
Kinder und Jugendliche wollen früh selbstständig werden und selbst bestimmen. Doch es gibt Grenzen. test erklärt, wer was allein entscheiden darf und stellt die wichtigsten Regeln vor.
Tiere kaufen
Das Tierschutzgesetz schreibt in Paragraf 11c vor, dass Wirbeltiere an Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Einverständnis der Eltern abgegeben werden dürfen. Zu den Wirbeltieren gehören zum Beispiel Hamster und Meerschweine, aber auch Fische.
Ohrlöcher stechen
Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für das Stechen von Ohrlöchern. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt aber: keine Ohrringe für Kinder unter 14 Jahren.
Ins Kino gehen
Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Kino gehen. Für ältere Kinder gilt: Wer noch keine 14 Jahre alt ist, darf ohne Erwachsenen nur in die Vorführung, wenn sie bis 20 Uhr beendet ist. Für alle unter 16 liegt die Grenze bei 22 Uhr, bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei 24 Uhr.
Haare färben
Nach dem Willen der EU müssen Färbemittel mit oxidierenden Substanzen den Warnhinweis tragen, dass sie schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Sie sind außerdem nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Viele Friseure färben Jugendlichen unter 16 deswegen nicht mehr die Haare, obwohl sie es rechtlich noch dürften.
Sonnenstudio nutzen
Das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung“ verbietet Minderjährigen wegen des steigenden Hautkrebsrisikos Sonnenbänke in Studios oder öffentlichen Räumen zu benutzen. Unter privaten Röhren dürfen Minderjährige liegen.
Tattoo und Piercing
Piercen und tätowieren gilt juristisch als mutwillige Körperverletzung. Sie bleibt straffrei, wenn der Betroffene einwilligt. Unter 16 Jahren ist ein Tattoo oder Piercing verboten – selbst wenn die Eltern zustimmen. Jugendliche zwischen 16 und 18 brauchen das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern.