
Der Streit um „bauliche Anlagen“ ist bei vielen Rechtsschutzversicherungen nicht versichert. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden: Auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist eine bauliche Anlage.
Streit mit Solar-Lieferant nicht versichert
Ein Rechtsschutzversicherer muss den Rechtsstreit mit dem Lieferanten einer Solaranlage nicht bezahlen, wenn er Leistungen bei baulichen Anlagen ausgeschlossen hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. I-20 U 5/12). Ein Kunde hatte eine Solaranlage für gut 550 000 Euro auf sein Dach montieren lassen. Als er Mängel bemerkte, wollte er seinen Rechtsschutzversicherer für den Rechtsstreit mit der Lieferfirma in Anspruch nehmen. Aber der Versicherer weigerte sich: Eine Photovoltaikanlage sei eine „bauliche Anlage“, dafür müsse er nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht aufkommen.
Manche Versicherer zahlen doch
Das Gericht stimmte zu: Eine Solaranlage sei tatsächlich eine bauliche Anlage, weil sie dauerhaft am Gebäude befestigt ist. Streitkosten, die mit dem Planen und Errichten eines Gebäudeteils zusammenhängen, müsse die Versicherungsgesellschaft nicht tragen.
Tipp: Einige Rechtsschutzversicherer tragen die Kosten für einen Streit um Solaranlagen. Versicherer, die hier Rechtsschutz bieten, finden Sie unter www.test.de/rechtsschutz-solar.