Vorsorgedokumente helfen, bis zum Lebensende selbstbestimmt zu bleiben. Wer Anwalts Rat braucht, bekommt von manchen Rechtsschutzversicherern Beratungskosten erstattet.
Fragen wie diese hört Vorsorgeanwalt Dieter Trimborn von Landenberg immer wieder: „Mein Enkel hat mir eine Vorsorgevollmacht aus dem Internet heruntergeladen – kann ich das unterschreiben?“ Zu dem Kölner Anwalt kommen Menschen, die rechtlich vorsorgen wollen. Wie soll es weitergehen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können? Was kommt nach einem Unfall, bei einer unheilbaren Krankheit oder im Alter auf sie zu?
Eine Vorsorgevollmacht hilft, sich rechtlich abzusichern. Bevollmächtigte übernehmen darin die Aufgabe und Verantwortung, Entscheidungen für einen anderen zu treffen. Denn Ehepartner oder Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, füreinander zu sprechen. Eine Patientenverfügung schafft zusätzlich Klarheit für Ärzte und Angehörige. All diese Dinge sollten Menschen zu einer Zeit regeln und formulieren, in der es ihnen noch gutgeht. „Vorgefertigte Formulare passen nicht immer“, sagt der Kölner Anwalt. Manche fühlen sich damit überfordert. Viele sind auch unsicher, wie sie künftige Lebens- oder Krankheitssituationen am besten regeln. Ein Rechtsanwalt oder Notar hilft ihnen beim Erstellen der Dokumente.
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Hälfte der Versicherer bezahlt Beratung zu rechtlicher Vorsorge
Die Kosten für eine Vorsorgeberatung übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherer. Von den 55 Rechtsschutzpaketen im jüngsten Test von Finanztest (Heft 12/2014) enthalten mehr als die Hälfte solche Leistungen. Die Versicherer bezahlen dann meist Beratungen zur Vorsorgevollmacht, zur Patienten- und Betreuungsverfügung.
Rechtsanwälte berechnen solche Leistungen häufig pauschal oder nach Stundenhonorar. Der Stundensatz liegt in Deutschland oft zwischen 180 und 300 Euro netto.
Für Anwalt Trimborn von Landenberg hat sich die pauschale Abrechnung bewährt: „Für Einzelpersonen berechne ich 250 Euro, bei Paaren 400 Euro.“ Bei erhöhtem Aufwand, beispielsweise mehreren Bevollmächtigten, kann es teurer werden.
Finanztest hat die besten Rechtsschutzpakete aus dem Test im Vormonat diesmal speziell auf ihre Leistungen zur Vorsorgeberatung untersucht: Viele Versicherer erstatten einmal jährlich bis zu 250 oder 500 Euro für die Beratung zu einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei einem Anwalt oder Notar der Wahl.
Die jährliche Leistung ist sinnvoll, denn Vorsorgedokumente sollten hin und wieder aktualisiert werden. Zum Beispiel, wenn sich die Familienkonstellation ändert, nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners oder dem Umzug ins betreute Wohnen oder Pflegeheim. Erkrankt ein Mensch schwer, will er manchmal auch seine Patientenverfügung genauer formulieren oder er sieht manches anders als zuvor.
Doch nicht alle Versicherer zahlen mehrmals. Nur einmal während der Vertragslaufzeit können Rechtsschutzversicherte im Premium-Tarif der DAS eine Beratung abrechnen. Der Versicherer erstattet dann bis zu 500 Euro.
HDI/Roland gewährt Beratungsrechtsschutz für die Vorsorge nur bei Roland-Partner-Rechtsänwalten. Versicherte können sich online Musterdokumente über das Roland-Internetportal herunterladen und sollten diese dem Anwalt vorlegen. Zwei Leistungsfälle bis zu je 250 Euro erstattet der Versicherer pro Jahr.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, in welchem Umfang der Versicherer Vorsorgeberatung anbietet, oder gezielt nachfragen. „Am besten bringen Ratsuchende ihre Rechtsschutzpolice gleich zum Anwaltstermin mit“, rät der Vorsorgeanwalt aus Köln.
Ein Notar kann bei größeren Vermögen sinnvoll sein
Geht es in der Vorsorgevollmacht um Immobilien, größere Vermögen oder komplizierte Familienverhältnisse, kann ein Notar sinnvoll sein. Im Gegensatz zu einem Anwalt darf er die Dokumente notariell beurkunden. Das Original bleibt beim Notar. Mehr zum Thema in unserem aktuellen Special Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung.
Die Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Wert des Vermögens. Bei rund 250 000 Euro kosten Beratung, Vorsorgetext und Beurkundung zwischen 260 und 360 Euro. Viele gute Versicherungen beteiligen sich mit mindestens 250 Euro an diesen Kosten.
Rechtsschutz für die Vertretung in Betreuungsverfahren
Einige Versicherer übernehmen auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn sich der Versicherte in einem Betreuungsverfahren wehren will. So ein Verfahren wird zum Beispiel in Gang gesetzt, wenn jemand nach einem Unfall nicht ansprechbar in der Klinik liegt. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, beauftragt das Gericht einen Betreuer. Ist das kein Angehöriger, sondern ein Berufsbetreuer, muss der Betreute dafür zahlen.
Will er sich mit einem Anwalt wehren, übernehmen manche gute Versicherer bis zu 1 000 Euro Kosten oder sogar alles.