Versicherer |
Jährliche Kosten (Euro) |
Versichertem wird illegaler Download vorgeworfen |
Versicherter wird auf Facebook beleidigt |
Sonstige Leistungen (Auswahl) |
Versicherung zahlt maximal pro Fall: |
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DEVK |
59,88 |
Bis zu 300 Euro für die Tätigkeit eines Anwalts einmal pro Jahr (150 Euro Selbstbehalt). |
Keine Leistungen. |
Identitätsschutz: Dienstleister der DEVK beobachtet, ob im Netz persönliche Daten (zum Beispiel Kreditkarten-, Paypal- oder Ebay-Daten) missbraucht werden, und hilft Versichertem beim Löschen. |
Arag Web@aktiv Plus |
148,46 |
Bis zu 1 000 Euro für anwaltliche Beratung und eventuellen Schriftverkehr mit Gegnern pro Jahr. |
Bis zu 200 000 Euro (Anwalts- und Gerichtskosten). |
Bis zu 100 Euro pro Fall für Dienstleister der Arag, der beim Aufspüren von Rufschädigung hilft. Rechtsschutz für Onlineverträge, Strafrecht und Arbeitsrecht. Bei Schäden durch Internetkriminalität: Ersatz von bis zu 3 000 Euro je Fall (maximal 10 000 Euro pro Jahr). |
BNP Paribas Cardif |
239,40 |
Bis zu 250 Euro für anwaltliche Beratung (maximal 500 Euro pro Jahr). |
Bis zu 10 000 Euro (Anwalts- und Gerichtskosten; maximal 50 000 Euro pro Jahr). |
Rechtsschutz für Onlineverträge und Strafrecht. Einkaufschutz: Bis zu 3 900 Euro je Fall, wenn online gekaufte Ware innerhalb von 90 Tagen beschädigt oder gestohlen wird (maximal 7 700 Euro für zwei Fälle pro Jahr). Bis zu 2 500 Euro pro Jahr für zwei Fälle, wenn Ware nicht oder beschädigt geliefert wird. Identitätsschutz: Schufa untersucht, ob persönliche Daten im Netz missbraucht werden und hilft beim Löschen. |
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- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
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- Ein Facebook-Account ist vererbbar. Aber wie sieht es mit anderen digitalen Diensten und Nutzerkonten aus? Hier erfahren Sie, was zum digitalen Nachlass gehört.
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- Der Umgang mit Daten ist in der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Wir erklären, welche Rechte sich daraus für Verbraucher ergeben.