Regeln im Wald Was im Wald erlaubt ist

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Natur­verbundene Menschen schätzen den Wald – sie wandern, gehen spazieren oder sammeln Pilze. Doch für Wald­besucher gelten auch einige Regeln. So ist Jagen und Angeln genehmigungs­pflichtig und Reiter wie Radler dürfen die Wege nicht verlassen. Auch Hunde­besitzer müssen sich an bestimmte Regeln halten. Was im Wald erlaubt ist und was nicht, verrät unser Special.

Wald­spaziergang gegen Stress

Regeln im Wald - Was im Wald erlaubt ist

„Wald­besucher sollten beim Sammeln nicht in jedes Dickicht eindringen.“, Jens Düring, Bund Deutscher Forst­leute © BDF

Dass ein Wald­spaziergang irgendwie glück­lich macht, hat wohl fast jeder schon einmal erlebt. Es riecht nach feuchter Rinde, Gras und Moos, mildes Licht funkelt zwischen den Ästen hindurch, der Wind raschelt – groß­artig. Wahr­scheinlich ist deshalb auch „Wald­baden“ so beliebt. Der Trend aus Japan spricht dem Aufenthalt zwischen Bäumen gar gesund­heits­fördernde Wirkungen zu. Die geführten Wald­besuche sollen zum Beispiel Stress abbauen und das Immun­system stärken.

Nach Angaben der Arbeits­gemeinschaft Deutscher Wald­besitzer­verbände gibt es in Deutsch­land rund elf Millionen Hektar Wald – fast ein Drittel der Landes­fläche. Knapp die Hälfte davon ist Privatwald, 29 Prozent gehören den Ländern, 19 Prozent Körperschaften und 4 Prozent dem Bund. Das wald­reichste Bundes­land ist Hessen.

Freier Zuritt, auf eigene Gefahr

Der Wald ist für alle da. Er ist nicht einge­zäunt, selbst wenn er in Privatbesitz ist. Jeder darf einen Wald betreten. So will es das Bundes­wald­gesetz. Freier Zutritt, auf eigene Gefahr – ist das eine, doch das Bundes­wald­gesetz nennt auch Verhaltens­regeln für Besucher. So ist es in Deutsch­land zum Beispiel verboten, im Wald zu zelten oder mit dem Auto über Wald­wege zu fahren. Vieles regeln Ländergesetze, etwa was Hundehalter oder Radfahrer beachten müssen. Jens Düring, Sprecher des Bundes Deutscher Forst­leute, findet es vor allem wichtig, „der Natur ihren Raum zu lassen“. Der studierte Forst­wissenschaftler empfiehlt: „Auf den Wegen bleiben, zur Dämmerung den Wald verlassen und beim Sammeln nicht in jedes Dickicht eindringen.“

Nichts im Wald zurück­lassen

Manche Regel versteht sich von selbst: Besucher sollten keinen Müll im Wald zurück­lassen, auch keine Reste vom Pick­nick. Anderes leuchtet zumindest ein: So ist es nicht erlaubt, einen Weihnachts­baum auszupflanzen, der das Fest über im Topf stand. „Nord­mann­tanne und Blaufichte sind keine typischen, geeigneten Wald­bäume“, sagt Düring. Nach den Forst­saat­gutgesetzen dürfen nur Bäume aus geprüfter Herkunft gepflanzt werden.

Verstöße können teuer werden

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Bußgelder. Verboten ist es zum Beispiel auch, ein Haustier im Wald zu beerdigen. Dies ist nach dem Tierkör­perbeseitigungs­gesetz eine Ordnungs­widrigkeit, die mit einer Geld­strafe von bis zu 15 000 Euro geahndet werden kann. „Um Verstöße zu kontrollieren, gibt es zu wenige Forst­leute“, beklagt Jens Düring. Werde doch jemand ertappt, könne der Förster den Übel­täter belehren oder sogar die Polizei alarmieren. Wichtiger sei es ihm allerdings, dass Wald­spaziergänger Verbote auch verstünden. Das sei nicht immer der Fall.

Arbeiten, wo andere sich erholen

Besucher sollten Absperrungen grund­sätzlich respektieren und mit offenen Augen durch den Wald gehen, sagt Düring. Der Wald ist auch ein Arbeits­platz: Holz für den Verkauf wird geschlagen, Förster unter­suchen den Wald auf Schädlinge und entfernen kranke oder schwache Bäume. Während Forstarbeiten kann ein Spaziergang gefähr­lich sein. Düring rät zudem, während und nach einem Sturm den Wald zu meiden. Entwurzelte oder beschädigte Bäume können zur Gefahr werden,etwa wenn Äste von oben herab­fallen. Ansonsten steht dem Glück eines ausgiebigen Wald­spaziergangs nichts im Wege – groß­artig.

Nach­folgend fassen wir zusammen, welche Regeln im Wald gelten.

Spazieren: Freier Zugang über­all

Regeln im Wald - Was im Wald erlaubt ist

© iStockphoto

Wandern, Joggen, Spazieren­gehen – Fußgänger haben im Wald die meisten Rechte. Sie dürfen sich über­all frei bewegen, auch abseits befestigter Wald­wege. Wald­besucher sollten aber Hinweis- und Warn­schilder beachten, etwa bei Forstarbeiten. Nach schweren Stürmen kann ein Spaziergang im Wald gefähr­lich werden, da Äste von oben herab­fallen können. Verboten ist es, im Wald zu zelten.

Jagen: Erlaubt nur mit Jagd­schein

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© Plainpicture / Johner / Hans Berggren

„Die Jagd ist streng reglementiert“, sagt Torsten Rein­wald vom Deutschen Jagd­verband. Das Jagd­recht ist an Eigentum gebunden. Wald­eigentümer dürfen ab einer Fläche von 75 Hektar in ihrem Wald jagen. Wer kein eigenes Wald­stück besitzt, kann eine Jagd vom Eigentümer oder einer Jagd­genossenschaft pachten. Voraus­setzung ist in jedem Fall ein Jagd­schein.

Pilze und Co: Nicht zu viel sammeln

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© adobe stock / Arcady

Pilze und Beeren im Wald dürfen nur in Maßen geerntet werden. Die Arten­schutz­ver­ordnung gestattet „geringe Mengen für den eigenen Bedarf“, Behörden erlauben vieler­orts ein Kilo pro Person. Blumenfreunde dürfen einen „Hand­strauß“ pflü­cken, aber keine Pflanzen ausgraben. Auch am Boden liegende Äste und Rinden dürfen Wald­besucher für den eigenen Gebrauch sammeln.

Hunde: In der Regel an die Leine

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© Getty Images / Cavan Images

Der große Boxer soll sich im Wald mal richtig austoben und frei herum­tollen – das ist meist nicht erlaubt. In der Regel müssen Hunde im Wald an die Leine. Frei laufen dürfen sie in Hessen, Bayern, Rhein­land-Pfalz und Baden-Württem­berg, sofern der Besitzer das Tier mit Rufen kontrollieren kann. In Nord­rhein-West­falen gilt diese Regel nur für den Spaziergang auf Wegen.

Reiten: Auf dem Weg bleiben

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© Westend61 / Artmedia

Ein Ritt quer­feld­ein ist verboten. Nach dem Bundes­wald­gesetz dürfen Reiter nur auf Straßen und Wegen reiten. Je nach Bundes­land kann diese Regel strenger ausfallen: In Berlin und Nieder­sachsen etwa dürfen Reiter nur ausgewiesene Wege nutzen. Zudem können die Behörden Reiter dort verpflichten, ihr Pferd mit einer Plakette zu versehen, die es identifizier­bar macht.

Geocaching: Um Erlaubnis fragen

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© mauritius images / Colouria Media / Alamy

Versteckte Schätze mit Hilfe von GPS-Geräten und Koor­dinaten suchen – das ist Geocaching. Geocacher sollten den Wald­besitzer immer um Erlaubnis fragen, ob sie Schätze im Wald verstecken dürfen, heißt es vom Wald­eigentümer­verband. Der Deutsche Jagd­verband ermahnt Geocacher, Rück­sicht auf die Tiere zu nehmen und zum Beispiel nicht nachts mit Flutlicht nach Schätzen zu suchen.

Rauchen: Meistens strikt verboten

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© Fotolia / sonyachny

Raucher müssen im Wald meist auf ihre Zigarette verzichten. Bundes­weit gilt ein Rauch­verbot von März bis Ende Oktober. „Schon ein Funke kann einen schweren Brand verursachen“, sagt Larissa Schulz-Trieglaff von der Arbeits­gemeinschaft Deutscher Wald­besitzer­verbände. Grillen dürfen Besucher nur auf ausgewiesenen Grill­plätzen.

Fischen: Nur mit Angel­schein

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© jenoche

Wer angeln möchte, braucht einen Angel­schein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, meist des Besitzers. Die Erlaubnis wird laut Wald­eigentümer­verband in der Regel ab 14 Jahren erteilt, in einigen Bundes­ländern wie Sachsen-Anhalt bereits für Kinder ab 7 Jahren. Wo Sie angeln dürfen, wissen Angel­ver­eine oder Fischereibehörden.

Radfahren: Nicht quer­feld­ein

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© Getty Images / D. Trood

Wer mit dem Fahr­rad durch den Wald fährt, darf dies nur auf befestigten Wegen tun. Manche Landes­wald­gesetze erlauben das Radfahren nur auf Wegen ab zwei Metern Breite, zum Beispiel Baden-Württemberg. Auch für Mountain­biker gilt: Sie dürfen nicht quer­feld­ein durch den Wald fahren. Es sei denn, es gibt im Wald einen extra angelegten Trail für Mountain­biker.

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