigenes Waldstück besitzt, kann eine Jagd vom Eigentümer oder einer Jagdgenossenschaft pachten. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Jagdschein.
Pilze und Co: Nicht zu viel sammeln

© adobe stock / Arcady
Pilze und Beeren im Wald dürfen nur in Maßen geerntet werden. Die Artenschutzverordnung gestattet „geringe Mengen für den eigenen Bedarf“, Behörden erlauben vielerorts ein Kilo pro Person. Blumenfreunde dürfen einen „Handstrauß“ pflücken, aber keine Pflanzen ausgraben. Auch am Boden liegende Äste und Rinden dürfen Waldbesucher für den eigenen Gebrauch sammeln.
Hunde: In der Regel an die Leine

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Der große Boxer soll sich im Wald mal richtig austoben und frei herumtollen – das ist meist nicht erlaubt. In der Regel müssen Hunde im Wald an die Leine. Frei laufen dürfen sie in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, sofern der Besitzer das Tier mit Rufen kontrollieren kann. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Regel nur für den Spaziergang auf Wegen.
Reiten: Auf dem Weg bleiben

© Westend61 / Artmedia
Ein Ritt querfeldein ist verboten. Nach dem Bundeswaldgesetz dürfen Reiter nur auf Straßen und Wegen reiten. Je nach Bundesland kann diese Regel strenger ausfallen: In Berlin und Niedersachsen etwa dürfen Reiter nur ausgewiesene Wege nutzen. Zudem können die Behörden Reiter dort verpflichten, ihr Pferd mit einer Plakette zu versehen, die es identifizierbar macht.
Geocaching: Um Erlaubnis fragen

© mauritius images / Colouria Media / Alamy
Versteckte Schätze mit Hilfe von GPS-Geräten und Koordinaten suchen – das ist Geocaching. Geocacher sollten den Waldbesitzer immer um Erlaubnis fragen, ob sie Schätze im Wald verstecken dürfen, heißt es vom Waldeigentümerverband. Der Deutsche Jagdverband ermahnt Geocacher, Rücksicht auf die Tiere zu nehmen und zum Beispiel nicht nachts mit Flutlicht nach Schätzen zu suchen.
Rauchen: Meistens strikt verboten

© Fotolia / sonyachny
Raucher müssen im Wald meist auf ihre Zigarette verzichten. Bundesweit gilt ein Rauchverbot von März bis Ende Oktober. „Schon ein Funke kann einen schweren Brand verursachen“, sagt Larissa Schulz-Trieglaff von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände. Grillen dürfen Besucher nur auf ausgewiesenen Grillplätzen.
Fischen: Nur mit Angelschein

© jenoche
Wer angeln möchte, braucht einen Angelschein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, meist des Besitzers. Die Erlaubnis wird laut Waldeigentümerverband in der Regel ab 14 Jahren erteilt, in einigen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt bereits für Kinder ab 7 Jahren. Wo Sie angeln dürfen, wissen Angelvereine oder Fischereibehörden.
Radfahren: Nicht querfeldein

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Wer mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, darf dies nur auf befestigten Wegen tun. Manche Landeswaldgesetze erlauben das Radfahren nur auf Wegen ab zwei Metern Breite, zum Beispiel Baden-Württemberg. Auch für Mountainbiker gilt: Sie dürfen nicht querfeldein durch den Wald fahren. Es sei denn, es gibt im Wald einen extra angelegten Trail für Mountainbiker.
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