Rechts­schutz fürs Internet Hilfe bei Cybermobbing und Identitäts­diebstahl

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Ob Cybermobbing oder illegaler Download – spezielle Rechts­schutz­versicherungen versprechen Hilfe bei Internet­ärger.

Tatort Internet

Eine Mutter liest, dass ihr Sohn auf Facebook von der Mutter einer Schulkameradin als „asozialer Abschaum“ bezeichnet wird. Ein Vater soll 3 500 Euro zahlen, weil sein Sohn 3 749 Lieder illegal über eine Online-Tauschbörse herunter­geladen hat. Eine Sparkassendirektorin erhält die Kündigung, weil sie einen Kommentar ihres Ehemannes mit „Gefällt mir“ markiert haben soll, der die Sparkasse beschimpft. Ein Mann kauft im Internet ein Auto, das ohne Frei­sprech­einrichtung geliefert wird, obwohl in der Annonce eine solche versprochen war.

Die Angst vor den Anwalts­gebühren

Wer so etwas erlebt, kann sich wehren. Viele haben aber Angst vor den Anwalts­gebühren. Eine Rechts­schutz­versicherung hilft, sie deckt solche Kosten. Finanztest hat die drei Internet-Rechts­schutz­versicherungen geprüft, die zurzeit angeboten werden.

Gegen Cybermobbing vorgehen

Täglich werden Menschen im Internet bloß­gestellt, Lügen verbreitet oder rufschädigende Fotos online gestellt. Die Betroffenen können vom Täter die Löschung fordern, wenn der Beitrag ihre Persönlich­keits­rechte verletzt. Ein Anwalt kann der Forderung ordentlich Nach­druck verleihen. Die Spezial­versicherungen von Arag und BNP Paribas Cardif über­nehmen die Anwalts­kosten, wenn der Beitrag recht­lich etwa als Verletzung der Ehre (Beleidigung) oder als rufschädigende Falsch­behauptung (Verleumdung) zu bewerten ist.

Wenn der Staats­anwalt Ermitt­lungen aufnimmt

Nicht jede Online-Rangelei ist eine Beleidigung im juristischen Sinne. Die Bezeichnung eines Kindes als „asozialen Abschaum“ etwa hat der Bundes­gerichts­hof als Beleidigung angesehen (Az. VI ZB 17/16). Ein flapsiges „Du spinnst ja“ in der Whatsapp-Gruppe einer Schulklasse ist sicher noch keine Beleidigung. Wer einen Anwalt benötigt, weil er selbst jemanden beleidigt und verleumdet haben soll, ist über eine Rechts­schutz­versicherung erst dann versichert, wenn der Staats­anwalt Ermitt­lungen aufnimmt. Außerdem gilt: Kommt es zu einer Verurteilung, entfällt der Schutz. Hat die Versicherung bereits Geld bezahlt, muss der verurteilte Kunde es erstatten.

Illegaler Download von Musik & Film

Noch immer werden Internetnutzer von der Musik- oder Film­industrie abge­mahnt, weil über ihren Internet­anschluss illegal Filme und Musik in Online-Tauschbörsen rauf- und herunter­geladen worden sein sollen (Filesharing). Die Inhaber der Film- und Songrechte verlangen mitunter zu viel Abmahn­kosten und Schaden­ersatz. Ein Anwalt kann Betroffenen helfen, die Forderung nach unten zu korrigieren.

Was Internet-Rechts­schutz­versicherungen zahlen

Manchmal müssen die Inhaber eines Internet­anschlusses sogar über­haupt nichts zahlen. Eltern zum Beispiel haften grund­sätzlich nicht, wenn ihre voll­jährigen Kinder das Internet zum illegalen Filesharing miss­brauchen (Bundes­gerichts­hof, Az. I ZR 169/12). Die Internet-Rechts­schutz­versicherungen über­nehmen bis zu 300 Euro für eine anwalt­liche Erst­beratung (Tabelle Spezielle Rechtsschutzversicherung für Internetärger). Landet der Filesharing-Fall vor Gericht, reichen diese Versicherungs­summen nicht aus, um alle Anwalts­kosten des Mandanten zu decken. Die Arag zahlt immerhin bis zu 1 000 Euro. Aber auch das ist für einen Prozess durch mehrere Instanzen nicht genug.

Kündigung wegen Post auf Facebook

Wer raus­geschmissen wird, weil er sich online abfäl­lig über seinen Chef geäußert hat, sollte die Kündigung vom Anwalt prüfen lassen. Nicht selten sind solche Kündigungen nichtig, weil der Arbeitnehmer vorher nicht abge­mahnt worden ist. Faust­regel: Erst muss der Mitarbeiter eine gelbe Karte erhalten, bevor er die rote Karte bekommen kann.

Arbeits­rechts­schutz wichtig

Wer jahre­lang ohne Bean­standung gearbeitet hat, kann wegen eines Fehlers auch nicht sofort auf die Straße gesetzt werden. Die Kündigung der anfangs erwähnten Sparkassendirektorin hielt das Arbeits­gericht Dessau-Roßlau für unwirk­sam (Az. 1 Ca 148/11). Als die Frau ihren Arbeit­geber auf Facebook beschimpft haben soll, hatte sie bereits 25 Jahre einwand­frei für die Bank gearbeitet. Die Internet-Rechts­schutz­police der Arag bietet Online-Arbeits­rechts­schutz. Dieser Schutz ist wichtig, denn im Arbeits­recht zahlt in der ersten Gerichts­instanz jede Partei ihren Anwalt selbst.

Streit um Einkauf im Internet

Auch beim Onlineshopping kann Rechts­ärger entstehen. Vor dem Ober­landes­gericht Hamm wurde jüngst der Fall eines Mannes verhandelt, der online einen BMW für rund 21 000 Euro gekauft hatte. In der Annonce war ihm eine Frei­sprech­einrichtung versprochen worden, geliefert wurde das Auto ohne. Mithilfe seines Anwalts konnte er den Rück­tritt vom Kauf durch­setzen. Online-Vertrags­rechts­schutz für solche Fälle bieten die Spezial­policen von Arag und BNP Paribas Cardif.

Besser normaler Rechts­schutz

Spezial­versicherungen können für Online­ärger nützlich sein, doch der Preis ist im Vergleich zu umfassenderen Versicherungen recht hoch (Unser Rat). Und das Leben, das offline statt­findet, bleibt außen vor. Wer im Winter auf dem Gehweg mit schweren Folgen stürzt und einen langen Prozess gegen die Person führen muss, die den Schnee hätte räumen müssen, kann auch Rechts­schutz für das reale Leben sehr gut gebrauchen. Statt Spezial­versicherungen empfehlen wir eher Rechts­schutz für On- und Offline.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 31.07.2017 um 11:40 Uhr
Fehlende Versicherer

@rokel44: Wir haben hier lediglich reine Policen für Streitigkeiten rund ums Internet veröffentlicht. Die Württembergische Versicherung bietet einen solchen Schutz nicht an. (AK)

rokel44 am 31.07.2017 um 10:10 Uhr
Fehlende Versicherer

Leider suche ich die Württembergische Versicherung vergeblich bei Ihnen!

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2017 um 11:48 Uhr
Nur Spezialpolicen / Keine Kombi-Produkte

Nein, wir haben den Tarif der LVM nicht vergessen. Doch die LVM hatte uns mitgeteilt, dass man den Internetrechtschutz nicht allein bekommt, sondern andere Rechtschutzbausteine dazu kaufen muss. In diesem Test hatten wir uns auf die Spezialpolicen konzentriert. (maa)

Claudia.Kochen am 24.03.2017 um 07:48 Uhr
LVM vergessen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
die LVM bietet im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung ebenfalls einen Internetrechtsschutz an. Vielleicht möchten Sie diesen auch ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kochen