Unser Rat
- Anwalt. Benötigen Sie einen Rechtsbeistand und wollen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch nehmen, sollten Sie zuallererst einen Anwalt aufsuchen. Er kann für Sie die Zusage beim Versicherer einholen und bei einer Ablehnung einschätzen, ob diese in Ordnung ist. Nehmen Sie alle Versicherungsunterlagen mit zum Anwalt.
- Schlichter. Verweistder Versicherer auf Leistungsausschlüsse in Ihrer Versicherung, können Sie sich beim Ombudsmann beschweren (www.versicherungsombudsmann.de). Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
- Ablehnung. Lehnt die Versicherung Ihren Fall wegen Mutwilligkeit oder mangelnder Erfolgschancen ab, können Sie die Entscheidung von einem Gutachter prüfen lassen. Wählen Sie den Stichentscheid – wenn Sie zwischen Schiedsgutachten und Stichentscheid aussuchen dürfen.
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