Rechte für Behinderte Ansprüche im Überblick

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Rechte für Behinderte - Ansprüche im Überblick

Mit einer Behinderung zu leben ist schwer. Zahlreiche Steuervorteile, Ansprüche auf Hilfsmittel oder Zuschüsse dazu sollen den Alltag leichter machen. Doch so widersinnig es ist: Die Hilfen zu bekommen, ist ebenfall alles andere als leicht. Schon detaillierte Informationen zu finden macht zuweilen Mühe. Mal ist die Krankenkasse zuständig, mal das Versorgungsamt oder sonst eine Behörde. Sogar manches Privatunternehmen hat Vergünstigungen im Angebot. test.de hat die wichtigsten Sonderrechte und Hilfsangebote zusammengestellt.

Ausweis vom Versorgungsamt

Besonders wichtig ist der Behindertenausweis. Zahlreiche Vergünstigungen knüpfen an den Eintragungen dort an. Zuständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen sind die Versorgungsämter.

Chance auf Beratung

Eine zentrale Beratungsstelle für alle Anliegen von Behinderten gibt es nicht. In der Regel gut informiert sind die Mitarbeiter vom Sozialverband Deutschland (SoVD) und vom Sozialverband VdK. Beide Verbände haben zahlreiche Geschäftsstellen und bieten auch persönliche Beratung an.

Quellen für weitere Informationen

Über Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder informieren viele Kommunen und Kreise. Merkblätter und Broschüren sind in der Regel bei den Versorgungsämtern zu haben. Gute Informationen vor allem zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation gibts es außerdem bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Eltern behinderter Kinder können sich beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte erkundigen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2021 um 12:45 Uhr
Umbau barrierefreier Dusche

@Tony38: Es gibt ein Recht, das die Vermieter dazu verpflichtet, einem Umbau zu genehmigen, der der Barrierereduzierung dient (§554 BGB):
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung zur baulichen Veränderung. Ein Formulierungsbeispiel / Formular dafür finden Sie im Mieter-Set auf Seite 121:
www.test.de/shop/eigenheim-miete/das-mieter-set-sp0470
(maa)

Tony38 am 31.05.2021 um 10:02 Uhr
umbau barrierefreier dusche

hallo, meine mutter ist bettlägerig und hat die pflegegrad 5.. ihre kleine dusche ist keinesfalls behindertengerecht bzw. barrierefrei.. die pflegekasse ist bereit eine zuzahlung von 2500€ zu übernehmen.. der vermieter genehmigt den umbau aber auch nach mehrmaliger nachfrage nicht.. muss er den umbau genehmigen oder kann er dies auch ablehnen? zumal er keinen cent dazuzahlen müsste, verstehe ich nicht, warum er dagegen ist?! eine antwort auf diese frage weicht er immer aus.. bitte um kurze info.. Mit freundlichen Grüßen