Wer baut die Geräte ein und wer wartet sie? Steigt dadurch die Miete? Antworten auf Fragen rund um die Rauchmelder im Mietverhältnis.
Alle Fragen im Überblick
- Wer muss die Rauchmelder in der Wohnung einbauen?
- Was gilt, wenn der Mieter selbst Rauchmelder montiert hat und jetzt der Vermieter andere Geräte einbauen will?
- Welche Räume müssen mit einem Rauchmelder ausgestattet werden?
- Gibt es spezielle Rauchmelder für hörgeschädigte Menschen?
- Kann der Vermieter die Ausgaben für Kauf und Einbau der Melder als Betriebskosten auf die Mieter umlegen?
- Der Vermieter hat Rauchmelder gekauft. Darf er die Miete erhöhen?
Wer in der Pflicht ist – und wer zahlen muss
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Wer muss die Rauchmelder in der Wohnung einbauen?
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In der Regel der Eigentümer. Der Mieter muss den Vermieter zur Installation der Geräte in die Wohnung lassen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bewohner zur Installation der Geräte verpflichtet. In den Ländern Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist nicht klar geregelt, ob Vermieter oder Mieter die Rauchmelder einbauen müssen.
„Hier sind die Eigentümer zuständig“, sagt Leif Peterson, Hamburger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dies ergebe sich bereits aus der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers für das Gebäude. In Eigentumsanlagen entscheidet die Gemeinschaft per Mehrheitsbeschluss über den Einbau. Das bedeutet: Wer dagegen gestimmt hat, muss den Einbau dennoch bei sich dulden und auch mitbezahlen.
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Was gilt, wenn der Mieter selbst Rauchmelder montiert hat und jetzt der Vermieter andere Geräte einbauen will?
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Will der Vermieter seiner Einbaupflicht nachkommen, muss der Mieter die neuen Geräte dulden, auch wenn er zuvor schon eigene Melder installiert hatte. Das hat der Bundesgerichtshof im Sommer 2015 entschieden (Az. VIII ZR 216/14). Das Argument der Richter: Dadurch, dass nur eine Person (der Vermieter) den Einbau und die spätere Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude erledigt, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das verbessert auch die Wohnverhältnisse des betroffenen Mieters.
Gleiches gilt für Wohnungseigentümer: Beschließt die Eigentümerversammlung mehrheitlich den Einbau der Geräte, habe auch diejenigen Eigentümer den Einbau zu dulden, die vorher schon Rauchmelder in ihren vier Wänden montiert hatten (Landgericht Düsseldorf, Az. 25 S 167/14).
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Welche Räume müssen mit einem Rauchmelder ausgestattet werden?
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Rauchmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen können, installiert werden. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Rauchmelder sollten an der Zimmerdecke angebracht werden – am besten in der Mitte. Bei einem Brand sterben Menschen in den meisten Fällen, weil sie das Feuer nicht bemerken und im Schlaf ersticken. Zuverlässige Geräte zeigt unser Test Rauchmelder.
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Gibt es spezielle Rauchmelder für hörgeschädigte Menschen?
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Ja. Sie vibrieren oder leuchten grell. Eines dieser Systeme war bereits im Schnelltest. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 18.6.2014 (Az. B 3 KR 8/13 R) entschieden, dass gehörlose Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch „auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnissen angepassten Rauchwarnmeldesystem“ haben.
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Kann der Vermieter die Ausgaben für Kauf und Einbau der Melder als Betriebskosten auf die Mieter umlegen?
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Nein. Betriebskosten sind nur solche Ausgaben, die regelmäßig, etwa monatlich oder jährlich, beim Betrieb einer vermieteten Immobilie entstehen. Wer Rauchmelder kauft und einbaut, hat diese Kosten aber nur einmalig.
Rauchwarnmelder nicht gekauft, sondern gemietet. Statt Rauchmelder zu kaufen, können Vermieter diese aber auch von externen Firmen mieten. Auch diese Mietkosten darf der Mieter nicht als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen (Az. VIII ZR 379/20).
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Der Vermieter hat Rauchmelder gekauft. Darf er die Miete erhöhen?
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Ja. Der Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierung der Wohnung. Dies rechtfertigt eine Mieterhöhung. Der Vermieter darf die Jahresmiete laut Gesetz dauerhaft um 11 Prozent der Ausgaben erhöhen. Hohe Summen fallen so aber nicht an.
Beispiel Mieterhöhung: Der Vermieter gibt 200 Euro aus, um Rauchmelder zu kaufen und in einer vermieteten Wohnung installieren zu lassen. Er darf die Jahresmiete daher um 22 Euro erhöhen. Die monatliche Miete steigt also um 1,83 Euro.
Sanktionen bei Verstößen
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Was passiert, wenn sich der Eigentümer nicht an die Einbaupflicht hält?
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Unmittelbar passiert nichts. Es ist kein Bußgeld für Sünder vorgesehen. Nach den Landesbauordnungen ist aber dann ein Bußgeld möglich, wenn ein Eigentümer einen Rauchmelder ohne das EU-Sicherheitszeichen „CE“ installiert. In der Praxis dürften solche Bußgelder aber selten sein, da keine flächendeckenden Kontrollen stattfinden. Beim Kauf von Rauchwarngeräten sollten sich Vermieter und Mieter an gut getesteten Geräten orientieren. Unser Test Rauchmelder zeigt: Gute Geräte gibt es schon für kleines Geld.
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Zahlt die Gebäudeversicherung nach einem Brand, wenn trotz Pflicht keine Rauchmelder installiert waren?
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Das ist unklar. Es gibt noch keine Urteile. Die Versicherungsgesellschaft Allianz schreibt: „Ein Rauchmelder soll nicht vor Sachschäden schützen, sondern Menschenleben retten. Daher wird die Allianz deutschlandweit auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht den Versicherungsschutz in vollem Umfang bieten.“ Anders das Amtsgericht Hamburg-Blankenese 2013: Eigentümer, die trotz Pflicht keine Melder einbauen, gefährden den Schutz aus einer Gebäudeversicherung (Az. 531 C 125/13).
Nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwalts Leif Peterson sollten Eigentümer gar kein Risiko eingehen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Versicherer bei Schadenfällen in Zukunft die Leistung kürzen, wenn Rauchmelder trotz Pflicht in der Wohnung fehlen.“ Um Menschenleben zu schützen und den eigenen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Eigentümer und Bewohner die Pflicht deshalb auf jeden Fall ernst nehmen.
Wartung von Rauchmeldern
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Wer kümmert sich um die Wartung der Rauchwarngeräte?
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In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist die Frage klar geregelt: Der Bewohner ist zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Aufgabe freiwillig. In Sachsen ist laut Landesbauordnung der Mieter zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Da in Mecklenburg-Vorpommern der Bewohner zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet ist, muss er die Geräte auch warten lassen.
In den Ländern, wo die Landesbauordnung niemanden konkret zur Wartung verpflichtet, etwa in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Peterson grundsätzlich der Vermieter zuständig (Rauchmelder: Welche Vorschriften in Ihrem Bundesland gelten).
Tipp: Gute günstige Geräte finden Sie in unserem Rauchmelder-Test.
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Was wird bei der Wartung von Rauchmeldern gemacht?
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Die Wartung ist in der Din 14676 geregelt. Danach wird etwa überprüft, ob die Öffnungen des Rauchmelders frei von Staub und Flusen sind, und ein Probealarm ausgelöst – meist per einfachem Tastendruck. Notfalls werden Batterien ausgewechselt. Wenn Mieter zum Beispiel durch eine Klausel im Mietvertrag für die Wartung zuständig sind, sollten sie aus rechtlicher Sicht überlegen, einen Techniker zu beauftragen. Denn wer die Geräte selbst wartet und Fehler macht, haftet im Falle eines Brands möglicherweise für Schäden.
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Der Vermieter will die Kosten für die jährliche Wartung als Betriebskosten umlegen. Darf er das?
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Ja, das darf er, wenn die Kosten im Mietvertrag erwähnt sind. Steht dort unter dem Stichwort „Sonstige Betriebskosten“ auch die Position „Wartung Rauchmelder“, muss der Mieter zahlen. Umstritten ist dagegen, was gilt, wenn die Wartungskosten nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Laut dem Landgericht Magdeburg darf der Vermieter die Wartung dennoch auf die Mieter verteilen (Az. 1 S 171/11). Das Amtsgericht Bielefeld aber stellt sich auf die Seite des Mieters (Az. 17 C 288/11): Wartungskosten, die nicht im Vertrag stehen, muss er nicht bezahlen.
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Hi!
Die Rauchwarnmelder(RWM)-Lobby sagt noch, dass RWM Leben retten ( https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ ).
Der GDV sagt, dass die RWM-Bilanz sei, dass die Zahl der finalen Brandopfer sich halbiert habe ( http://archive.is/TjOob ).
Hier steht immerhin noch, dass der RWM Leben retten kann (das ist ja schon etwas vorsichtiger).
Aber was ist denn nun in Wirklichkeit?
Hat mal jemand geTESTet, ob der RWM irgendetwas kann, außer Kosten und Ärger zu verursachen?
Und wenn ja, woher kommen immernoch die hunderten Toten jedes Jahr?
Und warum lügt der GDV mich so doof an?
Da stimmt doch was nicht...
https://youtu.be/ODElEphlSzs
Thx.
Bye.
@joedampf: Zum minimalen Schutz sollte auf jedem Stockwerk, in jedem Schlafraum und in jedem Kinderzimmer sowie unten und oben im Treppenhaus Rauchwarnmelder angebracht werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Räumen können Rauchmelder in jedem Zimmer (außer Küche und Badezimmer), Wärmemelder in Küchen und Garage installiert und - sofern Funktion vorhanden - alle Geräte vernetzt werden (optimaler Schutz). (Se)
Bei einem mehrgeschossigen Einfamilienhaus mit halbgeschossig versetzten Ebenen (Split-Level) innenliegenden Treppenläufen und Ausgang über erdgeschossigem Flur habe ich bisher keine eindeutige Aussage über Anzahl und Anordnung der Rauchmelder im Treppenhaus-/ Erschließungsbereich finden können.
1. Muß auf jedem Zwischenpodest, dass ja immer auch Zugang zu einem oder mehreren Räumen bietet, ein Rauchmelder installiert werden? Angeblich soll ja nur an der höchsten Stelle einer montiert werden müssen.
2. Was ist im EG im durch eine Tür vom treeppenhaus getrennten Ausgangsbereich/ Flur erforderlich?
3. Warum muss im Wohnzimmer kein Rauchmelder installiert werden, obwohl es doch in vielen Fällen - abgesehen von der Küche- einen hohen Anteil an elektrisch betriebenen Geräten und damit potenziellen Brandverursachern beinhaltet?
warum hat der Gesetzgeber nicht auch die CO Melder bzw. Kombi Rauch-Co Melder vorgeschrieben.
WB
@ruby81: In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland müssen die Melder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. In anderen Bundesländern gilt die Einbaupflicht erst einmal nur für Neubauten (in Berlin seit 1.1.2017). In den nächsten Jahren sind dort die Altbauten aber auch mit Rauchmeldern nachzurüsten (siehe Karte).
Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Wenn Sie sich weiterhin unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde. (MK)