
Es läuft nicht alles rund in der Rechtsschutzversicherung. Beim Versicherungsombudsmann führt diese Versicherungsart jetzt die Beschwerdestatistik an. Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und bitten um Ihre Mithilfe. Bitte nehmen Sie an unserer Umfrage Rechtschutzversicherung teil und berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen mit dem Versicherer.
[28.03.2017]: Umfrage ist beendet
Die Umfrage ist beendet. Über die Ergebnisse informieren Sie bald auf test.de sowie in der Zeitschrift Finanztest. Allen Teilnehmern danken wir herzlich!
Rechtsschutzversicherung führt in Beschwerdestatistik
Die Rechtsschutzversicherung wird zum Sorgenkind. Das zeigt ein Zwischenbericht für 2016 des Versicherungsombudsmannes in Berlin. Bei ihm können sich Versicherungsnehmer beschweren, wenn ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will. In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat der Versicherungsombudsmann 2 094 Beschwerden von Rechtsschutz-Kunden registriert – so viel wie zu keiner anderen Versicherungsart. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren war die viel stärker verbreitete Lebensversicherung stets Beschwerdekönig. Insgesamt hat der Versicherungsombudsmann im Zeitraum August bis Dezember 2016 8 217 Beschwerden von Versicherungskunden entgegengenommen. Allein der Frust über Rechtsschutzversicherungen – ob berechtigt oder nicht – macht also ein Viertel aller Beschwerden aus.
Streit um VW-Diesel und Kredite
Ursache dafür dürften die Rechtsstreitigkeiten um VW-Autos und um widerrufene Immobilienkredite sein. Einige Rechtschutzversicherer weigern sich, die Klagen von Skandalauto-Besitzern gegen VW-Händler und den Hersteller Volkswagen zu finanzieren. Außerdem können jetzt zahlreiche Bankkunden ihren alten Kreditvertrag kündigen, wenn die Bank beim Vertragsschluss die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft formulierte. Hier halten manche Banken aber dagegen und es kommt zum Streit – den nicht alle Rechtsschutzversicherer zahlen wollen. Verweigern Versicherer die Deckung ohne triftigen Grund, kann sie der Versicherungsombudsmann zur Deckung verpflichten. Deswegen dürften sich 2016 viele enttäuschte Rechtsschutz-Kunden dorthin gewendet haben.
Drei Minuten für Teilnahme an Online-Umfrage
Was haben Sie als Rechtsschutzversicherter erlebt? Ihre Erfahrungen, ob positiv oder negativ, interessieren uns. Wir bitten Sie, an unserer Umfrage Rechtschutzversicherung teilzunehmen, damit wir ein besseres Bild davon bekommen, wie die Versicherungen bei der Schadenregulierung vorgehen. Ihre Daten erfassen wir selbstverständlich anonym und die Umfrage dauert nur etwa drei Minuten.
Schlichtungsverfahren mit Erfolg für Kunden
Übrigens: Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann ist für Versicherte kostenlos und führt für den einen oder anderen auch zum Erfolg. Zwar lässt sich aus dem aktuellen Bericht nicht ersehen, in wie vielen Fällen Rechtsschutzversicherte mit ihren Beschwerden beim Versicherungsombudsmann Erfolg hatten. Der Bericht trifft nur allgemeine Aussagen dazu. 3 700 der eingegangenen zulässigen Beschwerden führten im Berichtszeitraum 2016 (August bis Dezember 2016) zu einem Ergebnis vor der Schlichtungsstelle. In rund 26 Prozent der Beschwerdefälle haben sich Kunde und Versicherungsgesellschaft geeinigt oder der Versicherer hat ohne Schlichterspruch zugunsten des Kunden entschieden. Bei 2 216 Beschwerden – rund 60 Prozent der beendeten Beschwerdeverfahren – hat der Ombudsmann eine Entscheidung getroffen. Darunter dürften auch Entscheidungen zugunsten der Verbraucher sein.
UMFRAGEAUSWERTUNG: Viele Finanztest-Leser sind mit ihrer Versicherung zufrieden
Viele Finanztest-Leser besitzen schon eine Rechtsschutzversicherung. Im Frühjahr 2017 haben wir 969 Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung befragt, welche Erfahrungen sie mit ihrem Anbieter gemacht haben. Von den Umfrageteilnehmern waren gut zwei Drittel mit der Arbeit ihres Versicherers zufrieden. 809 Teilnehmer hatten in den vergangenen zwei Jahren ein Rechtsproblem und beim Versicherer die Übernahme der Anwaltskosten verlangt. Jeder Sechste bekam eine Abfuhr. Der häufigste Grund für die verweigerte Deckungszusage: Das betroffene Rechtsgebiet ist über die Police nicht abgedeckt. Ob die Deckung zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde, ergibt sich aus der Leserbefragung nicht. Aber offenkundig erwarten Rechtsschutzkunden von ihrem Versicherer mehr, als er ihnen tatsächlich an Schutz bietet.
Streitthemen (969 Antworten)

Häufig Ärger im Job
Wenn unsere Leser zuletzt Rechtsrat brauchten, ging es vor allem um die Themen Beruf, Verkehr und Mietrecht. Wer dafür Rechtsschutz sucht, muss das Versicherungspaket „Privat, Beruf und Verkehr“ (PBV) abschließen und dazu den Baustein Rechtsschutz für Mieter oder Wohnungseigentümer buchen. Um Kosten zu sparen, würden viele gern nur einen für sie wichtigen Lebensbereich wie den Berufsrechtsschutz abschließen. Diesen Schutz gibt es aber nur im Paket, nicht einzeln ().
Ablehnungsgründe (137 Antworten)

Kein Rundumschutz
Auch wenn die Angebote der Versicherungen Namen tragen wie „360-Grad-Schutz“ oder „Sorglos-Tarif“: Eine Rechtsschutzversicherung ist nie ein Rundum-Schutz. Die Versicherung ist mit vielen Lücken gespickt (). Die Kunden bekommen das zu spüren, wenn ihre Versicherung die Deckung ablehnt. „Ihr Rechtsgebiet ist nicht versichert“, heißt es dann zum Beispiel. Die Verweigerung wird aber mitunter auch damit begründet, dass die Streitursache in der Zeit vor dem Abschluss der Versicherung liege.
Was getan nach Ablehnung? (137 Antworten)

Absage hinterfragen
Das Ergebnis unserer Umfrage zeigt: Ein Großteil der Kunden nimmt es widerstandslos hin, wenn ein Rechtsschutzversicherer die Übernahme einer Streitigkeit ablehnt. Dabei zeigen zahlreiche von Verbrauchern in den vergangenen Jahren gewonnene Klagen, dass die Ablehnungen nicht selten rechtswidrig sind. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung hat, sollte sich deshalb wehren. Eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostet ihn nichts (versicherungsombudsmann.de).
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- Rechtsschutz im Test: 74 Rechtsschutzversicherungen sind in unserem Vergleich. Mit einer guten Police können Sie ohne Angst vor Anwaltskosten um Ihr Recht kämpfen.
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- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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Zitat:
"Nachdem ich dies nicht wollte hat man mir kurzerhand gekündigt.
Dieses Verhalten der Versicherung ist ausgesprochen ärgerlich für den Kunden, da dies bei einem neuen Abschluß erhebliche Nachteile für den Versicherten mit sich bringt. Ich denke dass Stiftung Warentest auch solche Praktiken der Versicherer berücksichtigen sollte."
Stimme zu. Vorversicherungen und deren Kündigung durch Versicherer, welche Ursache sie auch immer hatten, müssen vor dem Neuabschluss eines Versicherungvertrages fast immer angegeben werden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sollte ernst genommen werden. Es könnte bei unzutreffenden Angaben bei einem anderen Versicherer durchaus zur Ablehnung eines Vertrages kommen.
Ich war zunächst bei der Karlruher Rechtschutzversicherung seit 1975 versichert und war sehr zufrieden, obwohl ich mangels Rechtsstreitigkeiten nur extrem wenig Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen hatte.
Dann wurde die Rechtsschutzversicherung 2011 von der Würtembergischen übernommen. Diese versuchte mich in einen neuen Vertrag zu drängen. Nachdem ich dies nicht wollte hat man mir kurzerhand gekündigt.
Dieses Verhalten der Versicherung ist ausgesprochen ärgerlich für den Kunden, da dies bei einem neuen Abschluß erhebliche Nachteile für den Versicherten mit sich bringt.
Ich denke dass Stiftung Warentest auch solche Praktiken der Versicherer berücksichtigen sollte.