Rechte für Behinderte

Die wichtigsten Rechte und Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung (GdB)

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GdB

Anspruch

Rechtsgrundlage

20

Teilnahme am Behindertensport

§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f SGB I

30

Gleichstellung mit Schwerbehinderten, wenn der behinderte Arbeitnehmer anders keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten kann

§ 2 Abs. 3 SGB IX

Kündigungsschutz bei Gleichstellung

§ 2 Abs. 3 SGB IX

Steuerfreibetrag 310 Euro

§ 33b EStG

3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst

§ 49 Abs. 4 MTArb

Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG

§ 36 GrStG

40

Steuerfreibetrag 430 Euro

§ 33b EStG

50

Schwerbehinderteneigenschaft

§ 2 Abs. 2 SGB IX

Steuerfreibetrag 570 Euro

§ 33b EStG

Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung

§§ 81, 122 SGB IX

Kündigungsschutz

§§ 85 ff SGB IX

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

§ 102 SGB IX

Freistellung von Mehrarbeit

§ 124 SGB IX

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche

§ 125 SGB IX

Schutz bei Wohnungskündigung

§§ 556a, 564b BGB

Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60

§ 42 Abs. 4 BBG, Art. 56 Abs. 5 BayBG

Altersrente mit 60 bzw. 63

§§ 37, 236a SGB VI

Befreiung von der Wehrpflicht

§ 11 WehrpflichtG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche

Landesregelungen

Pflichtversicherung i. d. gesetzl. Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten

SGB V u. SGB VI

Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst

Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90

Beitragsermäßigung bei Automobilclubs wie ADAC und DTC

Satzung des jeweiligen Clubs

Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte

Passagetarife der Lufthansa

Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige

z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO

924 Euro Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe

§ 33a Abs. 3 EstG

Abzug eines Freibetrages von 2 100 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, wenn gleichzeitig Pflegedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegt

§ 24 Wohnraumförderungsgesetz

1 200 Euro Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegt

Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93

Ermäßigung bei Kurtaxe

Satzung des jeweiligen Kurorts

60

Steuerfreibetrag 720 Euro

§ 33b EstG

70

Steuerfreibetrag 890 Euro

§ 33b EStG

900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten, wenn gleichzeitig im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist

§§ 9 Abs. 2, 33 EStG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std. / Woche

Landesregelungen

80

Steuerfreibetrag 1.060 Euro

§ 33b EStG

900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten

§ 33 EStG

1 500 Euro Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegt

Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.04.2000

Abzug eines Freibetrages von 4 500 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

§ 24 Wohnraumförderungsgesetz

90

Steuerfreibetrag 1 230 Euro

§ 33b EStG

Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegt

Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Sozialtarif beim Telefon, wenn gleichzeitig eine Sprachbehinderung vorliegt: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

Geschäftsbedingungen des Anbieters

Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte

Geschäftsbedingungen des Anbieters

Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std. / Woche

Landesregelungen

100

Steuerfreibetrag 1 420 Euro

§ 33b EStG

1 500 Euro Freibetrag beim Wohngeld

Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Abzug eines Freibetrages von 4 500 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

§ 24 Wohnraumförderungsgesetz

Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen

§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG

Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge

Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

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