Die Stiftung Warentest hat 60 Rechtsschutzpakete von 29 Rechtsschutzversicherern untersucht (Stand der Daten: Januar 2022). Die Pakete umfassen Schutz für Nichtselbstständige in den Lebensbereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV). Getestet wurden Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungsnehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Er hatte zuvor keine Rechtsfälle und war auch nicht rechtsschutzversichert.
Mindestschutz
Die Tarife enthalten alle mindestens diese Leistungsarten:
- Weltweite Deckung für Schadenersatzrechtsschutz,
- Arbeitsrechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außergerichtlich),
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
- Sozialgerichtsrechtsschutz,
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
- Strafrechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz,
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Angebote ohne diesen Mindestschutz sind nicht aufgeführt. Die Verträge sind nicht an den Abschluss weiterer Policen beim Versicherer gebunden.
150 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall
Das Testergebnis zeigt Tarife mit 150 Euro Selbstbeteiligung (SB). Bietet ein Versicherer keinen Tarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung an, aber etwa einen mit 250 Euro SB, ist dieser genannt.
Eine höhere Selbstbeteiligung macht den Jahresbeitrag günstiger, eine niedrigere macht ihn teurer.
Versicherungsbedingungen (90 Prozent der Gesamtnote)
Die Teilnote für die Versicherungsbedingungen ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungskriterien. Stark gewichtet haben wir den Umfang des Rechtsschutzes in wichtigen Lebensbereichen. Eine Auswahl wichtiger Prüfkriterien finden Sie in der interaktiven Testtabelle beziehungsweise im PDF zum Test (Erläuterungen zu den ausgewählten Prüfpunkten lesen Sie weiter unten, ab „Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz“).
Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen (10 Prozent der Gesamtnote)
Bewertet haben wir die Versicherungsbedingungen außerdem nach den Kriterien Lesbarkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz
= Kostenschutz für Streit mit Behörde.
= Kostenübernahme erst ab Klage oder im vorgerichtlichen Einspruchs-/Widerspruchsverfahren summenmäßig begrenzt.
Studienplatzklage
= Kostenschutz für wenigstens einen Streit um Studienplatzvergabe.
Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
= Übernahme anwaltlicher Beratungskosten von 1 000 Euro oder mehr.
Betreuungsverfahren
= Kostenschutz zur Abwehr gerichtlich angeordneter Betreuung.
= Eingeschränkte Kostenübernahme, etwa: je nach Police bis maximal 3 000 Euro. Oder: Kostenübernahme erst ab Klage.
Urheberrecht
= Übernahme Anwaltskosten (etwa bei Vorwurf illegaler Downloads) in Höhe von 1 000 Euro oder mehr.
=Kostenschutz bis 999 Euro.
Widerruf von Krediten und Lebensversicherungen
Streit um Widerruf von Verträgen, die vor der Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen wie: Schutz erst nach einem Jahr Wartezeit nach Abschluss. Oder: versichert nur Kredite bis 15 000 Euro.
Streit um Widerruf von Verträgen, die nach Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurden:
= Kostenschutz.
= Eingeschränkte Kostenübernahme unter Bedingungen (etwa: Kreditabschluss darf bei Widerruf nicht länger als ein Jahr zurückliegen).
Schutz, wenn Streit von Kunde vor Rechtsschutzabschluss ausgelöst
= Versicherer verzichtet auf Spezialklauseln, die Kostenschutz für Streit ausschließen, der zwar in die Zeit nach dem Rechtsschutzabschluss fällt, dessen Auslöser zuvor aber der Kunde gesetzt hatte. Beispiel: Kunde beantragt Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung (Auslöser) und schließt danach eine Rechtsschutzpolice ab. Später kommt es zum Prozess, weil Versicherer Zahlung verweigert (Streit).
Jahresbeitrag für Paket Privat, Beruf und Verkehr (PBV)
Wir haben die Beiträge für Rechtsschutzversicherungsverträge mit einem Jahr Laufzeit dargestellt. Bei einigen Anbietern hängt der Preis vom Wohnort (Postleitzahl) des Versicherungsnehmers ab. In diesen Fällen haben wir in unseren Tabellen den niedrigsten und den höchsten Beitrag angegeben. Inklusive = Zusatzbaustein Wohnen ist im PBV-Paket mitversichert.
Jahresbeitrag für Zusatzbaustein Wohnen
Wer Mieter beziehungsweise Vermieter/Eigentümer ist und dafür Rechtsschutz möchte, muss den entsprechenden Baustein in der Regel gegen Aufpreis dazubuchen. Die genannten Jahresbeiträge zeigen, was Mieter für den Zusatzbaustein Wohnen pro Jahr ausgeben müssen. Bei Wohnungseigentümern, die ihre Wohnung vermieten, bemisst sich die Höhe des Jahresbeitrags in der Regel nach der Miethöhe.
Schadenfreiheitsbonus
= Bonus für schadenfreie Jahre (etwa sinkende Selbstbeteiligung).
Abwertung
Ist ein Anbieter nicht Mitglied bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V., haben wir das Qualitätsurteil um 0,1 Notenpunkte abgewertet.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort.
Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen.
Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren).
Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht).
Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!).
Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro).
Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen.
Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend.
Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten.
Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt.
Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.
Sehr geehrtes Finanztest-Team, ich habe im Jahr 2004 bei der WGV eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein "Wohnen" abgeschlossen. Es gelten die ARB 11/04. Ich habe auch noch einen vergleichsweise moderaten Beitrag von insgesamt 155,00 €. Sie schreiben als Faustregel gilt: "neue Angebote sind selten besser ..." Ich habe nach Ihrem neuen Test über einen Wechsel zur HUK bzw. um Anpassung an den aktuellen Tarif der WGV (Optimal) nachgedacht. Ja, die Versicherungssumme ist in aktuellen Tarifen deutlich höher; in meinem Alttarif 300.000,00 € (sollte aber dennoch reichen).
Zur WGV: Ich hatte in dieser Zeit zwei Rechtsschutzfälle im Bereich "Wohnen" (einen Prozess gewonnen, einen außergerichtlich verloren); lobenswert: ich habe keine Kündigung erhalten, stets sehr schnell eine Deckungszusage bekommen, auch haben sich die Anwälte mir gegenüber nicht beschwert.)
Ist ein Wechsel zur HUK oder eine Anpassung bei der WGV mit höherem Beitrag sinnvoll? Schon mal Danke für eine Antwort.