
Viele besitzen schon eine Rechtsschutzversicherung. Im Frühjahr 2017 haben wir 969 Finanztest-Leser mit einer Rechtsschutzversicherung nach ihren Erfahrungen befragt. Von den Umfrageteilnehmern waren gut zwei Drittel mit der Arbeit ihres Versicherers zufrieden. Aber: Offenkundig erwarten Rechtsschutzkunden von ihrem Versicherer mehr, als er ihnen tatsächlich an Schutz bietet.
Zahlt die Versicherung – oder nicht?
809 Teilnehmer unserer Befragung hatten in den vergangenen zwei Jahren ein Rechtsproblem und beim Versicherer die Übernahme der Anwaltskosten verlangt. Jeder Sechste bekam eine Abfuhr. Der häufigste Grund für die verweigerte Deckungszusage: Das betroffene Rechtsgebiet ist über die Police nicht abgedeckt. Ob die Deckung zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde, ergibt sich aus der Leserbefragung nicht. Offenkundig erwarten manche Rechtsschutzkunden aber mehr von ihrer Police, als sie ihnen tatsächlich an Schutz bietet.
Tipp: Wir testen regelmäßig die Angebote der Rechtsschutzversicherer. Zum Vergleich Rechtsschutzversicherung und zum Vergleich Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Das sind die Streitthemen

Häufig Ärger im Job
Wenn unsere Leser zuletzt Rechtsrat brauchten, ging es vor allem um die Themen Beruf, Verkehr und Mietrecht. Wer für Ärger in diesen Lebensbereichen Rechtsschutz sucht, muss das Versicherungspaket „Privat, Beruf und Verkehr“ (PBV) abschließen und dazu den Baustein Rechtsschutz für Mieter oder Wohnungseigentümer buchen. Um Kosten zu sparen, würden viele gern nur einen für sie wichtigen Lebensbereich wie den Berufsrechtsschutz abschließen. Diesen Schutz gibt es aber nur im Paket, nicht einzeln. Details zum Zuschnitt der Policen lesen Sie im Artikel Der Mindestrechtsschutz. 969 Antworten haben wir auf unsere Frage nach den Streitthemen erhalten.
Ablehnungsgründe

Kein Rundumschutz
Auch wenn die Rechtsschutz-Angebote der Versicherungen Namen tragen wie „360-Grad-Schutz“ oder „Sorglos-Tarif“: Eine Rechtsschutzversicherung ist nie ein Rundum-Schutz. Die Versicherung ist mit vielen Lücken gespickt (Der Mindestrechtsschutz). Die Kunden bekommen das zu spüren, wenn ihre Versicherung die Deckung ablehnt. „Ihr Rechtsgebiet ist nicht versichert“, heißt es dann zum Beispiel im Ablehnungsschreiben. Die Deckungsverweigerung wird aber mitunter auch damit begründet, dass die Streitursache in der Zeit vor dem Abschluss der Versicherung liege. Auf unsere Frage nach den Ablehnungsgründen haben uns 137 Antworten erreicht.
Was haben Sie getan nach der Ablehnung?

Die Absage hinterfragen
Das Ergebnis unserer Umfrage zeigt: Ein Großteil der Kunden nimmt es widerstandslos hin, wenn ein Rechtsschutzversicherer die Übernahme einer Streitigkeit ablehnt. Dabei zeigen zahlreiche von Verbrauchern in den vergangenen Jahren gewonnene Klagen, dass die Ablehnungen nicht selten rechtswidrig sind. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung hat, sollte sich deshalb wehren. Eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostet nichts. Auf unsere Frage nach der Ablehnung haben uns 137 Antworten erreicht.