Die Stiftung Warentest hat 74 Rechtsschutzpakete von 29 Rechtsschutzversicherern untersucht (Stand der Daten: Januar 2022). Die Pakete umfassen Schutz für Nichtselbstständige in den Lebensbereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV). Getestet wurden Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungsnehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Er hatte zuvor keine Rechtsfälle und war auch nicht rechtsschutzversichert.
Mindestschutz
Die Tarife enthalten alle mindestens diese Leistungsarten:
- Weltweite Deckung für Schadenersatzrechtsschutz,
- Arbeitsrechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außergerichtlich),
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
- Sozialgerichtsrechtsschutz,
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
- Strafrechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz,
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Angebote ohne diesen Mindestschutz sind nicht aufgeführt. Die Verträge sind nicht an den Abschluss weiterer Policen beim Versicherer gebunden.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Das Testergebnis zeigt Tarife mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungs-Varianten. Faustregel. Eine hohe Selbstbeteiligung (SB) im Schadensfall macht den Jahresbeitrag günstiger, eine niedrigere macht ihn teurer. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro abzuschließen. Bietet ein Versicherer diese SB-Höhe beim gewünschten Tarif nicht an, ist ein SB in Höhe von 250 Euro oder 300 Euro empfehlenswert.
Versicherungsbedingungen (90 Prozent der Gesamtnote)
Die Teilnote für die Versicherungsbedingungen ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungskriterien. Stark gewichtet haben wir den Umfang des Rechtsschutzes in wichtigen Lebensbereichen. Eine Auswahl wichtiger Prüfkriterien finden Sie in der interaktiven Testtabelle beziehungsweise im PDF zum Test (Erläuterungen zu den ausgewählten Prüfpunkten lesen Sie weiter unten, ab „Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz“).
Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen (10 Prozent der Gesamtnote)
Bewertet haben wir die Versicherungsbedingungen außerdem nach den Kriterien Lesbarkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz
= Kostenschutz für Streit mit Behörde.
= Kostenübernahme erst ab Klage oder im vorgerichtlichen Einspruchs-/Widerspruchsverfahren summenmäßig begrenzt.
Studienplatzklage
= Kostenschutz für wenigstens einen Streit um Studienplatzvergabe.
Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
= Übernahme anwaltlicher Beratungskosten von 1 000 Euro oder mehr.
Betreuungsverfahren
= Kostenschutz zur Abwehr gerichtlich angeordneter Betreuung.
= Eingeschränkte Kostenübernahme, etwa: je nach Police bis maximal 3 000 Euro. Oder: Kostenübernahme erst ab Klage.
Urheberrecht
= Übernahme Anwaltskosten (etwa bei Vorwurf illegaler Downloads) in Höhe von 1 000 Euro oder mehr.
=Kostenschutz bis 999 Euro.
Widerruf von Krediten und Lebensversicherungen
Streit um Widerruf von Verträgen, die vor der Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen wie: Schutz erst nach einem Jahr Wartezeit nach Abschluss. Oder: versichert nur Kredite bis 15 000 Euro.
Streit um Widerruf von Verträgen, die nach Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Kostenschutz.
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen (etwa: Kreditabschluss darf bei Widerruf nicht länger als ein Jahr zurückliegen).
Schutz, wenn Streit von Kunde vor Rechtsschutzabschluss ausgelöst
= Versicherer verzichtet auf Spezialklauseln, die Kostenschutz für Streit ausschließen, der zwar in die Zeit nach dem Rechtsschutzabschluss fällt, dessen Auslöser zuvor aber der Kunde gesetzt hatte. Beispiel: Kunde beantragt Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung (Auslöser) und schließt danach eine Rechtsschutzpolice ab. Später kommt es zum Prozess, weil Versicherer Zahlung verweigert (Streit).
Jahresbeitrag für Paket Privat, Beruf und Verkehr (PBV)
Wir haben die Beiträge für Rechtsschutzversicherungsverträge mit einem Jahr Laufzeit dargestellt. Bei einigen Anbietern hängt der Preis vom Wohnort (Postleitzahl) des Versicherungsnehmers ab. In diesen Fällen haben wir in unseren Tabellen den niedrigsten und den höchsten Beitrag angegeben. Inklusive = Zusatzbaustein Wohnen ist im PBV-Paket mitversichert.
Jahresbeitrag für Zusatzbaustein Wohnen
Wer Mieter beziehungsweise Vermieter/Eigentümer ist und dafür Rechtsschutz möchte, muss den entsprechenden Baustein in der Regel gegen Aufpreis dazubuchen. Die genannten Jahresbeiträge zeigen, was Mieter für den Zusatzbaustein Wohnen pro Jahr ausgeben müssen. Bei Wohnungseigentümern, die ihre Wohnung vermieten, bemisst sich die Höhe des Jahresbeitrags in der Regel nach der Miethöhe.
Schadenfreiheitsbonus
= Bonus für schadenfreie Jahre (etwa sinkende Selbstbeteiligung).
Abwertung
Ist ein Anbieter nicht Mitglied bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V., haben wir das Qualitätsurteil um 0,1 Notenpunkte abgewertet.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.
Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann.
Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen.
Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln.
Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?
@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).
Hallo,
Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz?
Was ist ggf. zu beachten?
Danke und Gruß
@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8.
Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen.
Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel:
- es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen.
- Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter.
Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen.
Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.