
Haben Kollegen im Job miteinander Ärger, dann bleibt meist nur: Reden – und sich irgendwie einigen. Gelingt das nicht, hat der Chef das letzte Wort. test erklärt die rechtlichen Details rund um den Kollegen-Ärger.
Großes Konfliktpotenzial im Job
So mancher Arbeitnehmer verbringt mehr Zeit mit Kollegen als mit Familie oder Partner. Das Konfliktpotenzial ist gewaltig: die Pflanzen auf der Fensterbank, die Plakate an der Wand, die Lautstärke beim Telefonieren, das Essen am Arbeitsplatz, die Arbeitsmoral, Sauberkeit und Ordnung.
Von Rechts wegen erlaubt
Erlaubt ist, was gefällt und nicht gegen den Arbeitsvertrag oder Anweisungen vom Chef verstößt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Pflicht. Klarer Fall: Hunde oder Pflanzen sind tabu, wenn der Büropartner darauf allergisch reagiert. Ebenfalls klar: Wer ansteckend erkrankt ist, bleibt gefälligst zuhause. Anständiges Benehmen und Höflichkeit allerdings sind nicht einklagbar.
Jenseits der klaren Fälle
Da hilft nur: Drüber sprechen und sich einigen. Möglicherweise vermittelt der Betriebsrat. Wenn gar nichts mehr geht, bleibt nur, den Chef einzuschalten. Der hat das Direktionsrecht, kann also verbindliche Ansagen machen. Eine Option: die Raumverteilung neu regeln. Das Bundesarbeitsgericht billigte sogar die Versetzung einer in mehrere Streitigkeiten verwickelten Kollegin in eine andere Abteilung (Az. 5 AZR 1031/94).
Leistungsbewertung ist Chefsache
Die Bewertung des Arbeitspensums und der Leistung von Kollegen ist in erster Linie Sache des Chefs. Da sollten sich Kollegen zurückhalten. Erlaubt ist der Hinweis: Was Du nicht machst, müssen die Kollegen und ich schaffen. Wer aber Kollegen schikaniert, läuft Gefahr rauszufliegen. Chefs sind in diesem Punkt ziemlich empfindlich. Für Mobbing haftet nämlich nicht nur der Übeltäter, sondern oft auch der Arbeitgeber. Er hat die Fürsorgepflicht und muss potenzielle Opfer schützen. Sonst ist Schadenersatz fällig (Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 546/09).
Im Notfall ein Machtwort
Gute Chefs werden eher anregen als anordnen und bei Streit zu vermitteln versuchen. Ihnen geht es vor allem darum, ihre Mitarbeiter zu motivieren. Nur im Notfall setzt es ein Machtwort.
-
- Hat ein Betrieb mindestens fünf ständige volljährige Mitarbeiter, dürfen diese einen Betriebsrat gründen. Das sind die Aufgaben eines Betriebsrats.
-
- Um Arbeitnehmer im Homeoffice zu kontrollieren, greifen einige Arbeitgeber zu Überwachungssoftware – nicht immer legal. Wir sagen, was verboten und was hinzunehmen ist.
-
- Mithilfe unseres Rechners finden Sie heraus, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.