Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Hier erklären wir im Detail, wie wir beim Test der Rechts­schutz­pakete „Privat, Beruf, Verkehr“ und beim Leistungs­vergleich der Verkehrs­rechts­schutz-Policen vorgingen.

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Unter­suchung PBV-Rechts­schutz­pakete (2023)

Die Stiftung Warentest hat 83 Rechts­schutz­pakete von 30 Rechts­schutz­versicherern untersucht (Stand der Daten: Februar 2023). Die Pakete umfassen Schutz für Nicht­selbst­ständige in den Lebens­bereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV). Getestet wurden Versicherungen für eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungs­nehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Er hatte zuvor keine Rechts­fälle und war auch nicht rechts­schutz­versichert.

Mindest­schutz

Die Tarife enthalten alle mindestens diese Leistungs­arten:

  • Welt­weite Deckung für Schaden­ersatz­rechts­schutz,
  • Arbeits­rechts­schutz,
  • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außerge­richt­lich),
  • Steuer­rechts­schutz vor Gerichten,
  • Sozial­gerichts­rechts­schutz,
  • Verwaltungs­rechts­schutz in Verkehrs­sachen,
  • Disziplinar- und Standes­rechts­schutz,
  • Straf­rechts­schutz,
  • Ordnungs­widrigkeiten­rechts­schutz,
  • Beratungs­rechts­schutz im Familien- und Erbrecht.

Angebote ohne diesen Mindest­schutz sind nicht aufgeführt. Die Verträge sind nicht an den Abschluss weiterer Policen beim Versicherer gebunden.

Selbst­beteiligung im Schadens­fall

Das Test­ergebnis zeigt Tarife mit unterschiedlichen Selbst­beteiligungs­varianten. Faust­regel. Eine hohe Selbst­beteiligung (SB) im Schadens­fall macht den Jahres­beitrag güns­tiger, eine nied­rigere macht ihn teurer. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Abschluss der Rechts­schutz­versicherung eine Selbst­beteiligung in Höhe von 150 Euro abzu­schließen. Bietet ein Versicherer diese SB-Höhe beim gewünschten Tarif nicht an, ist ein SB in Höhe von 250 Euro oder 300 Euro empfehlens­wert.

Versicherungs­bedingungen (90 Prozent der Gesamt­note)

Die Teilnote für die Versicherungs­bedingungen ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungs­kriterien. Stark gewichtet haben wir den Umfang des Rechts­schutzes in wichtigen Lebens­bereichen. Eine Auswahl wichtiger Prüfkriterien finden Sie in der interaktiven Testtabelle beziehungs­weise im PDF zum Test (Erläuterungen zu den ausgewählten Prüf­punkten lesen Sie weiter unten, ab „Steuer-, Sozial- und Verwaltungs­rechts­schutz“).

Verständlich­keit der Versicherungs­bedingungen (10 Prozent der Gesamt­note)

Bewertet haben wir die Versicherungs­bedingungen außerdem nach den Kriterien Lesbarkeit, Verständlich­keit und Über­sicht­lich­keit. Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.

Steuer-, Sozial- und Verwaltungs­rechts­schutz

ja = Kosten­schutz für Streit mit Behörde. eingeschränkt = Kosten­über­nahme erst ab ­Klage oder im vorgericht­lichen Einspruchs-/Wider­spruchs­verfahren summen­mäßig begrenzt.

Studien­platz­klage

eingeschränkt = Kosten­schutz für wenigs­tens einen Streit um Studien­platz­vergabe.

Kapital­anlagen

Risikoarme Anlagen: ja = Versichert sind etwa Fest­geld, vermögens­wirk­same Leistungen, staatlich geförderte Alters­vorsorge.
eingeschränkt = Nur staatlich geförderte Anlageformen versichert.

Riskantere Kapital­anlagen: (ja) =Kosten­über­nahme bis 10 000 Euro bei Streit etwa um Aktien, Fonds. Oder wenn Streit um Anla­gebetrag bis 50 000 Euro versichert ist.
eingeschränkt = Kosten­über­nahme bis 5 000 Euro. Oder wenn Streit um Anla­gebetrag bis 15 000 Euro versichert ist.

Erweiterter Beratungs­rechts­schutz im Familien- und Erbrecht

ja = Über­nahme anwalt­licher Beratungs­kosten von 1 000 Euro oder mehr.

Betreuungs­verfahren

ja = Kosten­schutz zur Abwehr gericht­lich ange­ordneter Betreuung. eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme, etwa: je nach Police bis maximal 3 000 Euro. Oder: Kosten­über­nahme erst ab Klage.

Urheberrecht

ja = Über­nahme Anwalts­kosten (etwa bei Vorwurf illegaler Downloads) in ­Höhe von 1 000 Euro oder mehr.
eingeschränkt =Kosten­schutz bis 999 Euro.

Widerruf von Krediten und Lebens­versicherungen

Streit um Widerruf von Verträgen, die vor der Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden: eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme unter Bedingungen wie: Schutz erst nach einem Jahr Warte­zeit nach Abschluss. Oder: versichert nur Kredite bis 15 000 Euro.

Streit um Widerruf von Verträgen, die nach Rechts­schutz­police abge­schlossen wurden: ja = Kosten­schutz.
eingeschränkt = Einge­schränkte Kosten­über­nahme unter Bedingungen (etwa: Kredit­abschluss darf bei Widerruf nicht­ ­länger als ein Jahr zurück­liegen).

Schutz, wenn Streit von Kunde vor Rechts­schutz­abschluss ausgelöst

ja = Versicherer verzichtet auf Spezialklauseln, die Kosten­schutz für Streit ausschließen, der zwar in die Zeit nach dem Rechts­schutz­abschluss fällt, dessen Auslöser zuvor aber der Kunde gesetzt hatte. Beispiel: Kunde beantragt Rente aus Berufs­unfähigkeits­versicherung (Auslöser) und schließt danach eine Rechts­schutz­police ab. Später kommt es zum Prozess, weil Versicherer Zahlung verweigert (Streit).

Mitversicherung Kinder

Fremde Fahr­zeuge: ja =Voll­jährige Kinder als Fahrer fremder Fahr­zeuge sind mitversichert. Eigentümer/Halter eines eigenen Fahr­zeugs: ja = Voll­jährige Kinder sind mitversichert.
Personen außer­halb Kernfamilie: ja =Mitversichert, wenn sie im Haushalt des Versicherungs­kunden leben und dort ihren Wohn­sitz haben.

Jahres­beitrag für Paket Privat, Beruf und Verkehr (PBV)

Wir haben die Beiträge für Rechts­schutz­versicherungs­verträge mit einem Jahr Lauf­zeit dargestellt. Bei einigen Anbietern hängt der Preis vom Wohn­ort (Post­leitzahl) des Versicherungs­nehmers ab. In diesen Fällen haben wir in unseren Tabellen den nied­rigsten und den höchsten Beitrag angegeben. Inklusive = Zusatz­baustein Wohnen ist im PBV-Paket mitversichert.

Jahres­beitrag für Zusatz­baustein Wohnen

Wer Mieter beziehungs­weise Vermieter/Eigentümer ist und dafür Rechts­schutz möchte, muss den entsprechenden Baustein in der Regel gegen Aufpreis dazu­buchen. Die genannten Jahres­beiträge zeigen, was Mieter für den Zusatz­baustein Wohnen pro Jahr ausgeben müssen. Bei Wohnungs­eigentümern, die ihre Wohnung vermieten, bemisst sich die Höhe des Jahres­beitrags in der Regel nach der Miethöhe.

Schadenfrei­heits­bonus

ja = Bonus für schadenfreie Jahre (etwa sinkende Selbst­beteiligung).

Abwertung

Ist ein Anbieter nicht Mitglied bei der Schlichtungs­stelle Versicherungsombudsmann e.V., haben wir das Qualitäts­urteil um 0,1 Noten­punkte abge­wertet.

Warum sind nicht alle Rechts­schutz­angebote im Test?

Wenn Sie ein Rechts­schutz­angebot im Test­ergebnis nicht finden, kann das mehrere Gründe haben.

Angebot erfüllt Mindest­kriterien nicht. Es gibt einige wenige Rechts­schutz­versicherungen, die von der breiten Masse der anderen Angebote stark negativ abweichen. Etwa, indem Sie keinen welt­weiten Rechts­schutz anbieten (wer etwa in den USA ein Auto mietet und anschließend Ärger mit dem amerikanischen Vermieter hat, hat dann keinen Kosten­schutz). Oder sie über­nehmen Anwalts- und Gerichts­kosten für kleinere Streitig­keiten nicht, sondern bieten Rechts­schutz erst ab einem bestimmt Mindest­streit­wert. Der Versicherungs­umfang solcher Angebote liegt unter­halb des Minimal-Schutzes, den wir für Verbraucher sinn­voll erachten (zum Inhalt dieses Minimal-Schutzes siehe oben unter „Mindest­schutz“). Im folgenden Kasten haben wir einige Angebote genannt, die es aus diesen Gründen nicht ins Test­ergebnis geschafft haben:

Anbieter

Tarif­name

Besonderheit

Jahres­beitrag

Arag

Basis

Keine Welt­deckung.

299 Euro

(bei 300 Euro Selbst­behalt)

Admiral Direkt/Itzehoer

Basis

Keine Deckung außerge­richt­licher Streitig­keiten.

364 Euro

(bei 150 Euro Selbst­behalt)

Deurag

PBV Easy Fokus

Rechts­schutz für folgende Leistungs­arten erst ab Streit­wert 500 Euro:

- Schadens­ersatz-Rechts­schutz (und Mediations­angebot),

- Arbeits-Rechts­schutz,

- Rechts­schutz für Vertrags- und Sachenrecht.

276 Euro

(bei 150 Euro Selbst­behalt)

Deurag

PBV Safe Fokus

Rechts­schutz für folgende Leistungs­arten erst ab Streit­wert 500 Euro:

- Schadens­ersatz-Rechts­schutz (und Mediations­angebot),

- Arbeits-Rechts­schutz,

- Rechts­schutz für Vertrags- und Sachenrecht.

327 Euro

(bei 150 Euro Selbst­behalt)

DMBRS

Securo

Rechts­schutz für Vertrags- und Sachenrecht erst ab Streit­wert 750 Euro.

207-272 Euro1

(bei 300 Euro Selbst­behalt)

Legende

Stand: 8. Februar 2023

1
Wohn­ort­abhängiger Beitrag. Nied­rigster und höchster Beitrag genannt.

Unter­suchung Verkehrs­rechts­schutz (2020)

Im Test: Wir haben aus unserem Test von Rechtsschutzpaketen alle Angebote ausgewählt, die mindestens die Note Gut haben, und deren Verkehrs­rechts­schutz (Einzel­police) untersucht. Die Tarife bieten Rechts­schutz für mehrere privat genutzte Kraft­fahr­zeuge. Stand der Daten: November 2020.

Mitversichert

Ehe-, Lebens­partner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahr­gast im ÖPNV. Partner und voll­jährige mitversicherte Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahr­zeuge Schutz. Voraus­setzung ist meist ein gemein­samer Haushalt mit dem Versicherungs­nehmer. Voll­jährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpart­nert sein und kein eigenes Einkommen haben.

Jahres­beitrag

Die Beiträge gelten für Jahres­verträge mit jähr­licher Zahl­weise für Tarife ohne Selbst­behalt beziehungs­weise mit 150 Euro Selbst­behalt.

Sozial­gerichts-Rechts­schutz

Bei Wegeunfällen, also Unfällen auf dem Arbeitsweg, kann es zu Streitig­keiten mit dem Sozial­versicherungs­träger kommen, die bei vielen Anbietern abge­sichert sind. Einige Versicherer bezahlen Anwalts- und Prozess­kosten für solche Streitig­keiten allerdings erst, wenn der Streit vor Gericht gelandet ist. Bei solchen Versicherern müssen Kunden also das jedem Prozess vorgeschaltete Wider­spruchs­verfahren allein bestreiten oder die anwalt­liche Hilfe beim Wider­spruch selbst bezahlen.

Opfer-Rechts­schutz

Wer Opfer einer Gewalt­straftat und schwer verletzt wurde, erhält Rechts­schutz. Das Opfer kann dann als Neben­kläger im Straf­verfahren auftreten.

Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz

Rechts­schutz beim Vorwurf einer Ordnungs­widrigkeit (etwa Tempo­verstoß). Allerdings greift dieser Rechts­schutz bei manchen Anbietern erst, wenn das Bußgeld eine gewisse Höhe erreicht hat. Oder wenn zusätzlich zum Bußgeld Punkte in Flens­burg drohen.

Halte- und Park­verstöße

Sind in der Regel nicht versichert. Einige Versicherer bieten jedoch Versicherungs­schutz, wenn Halte- und Park­verstoß zum Eintrag in das Fahr­eignungs­register (Punkte in Flens­burger Verkehrs­sünderkartei) führen würde.

Verzicht auf Warte­zeit

In vielen Leistungs­arten gilt nach Abschluss der Versicherung eine mehr­monatige Phase ohne Rechts­schutz („Warte­zeit“). Teils verzichten die Anbieter auf eine solche Warte­zeit.

Selbst­behalt entfällt, wenn nur Erst­beratung

Ist der Versicherungs­fall nach einer anwalt­lichen Erst­beratung erledigt und der Versicherer verzichtet auf die Zahlung des Selbst­behalts, werten wir das positiv.

Versicherungs­summe

Ober­grenze für die Über­nahme von Rechts­anwalts-, Gutachter- und Gerichts­kosten bei Rechts­ärger in Europa beziehungs­weise welt­weit.

Sons­tige Leistungen der Verkehrs­rechts­schutz­versicherung

Außerdem gehören zum Leistungs­katalog jeder Verkehrs­rechts­schutz­versicherung folgende Leistungs­arten:

  • Schadens­ersatz-Rechts­schutz
  • Vertrags-Rechts­rechts­schutz (rund um Kraft­fahr­zeuge)
  • Straf­rechts-Rechts­schutz
  • Verwaltungs-Rechts­schutz

Welche Streitig­keiten über diese Leistungs­arten abge­sichert sind, zeigt der Kasten „Was ist versichert?“ im PDF.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2023 um 17:11 Uhr
    Bewertungskriterien

    @SeiK183: Servicequalität und Schadensabwicklung wurden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt. Nicht weil sie nicht wichtig wären, sondern weil es einfach an der Möglichkeit fehlt, solche Daten auf wissenschaftlicher Basis zu erheben. Dazu müsste man Hunderte identischer Versicherungsfälle ermitteln oder initiieren, um dann zu schauen, wie Versicherer die Fälle abwickeln. Ob eine Versicherung gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft und/oder der Versicherungsfall eintritt. Und es wäre sehr wünschenswert, wenn man das in einem Test untersuchen könnte. Hier aber stoßen wir an unsere Grenzen. Systematisch untersuchen kann man das nämlich leider nicht, denn dazu bräuchten wir valide Erkenntnisse aus neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service und Verwaltung letztlich auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Insofern behelfen wir uns damit, dass wir hin und wieder Leseraufrufe initiieren, die dann auf mehr oder weniger große Resonanz stoßen. In diesem Fall haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein Rechtsanwälte befragt, mit welchen Versicherern sie gute oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage kann Hinweise liefern, ob ein Versicherer die Kostenübernahme im Rechtsschutzfall schnell und unbürokratisch übernimmt oder nicht. Anwältinnen und Anwälte klären meist für Mandanten die Kostenübernahme mit dem Rechtsschutzversicherer („Deckungszusage“). Sie schätzen ab, ob dieser die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss. Dreh- und Angelpunkt unserer Untersuchungen ist immer die Qualität der Versicherungsbedingungen, die vertraglich vereinbart werden. Nur auf die kann sich der Verbraucher im möglichen Streitfall berufen.

  • SeiK183 am 05.12.2023 um 22:46 Uhr
    Bewertungskriterien

    Guten Tag! Mich würde interessieren, ob bei der Bewertung der unterschiedlichen RS-Anbieter auch deren Servicequalität sowie Verhalten/Abwicklung im Versicherungsfall berücksichtigt wurde und sich dies im Urteil niederschlägt?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2023 um 12:43 Uhr
    Roland: neue ARB 2024

    @ClementineMaracuja: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wenn uns die neuen Bedingungen vorliegen, werden wir diese testen. Zu Bedingungen, die wir noch nicht getestet haben, geben wir keine Empfehlung / Bewertung ab.
    Zwischenzeitlich können wir Ihnen nur mit einem Verweis auf unsere Benotung der Bedingungen aus 2022 dienen, die je nach Tarif mit der Note gut oder befriedigend bewertet haben.
    Weitere Tarife mit gute Bedingungen finden Sie in der interaktiven Tabelle zum Test.

  • ClementineMaracuja am 27.11.2023 um 16:25 Uhr
    Roland: neue ARB 2024

    Guten Tag,
    von der Roland-Rechtsschutzversicherung habe ich erfahren, dass in Kürze nicht mehr die ARB 2022 sondern die neuen ARB 2024 gelten werden. Auf der Website der Roland sind die ARB 2024 noch nicht abrufbar, per Google-Suche findet man sie aber bereits. Laut der Roland kann man zudem schon jetzt eine auf den ARB 2024 basierende Versicherung abschließen, wenn man dies über eine Agentur tut. Liegen Ihnen die neuen ARB 2024 schon vor und können Sie somit beantworten, ob diese auch Neuerungen enthalten, die für den/die Verbraucher:in nachteilig sind? Würden Sie den Abschluss einer Versicherung auf Basis der ARB 2022 (online) oder auf Basis der ARB 2024 (via Agentur) empfehlen - aktuell ist laut der Roland beides möglich.
    Vielen Dank!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.11.2023 um 11:18 Uhr
    ARAG bietet Wechsel von ARB 2013 zu ARB 2022

    @Artist: Wir kennen das Wechselangebot der ARAG nicht. Gern können Sie uns das per Mail zusenden. Bitte fügen Sie Ihre Bedingungen (ARB) aus 2013 bei:
    finanztest@stiftung-warentest.de