Kassieren Banken oder Versicherer rechtswidrige Gebühren, können Verbraucherschutzverbände jetzt die Erstattung solcher Gebühren an Kunden erzwingen – ohne dass diese selbst aktiv werden müssen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden (Az. 14 U 82/16) entschieden. „Das verbessert den Verbraucherschutz sehr“, sagt Michael Hummel, Leiter des Referats Recht der Verbraucherzentrale Sachsen. Bisher blieb die Erstattung oft aus (mehr in der Meldung Verbraucherschutz-Klagen).
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