Rechts­schutz fürs Internet

Unser Rat

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Rechts­schutz. Wenn Sie Rechts­schutz für Internet­ärger mit dem Arbeit­geber, Cybermobbing oder Vertrags­streit suchen, brauchen Sie keine Internet-Rechts­schutz­versicherung. Solche Probleme deckt jede Police mit Privat- und Berufs­rechts­schutz ab. Zum jüngsten Test von Rechtsschutzpaketen (Finanztest 8/2017).

Filesharing. Der Vorteil spezieller Internet-Rechts­schutz­versicherungen: Sie zahlen auch bei Streit um illegales Filesharing, zum Beispiel bei Streit um Download von Musik. Der Spezial­tarif web@aktiv plus der Arag trägt bis zu 1 000 Euro der Anwalts­kosten. Das Angebot kostet rund 150 Euro pro Jahr. Viele herkömm­liche Rechts­schutz­versicherungen zahlen bei Filesharing nichts. Aber es gibt Ausnahmen: Der Versicherer DAS etwa bietet einen Premium-Rechts­schutz an, der bei Filesharing bis zu 1 000 Euro über­nimmt. Der Premium-Tarif gehörte im Test 2014 zu den besten. Aktuell kostet der Familien­tarif für die Lebens­bereiche Privat und Beruf rund 290 Euro pro Jahr.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.07.2017 um 11:40 Uhr
Fehlende Versicherer

@rokel44: Wir haben hier lediglich reine Policen für Streitigkeiten rund ums Internet veröffentlicht. Die Württembergische Versicherung bietet einen solchen Schutz nicht an. (AK)

rokel44 am 31.07.2017 um 10:10 Uhr
Fehlende Versicherer

Leider suche ich die Württembergische Versicherung vergeblich bei Ihnen!

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2017 um 11:48 Uhr
Nur Spezialpolicen / Keine Kombi-Produkte

Nein, wir haben den Tarif der LVM nicht vergessen. Doch die LVM hatte uns mitgeteilt, dass man den Internetrechtschutz nicht allein bekommt, sondern andere Rechtschutzbausteine dazu kaufen muss. In diesem Test hatten wir uns auf die Spezialpolicen konzentriert. (maa)

Claudia.Kochen am 24.03.2017 um 07:48 Uhr
LVM vergessen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
die LVM bietet im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung ebenfalls einen Internetrechtsschutz an. Vielleicht möchten Sie diesen auch ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kochen