Rück­stufungs­rechner Auto­versicherung

Wie Schadenfrei­heits­klassen in der Kfz-Versicherung funk­tionieren

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Rück­stufungs­rechner Auto­versicherung - Wann Sie den Schaden besser selbst zahlen

Verkehrs­unfall. Wer von seinem Kfz-Versicherer einen Schaden in der Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kasko regulieren lässt, fällt im Jahr darauf in eine schlechtere SF-Klasse.

Mitt­lerweile geht die Rabatt­staffel bei den meisten Auto­versicherern bis SF 50, teils sogar bis SF 60. Was Sie zum System der Schadenfrei­heits­klassen wissen müssen.

Jedes Jahr ein biss­chen mehr Rabatt – darüber freut sich, wer im vergangenen Jahr unfall­frei geblieben ist. Als Belohnung kommen die Versicherten am Jahres­ende meist in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse. Dadurch fällt die Rechnung in der Regel nied­riger aus. Je länger man unfall­frei fährt, desto höher ist die Schadenfrei­heits­klasse (SF-Klasse). Jeder Klasse ist ein Prozent­satz zuge­ordnet. Das ist der Anteil der Grund­prämie, den Versicherte tatsäch­lich zahlen. Das sind je nach System in der Kfz-Haft­pflicht häufig 16 bis 120 Prozent.

Keine Schadenfrei­heits­klassen in der Teilkasko

Das gilt aber nur für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung sowie für die Voll­kasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, da sie in erster Linie für Schäden einsteht, auf die die individuelle Fahr­weise keinerlei Einfluss hat, beispiels­weise Sturm, Hagel, Feuer, Glasbruch, Diebstahl.

Beispiel: Nach 23 unfall­freien Jahren werden Versicherte in der Kfz-Haft­pflicht im Regelfall in die SF 23 einge­stuft. Das entspricht einem Beitrags­satz von zum Beispiel 27 Prozent. Dann ist nur etwa ein Viertel der Grund­prämie fällig. Führer­scheinneulinge hingegen, die zum ersten Mal ein Auto anmelden, kommen meist in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung in die SF-Klasse 0 mit oft 100 Prozent – unter bestimmten Voraus­setzungen auch in eine güns­tigere SF-Klasse.

Unser Rat

Neuvertrag. Wer die Versi­cherung wechselt, wird meist in dieselbe Schadenfrei­heits­klasse einge­stuft wie beim bisherigen Anbieter. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, welche Prozentsätze zu welcher SF-Klasse gehören. Das hand­haben die Versicherer unterschiedlich.

Günstig. Entscheidend sind letzt­lich weniger die Prozentsätze, sondern das Ergebnis: die Jahres­prämie. Bei einem güns­tigen Tarif kann sie trotz eines höheren Prozent­satzes nied­riger sein als anderswo.

Teure Rück­stufung nach Unfall

Umge­kehrt gilt: Wer einen Unfall verursacht und vom Versicherer regulieren lässt, wird in eine schlechtere SF-Klasse zurück­gestuft – meist nicht nur eine Stufe, sondern gleich mehrere. Man braucht dann einige Jahre, um wieder die alte SF-Klasse zu erreichen. Auch die Rück­stufungs­praxis hand­haben die Versicherer unterschiedlich. Bei einigen gibt es sogar inner­halb ihrer Tarif­struktur Unterschiede: In teuren Tarifen ist die Rück­stufung manchmal nicht so drastisch wie in preisgüns­tigen.

Andere Rabatt­staffel bei Altverträgen

Welche SF-Klassen und welche Prozent­sätze gelten, kann jeder Versicherer individuell fest­legen. Inzwischen gehen viele Auto­versicherer dazu über, ihre Rabatt­staffel zu verlängern. Zuvor war meist nach 35 unfall­freien Jahren Schluss, also mit SF 35. In vielen Tarifen waren dann nur noch 20 Prozent des Grund­beitrags fällig – ein erheblicher Rabatt also. Wer dann weiter ohne Unfall bleibt, wird nicht besser einge­stuft.

Längere Staffel nicht immer güns­tiger

Nun gehen einige Gesell­schaften weiter bis SF 50, vereinzelt sogar bis SF 60. Das kann vor allem älteren Kunden eine Ersparnis bringen – muss aber nicht: Es gibt durch­aus Versicherer, bei denen Kunden in SF 35 einen güns­tigeren Preis bekommen als anderswo in SF 50.

Tipp: Zur güns­tigen Police führt nur ein individueller Preis­vergleich, wie ihn unser Kfz-Versicherungsvergleich bietet.

Rabattretter und Rabatt­schutz

Wer schon lange bei derselben Versicherung ist, sollte vor einem Wechsel auf den Rabattretter achten. In manchen alten Verträgen gibt es diese Klausel noch. Sie bedeutet: Wer in der güns­tigsten SF-Stufe ist und einen Unfall baut, wird zwar in eine ungüns­tigere SF-Klasse zurück­gestuft, behält aber den bisherigen Beitrags­satz, zahlt also nicht mehr als zuvor. Diese Zusatz­leistung ist kostenlos. In neuen Verträgen gibt es sie kaum noch. Nach einem Unfall folgt die Rück­stufung in eine ungüns­tigere SF-Klasse – und dann eine höhere Rechnung. Als Ersatz für den fehlenden Rabattretter bieten die meisten Versicherer zwar einen Rabatt­schutz. Aber der ist in der Regel nicht gratis wie der Rabattretter, sondern kostet Aufpreis.

Auto abge­meldet – Schadenfrei­heits­klasse bleibt

Hat jemand vorüber­gehend kein Auto angemeldet, geht der einmal erreichte SF-Rabatt nicht sofort verloren. Bei den meisten Versicherern bleibt er dann sieben Jahre erhalten, bei anderen sogar zehn Jahre. Auch bei einem Wechsel des Versicherers können Versicherte die SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Dauert es länger als sieben beziehungs­weise zehn Jahre, bis die Betreffenden wieder ein Fahr­zeug versichern, werden sie meist wieder in die SF-Klasse 1/2 einge­stuft.

SF-Klasse auf Partner, Kinder, Enkel über­tragen

Wenn die Familie zwei Autos hat. Eine einmal erreichte güns­tige SF-Klasse ist bares Geld wert. Wer das Auto­fahren aufgibt, kann die güns­tige Klasse inner­halb der Familie auf Angehörige über­tragen, zum Beispiel auf Ehemann, Ehefrau oder Kinder. Dafür halten die Versicherer spezielle Formulare bereit, oft auch auf ihren Internet­seiten. Eine Familie mit zwei Autos kann auch den Rabatt von einem Pkw auf den anderen über­tragen.

Wenn Oma den Führer­schein abgibt. Häufig sind es Groß­eltern, die sich entscheiden, endgültig das Auto­fahren aufzugeben und ihre SF-Klasse auf die Enkel zu über­tragen. Das ist in der Regel problemlos möglich. Eine gemein­same Nutzung des Pkw muss aber üblicher­weise nachgewiesen werden. Die Empfänger können außerdem nur so viele SF-Rabatt­jahre bekommen, wie sie bereits den Führer­schein haben. Wenn Oma ihre SF 35 – also 35 unfall­freie Jahre – ihrer Enkelin geben will, die erst seit fünf Jahren Auto fährt, kann die Enkelin nur fünf SF-Klassen bekommen. Mit der Über­tragung ist die Groß­mutter ihren kompletten SF-Rabatt los. Der Rest verfällt endgültig.

Auch bei Dienst­wagen möglich

Auch Angestellte mit Dienst­wagen können den damit gewonnen SF-Rabatt später bei Abgabe des Pkw auf sich über­tragen. Dafür muss allerdings die Firma zustimmen. Es empfiehlt sich, dies schon vor Über­nahme des Dienst­wagens zu klären. Mehr zum Thema Dienst­wagen in unserem Special Dienstwagen: Wie Sie die private Nutzung am günstigsten versteuern.

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98 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2023 um 09:21 Uhr
Gesamtbetrachtung

@MLG76: Der Vergleichsrechner beschränkt seine Berechnung auf die Mehrkosten der 10 Jahren nach dem Schadensereignis. Das Tool dient nur als Schätzhilfe, wie hoch die Mehrkosten wirklich sind, können Sie nur in der Rückschau berechnen. Es gibt weitere Faktoren, die eine Auswirkung auf den Vergleich hätten, zum Beispiel ein 2. Unfall innerhalb der 10 Jahre, der Wechsel des Fahrzeugs, u.v.a.

MLG76 am 16.02.2023 um 08:46 Uhr
Gesamtbetrachtung?

Moin, greift die Berechnung nicht zu kurz? Betrachtet wird ja auf der Preiskurve nur der Zeitraum zwischen Schadenereignis x1 und Wiedererreichen der ursprünglichen SF-Klasse x2. Da sich die Preiskurve bei x1 aber ruckartig nach oben verschiebt, schleppt man ja bis zum fiktiven Vertragende x3 nach x2 stets einen Rucksack in Form einer dauerhaft höherer SF-Klasse mit, was ebenfalls in der Betrachtung finanziell mit zu berücksichtigen wäre. Themen wie Inflation sind dabei noch unberücksichtigt, weil es ansonsten zu komplex wird.

Stammleser2005 am 02.12.2022 um 05:26 Uhr
Rückstufungsrechner

Kleine Korrektur zu meinem letzten Beitrag:
In Ihrem Rechner kommt sogar nur 511€ (anstatt 590€) heraus.
Versicherung: HUK24-Classic mit 2023-AVB's/-Tabellen.
Beitragssatz hier im Beispiel: 150,36€ für 2023 mit 2023-AVB's und SF25.
===========
Korrekter (bis "lebens-/autofahrerende" berücksichtigt) wäre aber wie im letzten Post: 977€

Stammleser2005 am 02.12.2022 um 05:12 Uhr
Rückstufungsrechner

@StiftungWarentest,
"....Bitte beachten Sie, dass der Rechner hier mit den Rückstufungstabellen rechnet, die sich in den aktuellen Bedingungen der Versicherer befinden...... "
Ja das war mir klar und das habe ich in meinem eigenen sehr detaillierten *.xls (bis Lebensende/Autofahrerende) berücksichtigt. Ich habe in meinem *.xls die 2 Stk.exakten,lange Tabellen von den AVBs Haftpflicht2023 hinterlegt. (Versicherung: HUK24 mit AVB's für 2023)
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ERGEBNIS: Der Unterschied ist markant!
- In Ihrem Rechner2023 (hier obenstehend) kommt in meinem Fall 590€ (=nur die nächsten 10 Jahre berücksichtigt)
- In meinem eigenen xls (detaillierter + bis Lebensende) kommt 977€ heraus.
(Versicherung HUK24 mit 2023-AVB's)
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Viell. können Sie ja nochmal überlegen und Ihren Rechner nochmal anpassen. Zumindest in meinem Fall ist eine Differenz von ca. +50% zur "Wahrheit". Das ist sehr viel. Viell. schaffen Sie es den Rechner noch besser anzupassen. (zB Abfrage des Lebensalters, usw...)

Profilbild Stiftung_Warentest am 29.11.2022 um 15:04 Uhr
Berechnung auf 10 Jahre beschränkt

@alle: Als es noch 25 SF-Klassen gab, hatten wir in unseren Berechnungen den
Gesamtschaden über alle SF-Klassen berechnet. Mit der Erweiterung auf 35 SF-Klassen haben wir auf einen Zeitraum von 10 Jahren umgestellt. Mittlerweile gibt es bis zu 60 SF-Klassen. Wenn wir weiterhin über die gesamte Anzahl von Klassen rechnen würden, käme man zu lebensfernen Aussagen.
Einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren kann man gut überblicken. Da in der Regel die Sondereinstufung beim Wechsel des Versicherers nicht mitzunehmen ist, sind die Versicherten für 10 Jahre an ihren Versicherer gebunden.