Rechts­schutz­versicherung

Unser Rat

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  • Anwalt. Benötigen Sie einen Rechts­beistand und wollen Sie Ihre Rechts­schutz­versicherung dafür in Anspruch nehmen, sollten Sie zualler­erst einen Anwalt aufsuchen. Er kann für Sie die Zusage beim Versicherer einholen und bei einer Ablehnung einschätzen, ob diese in Ordnung ist. Nehmen Sie alle Versicherungs­unterlagen mit zum Anwalt.
  • Schlichter. Verweistder Versicherer auf Leistungs­ausschlüsse in Ihrer Versicherung, können Sie sich beim Ombuds­mann beschweren (www.versicherungsombudsmann.de). Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
  • Ablehnung. Lehnt die Versicherung Ihren Fall wegen Mutwil­ligkeit oder mangelnder Erfolgs­chancen ab, können Sie die Entscheidung von einem Gutachter prüfen lassen. Wählen Sie den Stich­entscheid – wenn Sie zwischen Schieds­gut­achten und Stich­entscheid aussuchen dürfen.
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  • arrow1 am 26.07.2017 um 12:38 Uhr
    Fortuna/Generali Rechtschutzversicherung Schweiz

    Ich wohne in der Schweiz , war frueher bei Generali Schweiz fuer Hausrat versichert und machte den Fehler mich bei Fortuna Rechtschutz Generrali zu versichern .Bei Generali habe selber vor 4 Jahren in Schadenfall gekuendigt weil sie haben mir die Einbruch / Diebsthal Schaden gar nicht bezahlt , bei Fortuna habe nur 2 Rechtsauskunfte verlangt und ein einziges Schadenfall angemldet Gesamt Total Fr 75 welche Fortuna danach sich entschlossen hatte selber zu bezahlen , jedoch mir wurde danach die Versicherung gekuendigt. In alle Jahren als Rechtschutz Teilnehmer wurde mir noch nie eine Police gekuendigt. Laut andere Schweizer geschaedigte von Generali und Fortuna Rechtschutz beide Fimen handeln misbrauchlich mit Versicherungsnehmern. Vor 4 Jahe hatte ich meine Generali Hausrat und MFK Versicherungen gekuendigt . Fern bleiben von Generali und Fortuna Versicherungen !

  • Antefix am 11.03.2017 um 12:53 Uhr
    @MsDingels und die Anwälte

    Ihre Lage verstehe ich mit eigener Erfahrung gut. Empfehle in der Lage daher, zunächst die Haken des Falls zu suchen (hier: was hätten Arzt>Krankenhaus tun können, und zeigt sich daran u.U. ein "grober" Behandlungsfehler?). Nur mit Anfangsverdacht einen Fachanwalt [hallo: einen FACHanwalt] herausfiltern; seine eventuellen sog. 'Bewertungen' können allerdings nur ein Randmaß bilden. Mit seinem Sekretariat ein Telefonat führen und heraushören, ob es einer ist, der Beratungshonorar - wie hoch? - schon für den Termin erwartet, egal was dabei herauskommt. Je nachdem jetzt die Kernfrage des Problems erläutern, ob der RA sich das ohne Beratung kurzfristig ansehen möchte. An dieser Stelle entscheidet sich ganz ohne RSV, ob er fallinteressiert ist. Wenn nicht, erstmal mit einer anderen Adresse von vorn beginnen. Falls die ziemlich erste Frage die nach vorhandenem Rechtsschutz ist, soll das die halbe Miete für's Mandat werden, aber noch lange nicht für den rechtlichen Erfolg. . .

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.03.2017 um 16:02 Uhr
    Stichentscheid

    @MsDingels: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Beratung. Wir kennen weder den Inhalt Ihrer Kommunikation mit dem Versicherer noch andere Details zum angestrebten Verfahren. Bitte wenden Sie sich mit diesem Ansinnen an einen Rechtsanwalt.
    Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen dazu geben, wie der übliche Ablauf für den Erhalt einer Deckungszusage aussieht. Da geht man zuerst zum Anwalt, ..... (maa)

  • MsDingels am 08.03.2017 um 15:26 Uhr
    Stichentscheid

    Ich kann dem leider nicht ganz folgen.
    Die Rechtsschutz hat doch bereits definitiv abgelehnt? und den Weg für den Stichentscheid frei gegeben.
    Wenn ich nun erst zum Anwalt muss, welcher "vorab" auf meine Kosten die Deckungszusage prüfen muss, brauche ich doch keinen Stichentscheid mehr. Diese Prüfung ist doch nicht mit einem Beratungsgespräch abgetan, sondern es müssen Gutachten etc. gesichtet werden. Ich denke diese "Vorabprüfung" ist der Stichentscheid.
    Die Rechtsprechung lautet folgendermaßen:
    "Auf Kosten des Rechtsschutzversicherers verfasst der beauftragte Rechtsanwalt des Versicherten gegenüber dem Versicherungskonzern eine Stellungsnahme, ob das Verhältnis der Kosten in Relation zu dem angestrebten Erfolg steht."
    Weiterhin befindet sich auf der Seite , zum Thema Rechtsschutzversicherungen, von Stiftung Warentest folgendes:
    "Die Versicherung bezahlt die Kosten des Entscheids, egal wie der Anwalt entscheidet."

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.03.2017 um 14:52 Uhr
    Stichentscheid

    @MsDingels: Der Weg zum Ombudsmann ist an dieser Stelle des Verfahrens für Sie noch nicht frei. Im ersten Schritt wenden Sie sich an einen Anwalt und lassen von diesem prüfen, ob es für das Verfahren den Deckungsschutz gibt. Ist der Anwalt der Meinung, dass die Klage überhaupt keine Aussicht auf Erfolg hat, bleiben Sie auf den Kosten der Erstberatung sitzen.
    Ist Ihr Anwalt der Meinung, dass die Klage einen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, beantragt dieser den Deckungsschutz. Lehnt der Versicherer daraufhin den Deckungsschutz ab, kommt es zum Stichentscheid. Die Kosten dieses Stichentscheides trägt der Versicherer. (maa)