Rauchmelder für Hörgeschädigte Alarm mit Blitz und Rüttelkissen

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Rauchmelder für Hörgeschädigte - Alarm mit Blitz und Rüttelkissen

© Stiftung Warentest

Schlägt ein Rauchmelder Alarm, empfinden die meisten das als schreck­lich laut. Viele hörgeschädigte Menschen können den Signalton aber kaum wahr­nehmen. Gehörlose bekommen gar nichts mit. Helfen kann ein spezielles Funk­rauchmelder-System, das Schlafende mit Blitzen und Vibrationen weckt und so vorm Ersti­ckungs­tod schützt. test.de präsentiert die Test­ergeb­nisse.

Der Alarm kommt über Funk

Exemplarisch für den Schnell­test ausgewählt hat test.de das System der Firma Ei Electronics: Es funk­tioniert mit dem Rauchmelder Ei650W (bauähnlich mit dem „guten“ Ei650 aus dem Test Rauchmelder von 2013). Dessen Funk­modul über­trägt den Alarm an ein Stroboskop, das einen Schlafenden mit Licht­blitzen sowie mithilfe eines kleinen „Vibrations­kissens“ weckt. Aktuelle Testergebnisse Rauchmelder.

Wachrütteln mit Vibration

Wir haben ein solches System installiert und erfolg­reich ausprobiert. Das Funk­modul meldete den Test­alarm über eine Distanz von 15 Metern und durch zwei Trenn­wände hindurch. Inner­halb weniger Sekunden zuckten die Licht­blitze. Die Bewegungen des Vibrations­kissens (kleines diskusförmiges Kunst­stoff­teil) waren auch durch ein Kopf­kissen hindurch deutlich spür­bar.

Inbetrieb­nahme nicht ganz einfach

Bevor das System funk­tioniert, sind mehrere Arbeits­schritte erforderlich. Als erstes setzten die Tester das Funk­modul in den dafür vorgesehenen Schacht auf der Rück­seite des Melders. Dies klappte problemlos. Die anschließende Funk­vernetzung der einzelnen Module erwies sich allerdings als nicht ganz einfach: Die Anleitung ist etwas unüber­sicht­lich. Die Tester benötigten mehrere Anläufe, um alle Module zu vernetzen.

Tipp: Nehmen Sie das System am besten zu zweit in Betrieb. Das hilft beim Vernetzen sowie bei den Funk­tions­tests und erleichtert die Montage. Ein gewisses tech­nisches Know-how sollte freilich vorhanden sein: Suchen Sie sich gegebenenfalls einen Helfer, der mit Arbeiten wie dem Programmieren von Zeit­schalt­uhren kein Problem hat.

260 Euro sind mindestens fällig

Zum Mindest­umfang des Systems gehören ein Rauchmelder Ei650W (ca. 30 Euro), das darin einge­steckte Funk­modul Ei650M (ca. 50 Euro) sowie das Alarmierungs­modul für Hörgeschädigte Ei170RF (ca. 180 Euro). In der Summe sind also rund 260 Euro fällig. Sinn­voll und tech­nisch möglich ist die Vernetzung mit weiteren Funk-Rauchmeldern, die dann jeweils mit weiteren 80 Euro zu Buche schlagen.

Testsieger mit hohem Maß an Sicherheit

Der Rauchmelder Ei650 ist einer der Testsieger im Test Rauchmelder von 2013. Er punktet dort mit meist guten, zum Teil sogar sehr guten Noten. Seine Lithium­batterie versorgt ihn mindestens 10 Jahre lang mit Strom. Das Stroboskopmodul mit dem ange­schlossenen Vibrations­kissen verfügt über ein Netzgerät zum Anschluss an die Steck­dose. Für den Fall eines Strom­ausfalls ist vorgesorgt: Ein integrierter Akku sorgt für zusätzliche Sicherheit.

Weitere Möglich­keiten für Anschlüsse

Das System bietet weiteren Komfort: So gibt es einen Anschluss für ein zweites Stroboskop. Außerdem lässt sich ein Wecker anschließen, der ebenfalls das Vibrations­kissen nutzt. Zum „ganz normalen“ Wachrütteln verwendet er aber einen anderen Vibrations­modus als im Brandfall.

Fazit: Sinn­volles Sicher­heits­produkt zu einem stolzen Preis

Der Funk­rauchmelder von Ei Electronics schützt Gehörlose und Hörbeein­trächtigte davor, von einem Brand über­rascht zu werden und im Schlaf zu ersti­cken. Der Rauchmelder bietet neben der Funk­vernetzung einigen Komfort. Leider nicht billig. Inklusive Funk­melder kostet das System rund 260 Euro. Wer die Alarmierung mit Blitz und Rüttelkissen über Funk nicht benötigt, kann gute Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie bereits für weniger als ein Zehntel dieses Betrages kaufen: Test Rauchmelder.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Auskenner113 am 19.12.2015 um 07:06 Uhr
    Nachtrag

    Bitte beachten Sie ein Urteil zu diesem Thema:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13510&linked=urt

  • verboese am 07.02.2014 um 11:40 Uhr
    Trollfutter

    ich bin nicht sicher, ob man Trolle füttern sollte, aber manchmal kann auch ich nicht anders.
    @item169: Das Duzen in Internet-Foren entspricht durchaus der Netiquette. Lässt sich unter anderem bei der deutschen Wikipedia nachlesen. test-Leser007 hat also durchaus freundlich geantwortet - und ist auch sachlich auf die Kritik eingegangen, wenn auch nicht auf alle.
    Ja, ich bin auch schwerhörig und nein, den Alarmton des Rauchmelders höre ich oft nicht (je nachdem, wo ich mich aufhalte und wie ich den Kopf halte). Lichtblitze nehme ich aber durchaus wahr, auch durch die geschlossenen Augenlider - die Augen werden ja nicht ausgeschaltet, nur weil ich schlafe. Man kann von solchen Blitzen auch wach werden. Und zum "Rüttelkissen": Aktuell benutze ich ein Smartphone als Wecker - im Flugmodus per Vibration unter dem Kopfkissen, also durchaus analog zum hier beschriebenen Produkt. Das Telefon warnt mich aber nicht vor Rauch in der Wohnung. Danke daher, liebe "Tester" für diesen Bericht!

  • item169 am 16.01.2014 um 20:27 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.01.2014 um 13:56 Uhr
    Ergänzung zum Testbericht

    @item169: Wie auf dem Foto zu sehen ist, hat das Vibrationskissen keinen Überzug. Jeder hörbehinderte Mensch, der ein solches Gerät schon jetzt als Wecker benutzt, weiß das auch. Man legt es unter das Kopfkissen und wird natürlich auch dann wach, wenn man nicht direkt mit dem Kopf darüber schläft, weil die Vibrationen über die Matratze weitergeleitet werden. (SPL)

  • test-Leser007 am 14.01.2014 um 21:02 Uhr
    Bitte etwas sachlicher

    Ich finde es sehr gut, dass die Stiftung Warentest ein solches Produkt untersucht hat, obwohl es nur für eine relativ kleine Zielgruppe behinderter Menschen gedacht ist. Die Blitze sind übrigens sehr hilfreich.
    @item169: Ich glaube nicht, dass wir uns von Dir bevormunden lassen müssen. Du musst das Gerät ja nicht kaufen. Was soll also die Nörgelei? Und wenigstens bitte vorher richtig lesen: In der Testbeschreibung kann natürlich nix vom Batterie-Pack des Rüttelkissens stehen, weil es das gar nicht gibt. Wie Du auf dem Foto erkennen kannst, ist es über ein Kabel angeschlossen!!!!! Folglich ist auch kein Batteriewechsel erforderlich. Außerdem kann ein gehörloser Mensch die Funktionsfähigkeit selbst überprüfen und braucht dafür nicht „Tochter, Sohn oder Enkel“!!!