Eine Eigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich die komplette Erneuerung der Heizanlage beschließen, wenn die Heizkörper und Anschlussleitungen in den Wohnungen laut Teilungserklärung zum Sondereigentum gehören. In diesem Fall kann jeder einzelne Eigentümer bestimmen, ob er die Heizkörper und Anschlussleitungen in seiner Wohnung erneuert (Bundesgerichtshof, Az. V ZR 176/10).
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Mit diesem Urteil wiederspricht der Bundesgerichtshof der Wirtschaftlichkeit neu zu erstellender Anlagen. Ein Eigentümer einer kleinen Eigentumswohnung kann so nur um kurzfristig Kosten zu sparen die Gesamtwirtschftlichkeit einer gesamten Heitzungsanlage senken.
Hier macht es sich die Rechtsprechung einfach auf kosten unserer Umwelt!
W.Cappel