Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Hier erklären wir im Detail, wie wir beim Test der Rechts­schutz­pakete „Privat, Beruf, Verkehr“ und beim Leistungs­vergleich der Verkehrs­rechts­schutz-Policen vorgegangen sind.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

Unter­suchung PBV-Rechts­schutz­pakete (2022)

Die Stiftung Warentest hat 74 Rechts­schutz­pakete von 29 Rechts­schutz­versicherern untersucht (Stand der Daten: Januar 2022). Die Pakete umfassen Schutz für Nicht­selbst­ständige in den Lebens­bereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV). Getestet wurden Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungs­nehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Er hatte zuvor keine Rechts­fälle und war auch nicht rechts­schutz­versichert.

Mindest­schutz

Die Tarife enthalten alle mindestens diese Leistungs­arten:

  • Welt­weite Deckung für Schaden­ersatz­rechts­schutz,
  • Arbeits­rechts­schutz,
  • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außerge­richt­lich),
  • Steuer­rechts­schutz vor Gerichten,
  • Sozial­gerichts­rechts­schutz,
  • Verwaltungs­rechts­schutz in Verkehrs­sachen,
  • Disziplinar- und Standes­rechts­schutz,
  • Straf­rechts­schutz,
  • Ordnungs­widrigkeiten­rechts­schutz,
  • Beratungs­rechts­schutz im Familien- und Erbrecht.

Angebote ohne diesen Mindest­schutz sind nicht aufgeführt. Die Verträge sind nicht an den Abschluss weiterer Policen beim Versicherer gebunden.

Selbst­beteiligung im Schadens­fall

Das Test­ergebnis zeigt Tarife mit unterschiedlichen Selbst­beteiligungs-Varianten. Faust­regel. Eine hohe Selbst­beteiligung (SB) im Schadens­fall macht den Jahres­beitrag güns­tiger, eine nied­rigere macht ihn teurer. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Abschluss der Rechts­schutz­versicherung eine Selbst­beteiligung in Höhe von 150 Euro abzu­schließen. Bietet ein Versicherer diese SB-Höhe beim gewünschten Tarif nicht an, ist ein SB in Höhe von 250 Euro oder 300 Euro empfehlens­wert.

Versicherungs­bedingungen (90 Prozent der Gesamt­note)

Die Teilnote für die Versicherungs­bedingungen ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungs­kriterien. Stark gewichtet haben wir den Umfang des Rechts­schutzes in wichtigen Lebens­bereichen. Eine Auswahl wichtiger Prüfkriterien finden Sie in der interaktiven Testtabelle beziehungs­weise im PDF zum Test (Erläuterungen zu den ausgewählten Prüf­punkten lesen Sie weiter unten, ab „Steuer-, Sozial- und Verwaltungs­rechts­schutz“).

Verständlich­keit der Versicherungs­bedingungen (10 Prozent der Gesamt­note)

Bewertet haben wir die Versicherungs­bedingungen außerdem nach den Kriterien Lesbarkeit, Verständlich­keit und Über­sicht­lich­keit. Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.

Steuer-, Sozial- und Verwaltungs­rechts­schutz

ja = Kosten­schutz für Streit mit Behörde. eingeschränkt = Kosten­über­nahme erst ab ­Klage oder im vorgericht­lichen Einspruchs-/Wider­spruchs­verfahren summen­mäßig begrenzt.

Studien­platz­klage

eingeschränkt = Kosten­schutz für wenigs­tens einen Streit um Studien­platz­vergabe.

Kapital­anlagen

Risikoarme Anlagen: ja = Versichert sind etwa Fest­geld, vermögens­wirk­same Leistungen, staatlich geförderte Alters­vorsorge.
eingeschränkt = Nur staatlich geförderte Anlageformen versichert.

Riskantere Kapital­anlagen: (ja) =Kosten­über­nahme bis 10 000 Euro bei Streit etwa um Aktien, Fonds. Oder wenn Streit um Anla­gebetrag bis 50 000 Euro versichert ist.
eingeschränkt = Kosten­über­nahme bis 5 000 Euro. Oder wenn Streit um Anla­gebetrag bis 15 000 Euro versichert ist.

Erweiterter Beratungs­rechts­schutz im Familien- und Erbrecht

ja = Über­nahme anwalt­licher Beratungs­kosten von 1 000 Euro oder mehr.

Betreuungs­verfahren

ja = Kosten­schutz zur Abwehr gericht­lich ange­ordneter Betreuung. eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme, etwa: je nach Police bis maximal 3 000 Euro. Oder: Kosten­über­nahme erst ab Klage.

Urheberrecht

ja = Über­nahme Anwalts­kosten (etwa bei Vorwurf illegaler Downloads) in ­Höhe von 1 000 Euro oder mehr.
eingeschränkt =Kosten­schutz bis 999 Euro.

Widerruf von Krediten und Lebens­versicherungen

Streit um Widerruf von Verträgen, die vor der Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden: eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme unter Bedingungen wie: Schutz erst nach einem Jahr Warte­zeit nach Abschluss. Oder: versichert nur Kredite bis 15 000 Euro.

Streit um Widerruf von Verträgen, die nach Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden: ja = Kosten­schutz.
eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme unter Bedingungen (etwa: Kredit­abschluss darf bei Widerruf nicht­ ­länger als ein Jahr zurück­liegen).

Schutz, wenn Streit von Kunde vor Rechts­schutz­abschluss ausgelöst

ja = Versicherer verzichtet auf Spezialklauseln, die Kosten­schutz für Streit ausschließen, der zwar in die Zeit nach dem Rechts­schutz­abschluss fällt, dessen Auslöser zuvor aber der Kunde gesetzt hatte. Beispiel: Kunde beantragt Rente aus Berufs­unfähigkeits­versicherung (Auslöser) und schließt danach eine Rechts­schutz­police ab. Später kommt es zum Prozess, weil Versicherer Zahlung verweigert (Streit).

Mitversicherung Kinder

Fremde Fahr­zeuge: ja =Voll­jährige Kinder als Fahrer fremder Fahr­zeuge sind mitversichert. Eigentümer/Halter eines eigenen Fahr­zeugs: ja = Voll­jährige Kinder sind mitversichert.
Personen außer­halb Kernfamilie: ja =Mitversichert, wenn sie im Haushalt des Versicherungs­kunden leben und dort ihren Wohn­sitz haben.

Jahres­beitrag für Paket Privat, Beruf und Verkehr (PBV)

Wir haben die Beiträge für Rechts­schutz­versicherungs­verträge mit einem Jahr Lauf­zeit dargestellt. Bei einigen Anbietern hängt der Preis vom Wohn­ort (Post­leitzahl) des Versicherungs­nehmers ab. In diesen Fällen haben wir in unseren Tabellen den nied­rigsten und den höchsten Beitrag angegeben. Inklusive = Zusatz­baustein Wohnen ist im PBV-Paket mitversichert.

Jahres­beitrag für Zusatz­baustein Wohnen

Wer Mieter beziehungs­weise Vermieter/Eigentümer ist und dafür Rechts­schutz möchte, muss den entsprechenden Baustein in der Regel gegen Aufpreis dazu­buchen. Die genannten Jahres­beiträge zeigen, was Mieter für den Zusatz­baustein Wohnen pro Jahr ausgeben müssen. Bei Wohnungs­eigentümern, die ihre Wohnung vermieten, bemisst sich die Höhe des Jahres­beitrags in der Regel nach der Miethöhe.

Schadenfrei­heits­bonus

ja = Bonus für schadenfreie Jahre (etwa sinkende Selbst­beteiligung).

Abwertung

Ist ein Anbieter nicht Mitglied bei der Schlichtungs­stelle Versicherungsombudsmann e.V., haben wir das Qualitäts­urteil um 0,1 Noten­punkte abge­wertet.

Warum sind nicht alle Rechts­schutz­angebote im Test?

Wenn Sie ein Rechts­schutz­angebot im Test­ergebnis nicht finden, kann das mehrere Gründe haben.

Verweigerer: Manche Rechts­schutz­versicherer koope­rieren nicht mit der Stiftung Warentest. Sie schi­cken uns auf Anfrage ihre Versicherungs­bedingungen nicht oder beant­worten unsere Fragen zum Versicherungs­angebot nicht. Aktuell gilt das für den Versicherer Continentale. Wir versuchen dann über Umwege an die Unterlagen zu kommen, aber nicht immer gelingt das bis zum Zeit­punkt unserer Veröffent­lichung. Sobald wir alle Unterlagen zusammenhaben und das Angebot bewertet haben, wird der Rechts­schutz-Tarif in unser Untersuchungsergebnis aufgenommen.

Angebot erfüllt Mindest­kriterien nicht. Es gibt einige wenige Rechts­schutz­versicherungen, die von der breiten Masse der anderen Angebote stark negativ abweichen. Etwa, indem Sie keinen welt­weiten Rechts­schutz anbieten (wer etwa in den USA ein Auto mietet und anschließend Ärger mit dem amerikanischen Vermieter hat, hat dann keinen Kosten­schutz). Oder sie über­nehmen Anwalts- und Gerichts­kosten für kleinere Streitig­keiten nicht, sondern bieten Rechts­schutz erst ab einem bestimmt Mindest­streit­wert. Der Versicherungs­umfang solcher Angebote liegt unter­halb des Minimal-Schutzes, den wir für Verbraucher sinn­voll erachten (zum Inhalt dieses Minimal-Schutzes siehe oben unter „Mindest­schutz“). Im folgenden Kasten haben wir einige Angebote genannt, die es aus diesen gründen nicht ins Test­ergebnis geschafft haben:

Anbieter

Tarif­name

Besonderheit

Jahres­beitrag

Arag

Basis

Keine Welt­deckung.

349 Euro

(bei 300 Euro Selbst­behalt)

Deurag

PBV SB Fokus

Rechts­schutz für folgende Leistungs­arten erst ab Streit­wert 500 Euro:

- Schadens­ersatz-Rechts­schutz (und Mediations­angebot),

- Arbeits-Rechts­schutz,

- Rechts­schutz für Vertrags- und Sachenrecht.

365 Euro

(bei 0 Euro Selbst­behalt)

DMBRS

Securo

Rechts­schutz für Vertrags- und Sachenrecht erst ab Streit­wert 750 Euro.

207-272 Euro1

(bei 300 Euro Selbst­behalt)

Stand: 30. Juni 2022

1
Wohn­ort­abhängiger Beitrag. Nied­rigster und höchster Beitrag genannt.

Unter­suchung Verkehrs­rechts­schutz (2020)

Im Test: Wir haben aus unserem Test von Rechtsschutzpaketen alle Angebote ausgewählt, die mindestens die Note Gut haben, und deren Verkehrs­rechts­schutz (Einzel­police) untersucht. Die Tarife bieten Rechts­schutz für mehrere privat genutzte Kraft­fahr­zeuge. Stand der Daten: November 2020.

Mitversichert

Ehe-, Lebens­partner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahr­gast im ÖPNV. Partner und voll­jährige mitversicherte Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahr­zeuge Schutz. Voraus­setzung ist meist ein gemein­samer Haushalt mit dem Versicherungs­nehmer. Voll­jährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpart­nert sein und kein eigenes Einkommen haben.

Jahres­beitrag

Die Beiträge gelten für Jahres­verträge mit jähr­licher Zahl­weise für Tarife ohne Selbst­behalt beziehungs­weise mit 150 Euro Selbst­behalt.

Sozial­gerichts-Rechts­schutz

Bei Wegeunfällen, also Unfällen auf dem Arbeitsweg, kann es zu Streitig­keiten mit dem Sozial­versicherungs­träger kommen, die bei vielen Anbietern abge­sichert sind. Einige Versicherer bezahlen Anwalts- und Prozess­kosten für solche Streitig­keiten allerdings erst, wenn der Streit vor Gericht gelandet ist. Bei solchen Versicherern müssen Kunden also das jedem Prozess vorgeschaltete Wider­spruchs­verfahren allein bestreiten oder die anwalt­liche Hilfe beim Wider­spruch selbst bezahlen.

Opfer-Rechts­schutz

Wer Opfer einer Gewalt­straftat und schwer verletzt wurde, erhält Rechts­schutz. Das Opfer kann dann als Neben­kläger im Straf­verfahren auftreten.

Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz

Rechts­schutz beim Vorwurf einer Ordnungs­widrigkeit (etwa Tempo­verstoß). Allerdings greift dieser Rechts­schutz bei manchen Anbietern erst, wenn das Bußgeld eine gewisse Höhe erreicht hat. Oder wenn zusätzlich zum Bußgeld Punkte in Flens­burg drohen.

Halte- und Park­verstöße

Sind in der Regel nicht versichert. Einige Versicherer bieten jedoch Versicherungs­schutz, wenn Halte- und Park­verstoß zum Eintrag in das Fahr­eignungs­register (Punkte in Flens­burger Verkehrs­sünderkartei) führen würde.

Verzicht auf Warte­zeit

In vielen Leistungs­arten gilt nach Abschluss der Versicherung eine mehr­monatige Phase ohne Rechts­schutz („Warte­zeit“). Teils verzichten die Anbieter auf eine solche Warte­zeit.

Selbst­behalt entfällt, wenn nur Erst­beratung

Ist der Versicherungs­fall nach einer anwalt­lichen Erst­beratung erledigt und der Versicherer verzichtet auf die Zahlung des Selbst­behalts, werten wir das positiv.

Versicherungs­summe

Ober­grenze für die Über­nahme von Rechts­anwalts-, Gutachter- und Gerichts­kosten bei Rechts­ärger in Europa beziehungs­weise welt­weit.

Sons­tige Leistungen der Verkehrs­rechts­schutz­versicherung

Außerdem gehören zum Leistungs­katalog jeder Verkehrs­rechts­schutz­versicherung folgende Leistungs­arten:

  • Schadens­ersatz-Rechts­schutz
  • Vertrags-Rechts­rechts­schutz (rund um Kraft­fahr­zeuge)
  • Straf­rechts-Rechts­schutz
  • Verwaltungs-Rechts­schutz

Welche Streitig­keiten über diese Leistungs­arten abge­sichert sind, zeigt der Kasten „Was ist versichert?“ im PDF.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2023 um 18:27 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.

Grummelbär am 15.03.2023 um 17:40 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann.
Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen.
Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln.
Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2023 um 09:33 Uhr
Schulplatzklagen / Verwaltungsrechtsschutz

@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).

steve958 am 29.01.2023 um 16:50 Uhr
schulplatzklagen mit Versichert?

Hallo,
Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz?
Was ist ggf. zu beachten?
Danke und Gruß

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2022 um 11:37 Uhr
Mieter-/Vermieterrechtsschutz

@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8.
Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen.
Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel:
- es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen.
- Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter.
Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen.
Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.