- Anwalt. Benötigen Sie einen Rechtsbeistand und wollen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch nehmen, sollten Sie zuallererst einen Anwalt aufsuchen. Er kann für Sie die Zusage beim Versicherer einholen und bei einer Ablehnung einschätzen, ob diese in Ordnung ist. Nehmen Sie alle Versicherungsunterlagen mit zum Anwalt.
- Schlichter. Verweistder Versicherer auf Leistungsausschlüsse in Ihrer Versicherung, können Sie sich beim Ombudsmann beschweren (www.versicherungsombudsmann.de). Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
- Ablehnung. Lehnt die Versicherung Ihren Fall wegen Mutwilligkeit oder mangelnder Erfolgschancen ab, können Sie die Entscheidung von einem Gutachter prüfen lassen. Wählen Sie den Stichentscheid – wenn Sie zwischen Schiedsgutachten und Stichentscheid aussuchen dürfen.
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- Rechtsschutz im Test: 83 Rechtsschutzversicherungen sind in unserem Vergleich. Mit einer guten Police können Sie ohne Angst vor Anwaltskosten um Ihr Recht kämpfen.
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- Beitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
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- Ausgerechnet nach schweren Unfällen gibt es oft Streit mit der Versicherung. test.de dokumentiert Berichte von Lesern und gibt Hinweise zur Rechtslage.
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Ich wohne in der Schweiz , war frueher bei Generali Schweiz fuer Hausrat versichert und machte den Fehler mich bei Fortuna Rechtschutz Generrali zu versichern .Bei Generali habe selber vor 4 Jahren in Schadenfall gekuendigt weil sie haben mir die Einbruch / Diebsthal Schaden gar nicht bezahlt , bei Fortuna habe nur 2 Rechtsauskunfte verlangt und ein einziges Schadenfall angemldet Gesamt Total Fr 75 welche Fortuna danach sich entschlossen hatte selber zu bezahlen , jedoch mir wurde danach die Versicherung gekuendigt. In alle Jahren als Rechtschutz Teilnehmer wurde mir noch nie eine Police gekuendigt. Laut andere Schweizer geschaedigte von Generali und Fortuna Rechtschutz beide Fimen handeln misbrauchlich mit Versicherungsnehmern. Vor 4 Jahe hatte ich meine Generali Hausrat und MFK Versicherungen gekuendigt . Fern bleiben von Generali und Fortuna Versicherungen !
Ihre Lage verstehe ich mit eigener Erfahrung gut. Empfehle in der Lage daher, zunächst die Haken des Falls zu suchen (hier: was hätten Arzt>Krankenhaus tun können, und zeigt sich daran u.U. ein "grober" Behandlungsfehler?). Nur mit Anfangsverdacht einen Fachanwalt [hallo: einen FACHanwalt] herausfiltern; seine eventuellen sog. 'Bewertungen' können allerdings nur ein Randmaß bilden. Mit seinem Sekretariat ein Telefonat führen und heraushören, ob es einer ist, der Beratungshonorar - wie hoch? - schon für den Termin erwartet, egal was dabei herauskommt. Je nachdem jetzt die Kernfrage des Problems erläutern, ob der RA sich das ohne Beratung kurzfristig ansehen möchte. An dieser Stelle entscheidet sich ganz ohne RSV, ob er fallinteressiert ist. Wenn nicht, erstmal mit einer anderen Adresse von vorn beginnen. Falls die ziemlich erste Frage die nach vorhandenem Rechtsschutz ist, soll das die halbe Miete für's Mandat werden, aber noch lange nicht für den rechtlichen Erfolg. . .
@MsDingels: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Beratung. Wir kennen weder den Inhalt Ihrer Kommunikation mit dem Versicherer noch andere Details zum angestrebten Verfahren. Bitte wenden Sie sich mit diesem Ansinnen an einen Rechtsanwalt.
Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen dazu geben, wie der übliche Ablauf für den Erhalt einer Deckungszusage aussieht. Da geht man zuerst zum Anwalt, ..... (maa)
Ich kann dem leider nicht ganz folgen.
Die Rechtsschutz hat doch bereits definitiv abgelehnt? und den Weg für den Stichentscheid frei gegeben.
Wenn ich nun erst zum Anwalt muss, welcher "vorab" auf meine Kosten die Deckungszusage prüfen muss, brauche ich doch keinen Stichentscheid mehr. Diese Prüfung ist doch nicht mit einem Beratungsgespräch abgetan, sondern es müssen Gutachten etc. gesichtet werden. Ich denke diese "Vorabprüfung" ist der Stichentscheid.
Die Rechtsprechung lautet folgendermaßen:
"Auf Kosten des Rechtsschutzversicherers verfasst der beauftragte Rechtsanwalt des Versicherten gegenüber dem Versicherungskonzern eine Stellungsnahme, ob das Verhältnis der Kosten in Relation zu dem angestrebten Erfolg steht."
Weiterhin befindet sich auf der Seite , zum Thema Rechtsschutzversicherungen, von Stiftung Warentest folgendes:
"Die Versicherung bezahlt die Kosten des Entscheids, egal wie der Anwalt entscheidet."
@MsDingels: Der Weg zum Ombudsmann ist an dieser Stelle des Verfahrens für Sie noch nicht frei. Im ersten Schritt wenden Sie sich an einen Anwalt und lassen von diesem prüfen, ob es für das Verfahren den Deckungsschutz gibt. Ist der Anwalt der Meinung, dass die Klage überhaupt keine Aussicht auf Erfolg hat, bleiben Sie auf den Kosten der Erstberatung sitzen.
Ist Ihr Anwalt der Meinung, dass die Klage einen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, beantragt dieser den Deckungsschutz. Lehnt der Versicherer daraufhin den Deckungsschutz ab, kommt es zum Stichentscheid. Die Kosten dieses Stichentscheides trägt der Versicherer. (maa)