
Ab 1. August steht Kindern ab einem Jahr ein Kitaplatz zu. Eltern, die keinen Platz erhalten, können jetzt Druck machen, sagt der Mainzer Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl im Interview mit test. Dazu Tipps, was Eltern jetzt tun und an wen sie sich wenden sollten.
Wie früh sollten Eltern einen Kitaplatz beantragen?
Feste Fristen gibt es nicht. Es sollten schon einige Wochen vor dem ersten Geburtstag sein. Je früher, desto besser. Einige Städte, etwa Düsseldorf, bieten im Internet einen „Kita-Navigator“ mit einer zentralen Warteliste.
Wenden Eltern sich besser an die Stadt oder direkt an einzelne Kitas?
Zuständig ist die Kommune, dort der Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser muss eine Tageseinrichtung bereithalten oder eine Tagespflege, also Tagesmutter. Natürlich können Eltern sich zusätzlich direkt an Kitas wenden.
Offenbar reagieren manche Kommunen nur sehr spät auf Anträge.
Viele Behörden arbeiten unter Hochdruck, haben aber nicht genug Personal. Unsere Erfahrung ist, dass es einen Unterschied macht, ob Eltern sich an die Kommune wenden oder ihr Rechtsanwalt. Wenn wir schreiben, erhalten wir zuverlässig eine Antwort innerhalb der von uns gesetzten Frist.
Nur eine Antwort oder eine Zusage?
Die Kommunen sind sehr interessiert an einer Einigung. Oft schaffen sie es, irgendwo noch einen freien Platz anzubieten. Auch die Eltern möchten eine schnelle Lösung. Das kostet sie zwar einige hundert Euro Anwaltshonorar. Aber dafür haben sie einen Kitaplatz.
Und wenn das Amt einen anbietet, der am anderen Ende der Stadt liegt?
Das Gesetz verlangt „angemessene Entfernung“. Eine Stunde Fahrt zum Beispiel halte ich für zu viel. Hier in Rheinland-Pfalz wird das so ausgelegt, dass der nächste Stadtteil in Ordnung ist. Aber Urteile gibt es dazu nicht.
Was bleibt Eltern, wenn sie einen Ablehnungsbescheid bekommen?
Nach unserer Erfahrung schreiben die Kommunen gar nicht formell: „Wir haben nichts.“ Das wäre ja ein Verstoß gegen die Pflicht, Kitaplätze anzubieten. Falls doch, gilt in manchen Bundesländern, dass Eltern vor einer Klage erst Widerspruch einlegen müssen. Dann sollten sie die Fristen beachten.
Können Eltern selbst eine Tagesmutter suchen und Geldersatz fordern?
So einen Fall fechten wir gerade durch. Eine Mutter ohne Kitaplatz hat ihr Kind in eine private Einrichtung gegeben. Bisher haben die Gerichte uns recht gegeben. Das letzte Wort wird das Bundesverwaltungsgericht sprechen.
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