
Es läuft nicht alles rund in der Rechtsschutzversicherung. Beim Versicherungsombudsmann führt diese Versicherungsart jetzt die Beschwerdestatistik an. Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und bitten um Ihre Mithilfe. Bitte nehmen Sie an unserer Umfrage Rechtschutzversicherung teil und berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen mit dem Versicherer.
[28.03.2017]: Umfrage ist beendet
Die Umfrage ist beendet. Über die Ergebnisse informieren Sie bald auf test.de sowie in der Zeitschrift Finanztest. Allen Teilnehmern danken wir herzlich!
Rechtsschutzversicherung führt in Beschwerdestatistik
Die Rechtsschutzversicherung wird zum Sorgenkind. Das zeigt ein Zwischenbericht für 2016 des Versicherungsombudsmannes in Berlin. Bei ihm können sich Versicherungsnehmer beschweren, wenn ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will. In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat der Versicherungsombudsmann 2 094 Beschwerden von Rechtsschutz-Kunden registriert – so viel wie zu keiner anderen Versicherungsart. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren war die viel stärker verbreitete Lebensversicherung stets Beschwerdekönig. Insgesamt hat der Versicherungsombudsmann im Zeitraum August bis Dezember 2016 8 217 Beschwerden von Versicherungskunden entgegengenommen. Allein der Frust über Rechtsschutzversicherungen – ob berechtigt oder nicht – macht also ein Viertel aller Beschwerden aus.
Streit um VW-Diesel und Kredite
Ursache dafür dürften die Rechtsstreitigkeiten um VW-Autos und um widerrufene Immobilienkredite sein. Einige Rechtschutzversicherer weigern sich, die Klagen von Skandalauto-Besitzern gegen VW-Händler und den Hersteller Volkswagen zu finanzieren. Außerdem können jetzt zahlreiche Bankkunden ihren alten Kreditvertrag kündigen, wenn die Bank beim Vertragsschluss die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft formulierte. Hier halten manche Banken aber dagegen und es kommt zum Streit – den nicht alle Rechtsschutzversicherer zahlen wollen. Verweigern Versicherer die Deckung ohne triftigen Grund, kann sie der Versicherungsombudsmann zur Deckung verpflichten. Deswegen dürften sich 2016 viele enttäuschte Rechtsschutz-Kunden dorthin gewendet haben.
Drei Minuten für Teilnahme an Online-Umfrage
Was haben Sie als Rechtsschutzversicherter erlebt? Ihre Erfahrungen, ob positiv oder negativ, interessieren uns. Wir bitten Sie, an unserer Umfrage Rechtschutzversicherung teilzunehmen, damit wir ein besseres Bild davon bekommen, wie die Versicherungen bei der Schadenregulierung vorgehen. Ihre Daten erfassen wir selbstverständlich anonym und die Umfrage dauert nur etwa drei Minuten.
Schlichtungsverfahren mit Erfolg für Kunden
Übrigens: Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann ist für Versicherte kostenlos und führt für den einen oder anderen auch zum Erfolg. Zwar lässt sich aus dem aktuellen Bericht nicht ersehen, in wie vielen Fällen Rechtsschutzversicherte mit ihren Beschwerden beim Versicherungsombudsmann Erfolg hatten. Der Bericht trifft nur allgemeine Aussagen dazu. 3 700 der eingegangenen zulässigen Beschwerden führten im Berichtszeitraum 2016 (August bis Dezember 2016) zu einem Ergebnis vor der Schlichtungsstelle. In rund 26 Prozent der Beschwerdefälle haben sich Kunde und Versicherungsgesellschaft geeinigt oder der Versicherer hat ohne Schlichterspruch zugunsten des Kunden entschieden. Bei 2 216 Beschwerden – rund 60 Prozent der beendeten Beschwerdeverfahren – hat der Ombudsmann eine Entscheidung getroffen. Darunter dürften auch Entscheidungen zugunsten der Verbraucher sein.
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