Merk- |
Anspruch |
Rechtsgrundlage |
G |
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
§§ 145 – 147 SGB IX § 3a Abs 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz |
0,30 Euro je km Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, wenn gleichzeitig ein Grad der Behinderung von 50/60 vorliegt |
§ 9 Abs 2 EStG |
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900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten |
§ 33 EStG |
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Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 v. H. |
§ 23 Abs 1 BSHG |
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B |
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen |
§§ 145 – 147 SGB IX |
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften |
Geschäftsbedingungen |
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Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr |
internationaler Personen- und Gepäcktarif (TCV), Anhang X |
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aG |
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr |
§§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung |
§ 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz |
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Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Euro je km = 4.500 Euro |
§ 33 EStG |
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In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen (DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, Taxen) |
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Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung |
§ 46 Abs 1 StVO |
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H |
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr |
§§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung |
§ 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz |
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3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung |
§ 33b EStG |
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In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer |
Satzungen der Gemeinde und Städte |
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Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG |
§ 35 BVG |
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Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw. |
SGB XI, BSHG |
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RF |
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht |
§ 1 BefrVO |
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist |
Geschäftsbedingungen des Anbieters |
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1. KL |
Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse – auch Schlafwagen für Beschädigte nach dem BVG und dem BEG, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 70 v.H. beträgt |
Deutscher Eisenbahntarif Teil II der DB v. 1.10.92, Tarifstelle VIII b |
Bl |
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr |
§§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung |
§ 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz |
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht |
§ 1 Abs 1 BefrVO |
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Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist |
Geschäftsbedingungen des Anbieters |
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3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung |
§ 33b EStG |
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Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG |
§ 35 BVG |
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Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw. |
SGB XI, BSHG |
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Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung |
§ 46 Abs 1 StVO |
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In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer |
Satzungen der Städte und Gemeinden |
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Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen |
§ 4 Nr 19 UStG |
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Portofreie Beförderung v. Blindensendungen |
Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG |
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Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr |
Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC), Anhang X |
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Gewährung von Blindengeld |
Blindengesetze der Länder |
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Gl |
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
§§ 145–147 SGB IX |
Wenn gleichzeitig ein Grad der Behinderung von 90 vorliegt: Sozialtarif beim Telefon mit einer Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist |
Geschäftsbedingungen des Anbieters |