Die Stiftung Warentest hat 83 Rechtsschutzpakete von 30 Rechtsschutzversicherern untersucht (Stand der Daten: Februar 2023). Die Pakete umfassen Schutz für Nichtselbstständige in den Lebensbereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV). Getestet wurden Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungsnehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Er hatte zuvor keine Rechtsfälle und war auch nicht rechtsschutzversichert.
Mindestschutz
Die Tarife enthalten alle mindestens diese Leistungsarten:
- Weltweite Deckung für Schadenersatzrechtsschutz,
- Arbeitsrechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außergerichtlich),
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
- Sozialgerichtsrechtsschutz,
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
- Strafrechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz,
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Angebote ohne diesen Mindestschutz sind nicht aufgeführt. Die Verträge sind nicht an den Abschluss weiterer Policen beim Versicherer gebunden.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Das Testergebnis zeigt Tarife mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungsvarianten. Faustregel. Eine hohe Selbstbeteiligung (SB) im Schadensfall macht den Jahresbeitrag günstiger, eine niedrigere macht ihn teurer. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro abzuschließen. Bietet ein Versicherer diese SB-Höhe beim gewünschten Tarif nicht an, ist ein SB in Höhe von 250 Euro oder 300 Euro empfehlenswert.
Versicherungsbedingungen (90 Prozent der Gesamtnote)
Die Teilnote für die Versicherungsbedingungen ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungskriterien. Stark gewichtet haben wir den Umfang des Rechtsschutzes in wichtigen Lebensbereichen. Eine Auswahl wichtiger Prüfkriterien finden Sie in der interaktiven Testtabelle beziehungsweise im PDF zum Test (Erläuterungen zu den ausgewählten Prüfpunkten lesen Sie weiter unten, ab „Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz“).
Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen (10 Prozent der Gesamtnote)
Bewertet haben wir die Versicherungsbedingungen außerdem nach den Kriterien Lesbarkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz
= Kostenschutz für Streit mit Behörde.
= Kostenübernahme erst ab Klage oder im vorgerichtlichen Einspruchs-/Widerspruchsverfahren summenmäßig begrenzt.
Studienplatzklage
= Kostenschutz für wenigstens einen Streit um Studienplatzvergabe.
Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
= Übernahme anwaltlicher Beratungskosten von 1 000 Euro oder mehr.
Betreuungsverfahren
= Kostenschutz zur Abwehr gerichtlich angeordneter Betreuung.
= Eingeschränkte Kostenübernahme, etwa: je nach Police bis maximal 3 000 Euro. Oder: Kostenübernahme erst ab Klage.
Urheberrecht
= Übernahme Anwaltskosten (etwa bei Vorwurf illegaler Downloads) in Höhe von 1 000 Euro oder mehr.
=Kostenschutz bis 999 Euro.
Widerruf von Krediten und Lebensversicherungen
Streit um Widerruf von Verträgen, die vor der Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen wie: Schutz erst nach einem Jahr Wartezeit nach Abschluss. Oder: versichert nur Kredite bis 15 000 Euro.
Streit um Widerruf von Verträgen, die nach Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Kostenschutz.
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen (etwa: Kreditabschluss darf bei Widerruf nicht länger als ein Jahr zurückliegen).
Schutz, wenn Streit von Kunde vor Rechtsschutzabschluss ausgelöst
= Versicherer verzichtet auf Spezialklauseln, die Kostenschutz für Streit ausschließen, der zwar in die Zeit nach dem Rechtsschutzabschluss fällt, dessen Auslöser zuvor aber der Kunde gesetzt hatte. Beispiel: Kunde beantragt Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung (Auslöser) und schließt danach eine Rechtsschutzpolice ab. Später kommt es zum Prozess, weil Versicherer Zahlung verweigert (Streit).
Jahresbeitrag für Paket Privat, Beruf und Verkehr (PBV)
Wir haben die Beiträge für Rechtsschutzversicherungsverträge mit einem Jahr Laufzeit dargestellt. Bei einigen Anbietern hängt der Preis vom Wohnort (Postleitzahl) des Versicherungsnehmers ab. In diesen Fällen haben wir in unseren Tabellen den niedrigsten und den höchsten Beitrag angegeben. Inklusive = Zusatzbaustein Wohnen ist im PBV-Paket mitversichert.
Jahresbeitrag für Zusatzbaustein Wohnen
Wer Mieter beziehungsweise Vermieter/Eigentümer ist und dafür Rechtsschutz möchte, muss den entsprechenden Baustein in der Regel gegen Aufpreis dazubuchen. Die genannten Jahresbeiträge zeigen, was Mieter für den Zusatzbaustein Wohnen pro Jahr ausgeben müssen. Bei Wohnungseigentümern, die ihre Wohnung vermieten, bemisst sich die Höhe des Jahresbeitrags in der Regel nach der Miethöhe.
Schadenfreiheitsbonus
= Bonus für schadenfreie Jahre (etwa sinkende Selbstbeteiligung).
Abwertung
Ist ein Anbieter nicht Mitglied bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V., haben wir das Qualitätsurteil um 0,1 Notenpunkte abgewertet.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@SeiK183: Servicequalität und Schadensabwicklung wurden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt. Nicht weil sie nicht wichtig wären, sondern weil es einfach an der Möglichkeit fehlt, solche Daten auf wissenschaftlicher Basis zu erheben. Dazu müsste man Hunderte identischer Versicherungsfälle ermitteln oder initiieren, um dann zu schauen, wie Versicherer die Fälle abwickeln. Ob eine Versicherung gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft und/oder der Versicherungsfall eintritt. Und es wäre sehr wünschenswert, wenn man das in einem Test untersuchen könnte. Hier aber stoßen wir an unsere Grenzen. Systematisch untersuchen kann man das nämlich leider nicht, denn dazu bräuchten wir valide Erkenntnisse aus neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service und Verwaltung letztlich auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Insofern behelfen wir uns damit, dass wir hin und wieder Leseraufrufe initiieren, die dann auf mehr oder weniger große Resonanz stoßen. In diesem Fall haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein Rechtsanwälte befragt, mit welchen Versicherern sie gute oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage kann Hinweise liefern, ob ein Versicherer die Kostenübernahme im Rechtsschutzfall schnell und unbürokratisch übernimmt oder nicht. Anwältinnen und Anwälte klären meist für Mandanten die Kostenübernahme mit dem Rechtsschutzversicherer („Deckungszusage“). Sie schätzen ab, ob dieser die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss. Dreh- und Angelpunkt unserer Untersuchungen ist immer die Qualität der Versicherungsbedingungen, die vertraglich vereinbart werden. Nur auf die kann sich der Verbraucher im möglichen Streitfall berufen.
Guten Tag! Mich würde interessieren, ob bei der Bewertung der unterschiedlichen RS-Anbieter auch deren Servicequalität sowie Verhalten/Abwicklung im Versicherungsfall berücksichtigt wurde und sich dies im Urteil niederschlägt?
@ClementineMaracuja: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wenn uns die neuen Bedingungen vorliegen, werden wir diese testen. Zu Bedingungen, die wir noch nicht getestet haben, geben wir keine Empfehlung / Bewertung ab.
Zwischenzeitlich können wir Ihnen nur mit einem Verweis auf unsere Benotung der Bedingungen aus 2022 dienen, die je nach Tarif mit der Note gut oder befriedigend bewertet haben.
Weitere Tarife mit gute Bedingungen finden Sie in der interaktiven Tabelle zum Test.
Guten Tag,
von der Roland-Rechtsschutzversicherung habe ich erfahren, dass in Kürze nicht mehr die ARB 2022 sondern die neuen ARB 2024 gelten werden. Auf der Website der Roland sind die ARB 2024 noch nicht abrufbar, per Google-Suche findet man sie aber bereits. Laut der Roland kann man zudem schon jetzt eine auf den ARB 2024 basierende Versicherung abschließen, wenn man dies über eine Agentur tut. Liegen Ihnen die neuen ARB 2024 schon vor und können Sie somit beantworten, ob diese auch Neuerungen enthalten, die für den/die Verbraucher:in nachteilig sind? Würden Sie den Abschluss einer Versicherung auf Basis der ARB 2022 (online) oder auf Basis der ARB 2024 (via Agentur) empfehlen - aktuell ist laut der Roland beides möglich.
Vielen Dank!
@Artist: Wir kennen das Wechselangebot der ARAG nicht. Gern können Sie uns das per Mail zusenden. Bitte fügen Sie Ihre Bedingungen (ARB) aus 2013 bei:
finanztest@stiftung-warentest.de